Codeshare‑Flug:
Definition, Erkennen & Ihre Rechte bei Entschädigung

  • Gebucht bei Airline A, geflogen von Airline B: Das ist ein klassischer Code-Share-Flug
  • Auf dem Ticket steht oft die Flugnummer der buchenden Airline, geflogen wird aber unter einer anderen
  • Bei Problemen haftet nicht die buchende, sondern die durchführende Airline

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Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Code-Share-Flug - alles was Sie wissen müssen

Viele Flugreisende buchen einen Flug bei Airline A – und steigen dann bei Airline B ins Flugzeug. Was auf den ersten Blick verwirrend wirkt, ist in Wahrheit ein übliches Verfahren im internationalen Luftverkehr: der sogenannte Code-Share-Flug.

🖐️ Code-Share-Flug - Begriffserklärung

Ein Code-Share-Flug (auch Codesharing-Flug genannt) ist ein Flug, der von zwei oder mehr Fluggesellschaften gemeinsam vermarktet wird, obwohl er nur von einer Airline tatsächlich durchgeführt wird.

Das bedeutet: Auf deinem Ticket steht zum Beispiel eine Lufthansa-Flugnummer, tatsächlich wirst du aber mit einem Flugzeug von United Airlines befördert.

Das Codesharing ist für Airlines ein übliches Kooperationsmodell, um ihr Streckennetz zu erweitern und Verbindungen attraktiver zu gestalten. Für Passagiere kann das jedoch zu Verwirrung bei Rechten und Zuständigkeiten führen.

Woran erkenne ich einen Code-Share-Flug?

Code-Share-Flüge lassen sich oft an mehreren Flugnummern für denselben Flug erkennen. Während Sie Ihre Buchung beispielsweise bei Lufthansa mit der Flugnummer LH1234 durchführen, kann es sein, dass Sie letztlich mit einem Flugzeug der United Airlines reisen, die den von Ihnen gebuchten Flug mit der Flugnummer UA9876 durchführt. Im Bild unten sehen Sie eine Anzeigetafel mit dem Codeshare Flug UX6012, der an diesem Tag unter sieben weiteren Flugnummern angeboten wurde. 

Code-Share-Flug UX6012 mit sieben weiteren Flugnummern
Code-Share-Flug UX6012 von Palma de Mallorca nach Madrid mit sieben weiteren Flugnummern
Von Usien - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,

Welche Airline ist beim Code-Share für meine Entschädigung zuständig?

Wenn es bei einem Flug zu einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung kommt, stellt sich bei einem Codeshare-Flug die Frage: Welche Airline ist für meine Entschädigung zuständig?

Die Antwort liefert die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Dort ist in Artikel 2 lit. b klar geregelt, dass die ausführende Fluggesellschaft – also die Airline, die den Flug tatsächlich operativ ausführt – für die Entschädigung haftet.

 

👉 Das bedeutet: Entscheidend für die Frage, wer bei einem Code-Share-Flug die Entschädigung zahlen muss, ist nicht, wo oder bei wem Sie den Flug gebucht haben, sondern wer das Flugzeug fliegt, also wer den Flug ausgeführt hat.

Wie finde ich heraus, welche Airline den Code-Share Flug ausgeführt hat?

Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend, wenn es darum geht festzustellen, welche Airline bei einem Code-Share-Flug für die Ansprüche wegen Flugverspätung oder Flugannullierung haftet. Wer den Flug, den Sie gebucht haben, tatsächlich durchführt, ist nicht immer leicht zu erkennen. Ein häufiger Indikator ist der Ausdruck "operated by" (durchgeführt von), den sie eventuell in Ihren Unterlagen, mit Sicherheit jedoch im Flugplan finden. In Ihren Flugunterlagen finden Sie die häufig Flugnummer der Airline, bei der Sie gebucht haben. Die Anzeigetafel zeigt in der Regel beide Flugnummern. ACHTUNG! Führt die Partner-Airline den Flug durch, müssen Sie auch dort einchecken. 

Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Sie sind sich nicht sicher, welche Airline für Ihre Entschädigung zuständig ist?

 

„Ob eine Fluggesellschaft den Flug nur verkauft oder tatsächlich durchführt, ist rechtlich entscheidend. Wer seinen Anspruch gegen das falsche Unternehmen richtet, riskiert, dass er abgelehnt wird. In manchen Fällen sogar vor Gericht. Wir sind erfahren und wissen, gegen welche Airline wir vorgehen müssen. Als Vertragsanwalt begleite ich diesen Prozess und sorge dafür, dass Ihre Entschädigung rechtssicher durchgesetzt wird."

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🖐️ Tipp: Sie haben die Flugnummer Ihres Code-Share Fluges vergessen?

Sie wissen nicht mehr,  wie Ihre Flugnummer lautete? Dann nutzen Sie auf der unserer Seite "Flugnummer-Suche" ganz einfach unseren Flugnummer-Finder. Hierzu müssen Sie nur Abflug-, Zielflughafen und Flugdatum eingeben - schon haben Sie das Ergebnis!

 

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Airlines müssen Code-Share-Flüge kennzeichnen

Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 sind Fluggesellschaften und Reiseveranstalter verpflichtet, bereits bei der Buchung anzugeben, welche Airline den Flug tatsächlich durchführt – also das sogenannte ausführende Luftfahrtunternehmen.

Diese Vorschrift ist besonders relevant bei Codeshare-Flügen, bei denen Ticket und Durchführung durch verschiedene Airlines erfolgen. Die Angabe muss transparent erfolgen, z. B. mit dem Hinweis „operated by…“ in der Buchungsmaske oder Ticketbestätigung.

Was regelt die EU-Flugsicherheitslisten-Verordnung?

Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 dient in erster Linie dem Schutz von Fluggästen vor unsicheren Airlines. Sie verpflichtet die EU, eine öffentliche Liste von Luftfahrtunternehmen zu führen, denen der Betrieb in Europa untersagt ist. In diesem Zusammenhang wurde auch die Pflicht zur Offenlegung der ausführenden Airline eingeführt – um Transparenz und Sicherheitsbewusstsein bei Reisenden zu stärken.

💡 Tipp: Diese Information ist entscheidend, wenn es um Entschädigungen, Haftung bei Gepäckverlust oder Check‑in-Fragen geht. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, kann sie sich schadensersatzpflichtig machen, wie der nachfolgende, vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedene Fall zeigt.

Code-Share Flug: Nur die ausführende Airline haftet. Aber: Ein fehlender Hinweis löst Schadensersatz aus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26.11.2009 (Az.: Xa ZR 132/08) entschieden, dass auch dann, wenn auf den Buchungsunterlagen nicht erkennbar ist, wer den Flug ausgeführt hat, für die Frage der Haftung allein die tatsächliche Durchführung des Fluges ausschlaggebend ist. In dem Fall hatte eine Passagierin eine Entschädigung von British Airways verlangt, obwohl der Flug von Iberia Express durchgeführt worden war. Der BGH wies die Klage ab. Zu Recht, denn nur Iberia Express war als ausführendes Luftfahrtunternehmen zur Entschädigungszahlung verpflichtet.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall war die durchführende Airline im Buchungsvorgang nicht deutlich genannt. Dies änderte gleichwohl nichts daran, dass Iberia Express und nicht British Airways zuständig war. Zwar trifft die buchende Airline in solchen Fällen eine Informationspflicht gemäß Art. 11 VO (EG) Nr. 2111/2005. Kommt die Airline der Informationspflicht nicht nach, kann Schadensersatz wegen unnötiger Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden, doch die eigentliche Entschädigungspflicht bleibt bei der Airline, die den Flug ausgeführt hat.

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Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Ihre Rechte bei Codeshare-Flügen richtig durchsetzen

 

„Gerade im Problemfall – etwa bei Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckverlust – ist es entscheidend zu wissen, welche Airline tatsächlich für den Flug verantwortlich ist. Denn davon hängt ab, bei wem Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. Und genau dabei unterstützen wir Sie – kompetent, erfahren und auf Augenhöhe."

Warum nutzen Airlines Codesharing?

Codesharing ist für viele Fluggesellschaften ein fester Bestandteil ihrer Strategie, um ihr Streckennetz auszubauen, ohne dafür eigene Flugzeuge oder Crews einsetzen zu müssen. Durch Partnerschaften mit anderen Airlines können sie Flüge zu Zielen anbieten, die sie selbst gar nicht bedienen. 

Gleichzeitig erreichen die Airlines durch Codeshare-Kooperationen einen größeren Kundenkreis: Ein Flug, der von Airline A durchgeführt wird, kann durch Airline B unter deren eigenem Namen und Flugnummer weltweit vertrieben und beworben werden. Hierdurch entsteht gegenseitige Markenverstärkung: Die Partner profitieren von der Marktreichweite, dem Vertriebsnetz und der Kundenbindung des jeweils anderen.

Besonders verbreitet ist Codesharing innerhalb großer Luftfahrtallianzen wie Star Alliance, Oneworld oder SkyTeam. Beispiel: Wer einen Flug mit Lufthansa bucht, kann problemlos eine Anschlussverbindung mit United Airlines oder Swiss nutzen, obwohl es sich um eigenständige Gesellschaften handelt.

Für Passagiere bietet Codesharing Vorteile wie:

  • Buchung in Landeswährung
  • einheitliche Vielfliegerprogramme
  • durchgehende Gepäckbeförderung

Allerdings bringt Codesharing auch Herausforderungen mit sich: Unterschiedliche Beförderungsbedingungen, abweichende Gepäckregelungen und Unklarheiten bei der Zuständigkeit im Problemfall sind keine Seltenheit.

Wo muss ich bei einem Codeshare-Flug einchecken?

Einchecken müssen Sie in der Regel bei der Airline, die Ihren Flug tatsächlich durchführt. Das gilt sowohl für den Check-In-Schalter am Flughafen als auch dem Online-Check-In. In der Regel werden Sie bei einem Online-Check-In automatisch zur richtigen Airline weitergeleitet. Sind Sie unsicher, können sie die Check-In-Informationen bei der entsprechenden Airline erfragen.

Wählen Sie beim Check‑in immer die **operating airline** aus:

  • Online: Wählen Sie in der Buchungsmaske des Operating Carrier einchecken (z. B. „operated by United Airlines“).
  • Am Schalter: Zeigen Sie Ihre Buchungsbestätigung und fragen Sie explizit nach dem Operating Carrier.
  • Gepäckdurchcheck: Funktioniert nur, wenn beide Airlines Teil derselben Allianz sind (z. B. Star Alliance). Bei einzelnen Codeshare‑Verbindungen kann es sein, dass Sie Ihr Gepäck in der Umsteige-Airport neu abgeben müssen.
Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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„Wenn die falsche Airline verklagt wird, ist oft nicht nur Zeit verloren. Im schlimmsten Fall bleiben auch die Anwaltskosten an den Fluggästen hängen. Dabei lässt sich das vermeiden – wenn man von Anfang an weiß, gegen wen der Anspruch wirklich besteht. Wir prüfen für Sie, welche Fluggesellschaft tatsächlich haftet, und setzen Ihre Ansprüche dort durch, wo sie bestehen. Für Sie ohne Risiko!"

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