Was die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit Ihrer Flugverspätung zu tun hat
- Die DFS steuert täglich tausende Flüge im Luftraum
- So wird man Fluglotse bei der DFS
- Anspruch auf Entschädigung auch bei Fluglotsenstreik
Wer schon einmal eine Flugverspätung oder gar die Annullierung eines Fluges erlebt hat, weiß: Nicht immer liegt die Schuld bei der Airline. Manchmal hängt es auch mit dem Geschehen am Himmel zusammen – genau hier kommt die Deutsche Flugsicherung (DFS) ins Spiel.
Die DFS ist ein staatliches Unternehmen, das dafür sorgt, dass der Flugverkehr über Deutschland sicher und geordnet abläuft. Ihre Fluglotsen koordinieren jeden Tag tausende Starts und Landungen – sie sitzen in den Towern und Kontrollzentralen, oft im Hintergrund, aber mit großer Verantwortung. Ohne sie würde am Himmel schnell Chaos herrschen. In Deutschland sind die so gut wie alle Fluglotsen bei der DFS angestellt.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören
Außerdem stellt die DFS wichtige Informationen für Pilotinnen und Piloten bereit – etwa durch den AIS (Aeronautical Information Service). Ziel ist es, Kollisionen zu vermeiden, Verspätungen zu minimieren und den Luftverkehr reibungslos zu organisieren – auch bei hohem Verkehrsaufkommen oder schlechtem Wetter.
Wenn es bei der DFS zu Problemen kommt, etwa durch einen Fluglotsentreik oder technische Störungen, kann das schnell zu Verspätungen oder Flugausfällen führen – und zwar unabhängig davon, ob die Airline selbst etwas dafür kann.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Auch wenn die Airline nicht direkt verantwortlich ist, kann es Entschädigungsansprüche geben – zum Beispiel bei schlechter Organisation, fehlender Information oder verweigerten Betreuungsleistungen.“
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Der Weg in den verantwortungsvollen Beruf des Fluglotsen beginnt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) mit einer spezialisierten Ausbildung, die direkt von der DFS angeboten wird. Bewerber benötigen in der Regel das Abitur, gute Englischkenntnisse und ein starkes Konzentrationsvermögen. Die Ausbildung findet im DFS-Campus in Langen statt und dauert rund drei Jahre. Während dieser Zeit erhalten die Auszubildenden bereits eine attraktive Vergütung. Nach erfolgreichem Abschluss winkt ein überdurchschnittlich hohes Gehalt als Fluglotse, das zu den Top-Vergütungen im öffentlichen Dienst zählt. Zusätzlich profitieren DFS-Mitarbeiter von umfangreichen Angeboten, wie betrieblicher Altersvorsorge, Gesundheitsprogrammen und flexiblen Arbeitszeitmodellen. Wer also nach einer spannenden Karriere mit Verantwortung, Zukunftssicherheit und hervorragenden Bedingungen sucht, findet in der DFS-Ausbildung zum Fluglotsen einen vielversprechenden Einstieg
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) steuert täglich den gesamten Flugverkehr über Deutschland – sie sorgt dafür, dass Starts, Landungen und Flugrouten sicher und geordnet ablaufen. Doch wenn es bei der DFS zu Engpässen, hohem Verkehrsaufkommen, technischen Problemen oder sogar Streiks kommt, kann das schnell zu Verspätungen oder Flugausfällen führen. In solchen Fällen muss die Flugsicherung bestimmte Flüge verzögern, um Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten. Auch wenn Airlines in diesen Momenten nicht direkt verantwortlich sind, bedeutet das für Reisende oft: Warten, Umbuchen oder sogar Übernachten am Flughafen.
Wenn bei der Deutschen Flugsicherung gestreikt wird, geht am Flughafen schnell nichts mehr. Denn ohne die Arbeit der Fluglotsen im Tower darf kein Flugzeug starten oder landen. Die DFS sorgt normalerweise dafür, dass alles im Luftraum sicher und koordiniert abläuft. Fällt dieser Dienst aus – selbst nur für ein paar Stunden – geraten viele Flugpläne durcheinander. Flüge müssen verschoben, gestrichen oder umgeleitet werden. Das kann sich sogar auf Verbindungen im Ausland auswirken.
Kommt es wegen eines Fluglotsenstreiks zu einer Verspätung oder Flugannullierung, fragen sich viele Reisende, ob was Sie von der Airline fordern können. Ihnen stehen in jedem Fall - ob Entschädigungsanspruch oder nicht - Betreuungsleistungen ab einer Wartezeit von zwei Stunden zu.
Die Airline muss sich um Folgendes kümmern:
In Bezug auf eine Entschädigung gilt: Streiks bei der Flugsicherung – also zum Beispiel bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) – zählen rechtlich meist als „außergewöhnlicher Umstand“. Das bedeutet, die Airline muss unter Umständen keine pauschale Entschädigung zahlen. Trotzdem sollten Passagiere nicht vorschnell aufgeben: Wenn die Fluggesellschaft in solchen Fällen unzureichend betreut, schlecht informiert oder keine Alternativen anbietet, kann sich daraus doch ein Anspruch ergeben. Es lohnt sich also, den Einzelfall genau prüfen zu lassen – oft sind mehr Rechte drin, als man denkt.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Auch bei einem Fluglotsenstreik lohnt sich die Prüfung – denn nicht jeder Streik entbindet Airlines automatisch von ihrer Entschädigungspflicht.“
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Viele Airlines informieren Passagiere nur unzureichend über ihre Rechte bei flugsicherungsbedingten Verspätungen. Oft wird behauptet, der Vorfall sei ein „außergewöhnlicher Umstand“ und somit von einer Entschädigung ausgeschlossen – dabei trifft das nicht in jedem Fall zu. Betroffene sollten sich nicht auf erste Aussagen am Gate verlassen, sondern ihre Ansprüche unabhängig prüfen lassen. Besonders bei unklarer Informationslage lohnt sich ein zweiter Blick auf die wahren Gründe der Verzögerung.
Ob ein Fluglotsenstreik als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt, hängt vom Einzelfall ab. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 können Streiks der Flugsicherung unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnlich eingestuft werden – etwa wenn sie plötzlich und ohne Vorankündigung stattfinden. Allerdings urteilten Gerichte wiederholt, dass vorhersehbare oder organisierte Streiks nicht automatisch eine Entschädigungspflicht ausschließen. Entscheidend ist, ob die Fluggesellschaft alles Zumutbare unternommen hat, um die Verspätung zu vermeiden. Für Fluggäste lohnt sich deshalb stets eine rechtliche Einzelfallprüfung.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Nicht jeder DFS-Streik ist automatisch ein außergewöhnlicher Umstand. Oft lohnt sich ein genauer Blick – denn viele Passagiere verschenken Entschädigungen, obwohl ihnen rechtlich etwas zusteht.“
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