Luftfahrt Bundesamt (LBA):
Die Aufsichtsbehörde für die zivile Luftfahrt in Deutschland

  • Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
  • Zuständig für Zulassungen, Aufsicht, Luftsicherheit & Verbraucherbeschwerden
  • Setzt nationale und europäische Luftfahrtvorgaben verbindlich um

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Wissenswertes zum Luftfahrt Bundesamt

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zentrale Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die zivile Luftfahrt in Deutschland. Ob Fluggesellschaft, Pilot, Drohnenbetreiber oder Passagier – wer am Luftverkehr teilnimmt, kommt früher oder später mit dem LBA in Berührung. Die Bundesoberbehörde mit Sitz in Braunschweig überwacht die Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften und trägt maßgeblich zur Sicherheit und Ordnung im deutschen Luftraum bei. In diesem Glossareintrag erfahren Sie, welche Aufgaben das LBA übernimmt, wie es organisiert ist und in welchen Bereichen es Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

 

💡 Was versteht man unter LBA?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zentrale Luftfahrtbehörde in Deutschland. Als Bundesoberbehörde mit Sitz in Braunschweig ist das LBA für die Regulierung und Überwachung der zivilen Luftfahrt zuständig. Es sorgt dafür, dass alle Vorschriften und Sicherheitsstandards im deutschen Luftraum eingehalten werden und ist die wichtigste Anlaufstelle für Fragen rund um Luftfahrzeuge, Pilotenlizenzen und den Betrieb von Drohnen

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Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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Luftfahrt-Bundesamt Aufgaben

Die Aufgaben der Luftfahrtbehörde sind vielfältig: Das LBA genehmigt und überwacht Luftfahrtunternehmen, prüft die Lufttüchtigkeit von Flugzeugen, stellt Lizenzen für Piloten und Flugpersonal aus und regelt den sicheren Betrieb von Drohnen. Darüber hinaus ist es für die Zulassung von Luftfahrtgerät, die Überwachung von Luftfahrerschulen und die Einhaltung von Umwelt- und Lärmschutzvorschriften verantwortlich. Insgesamt nimmt das LBA mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen wahr, um die Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr zu gewährleisten

Was prüft das LBA?

Die Luftfahrtbehörde prüft unter anderem die Verkehrssicherheit und Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, die Qualifikation von Piloten und das Personal von Luftfahrtunternehmen. Auch das Luftsicherheitskontrollpersonal wird vom LBA geprüft und zertifiziert. Bei der Zulassung von Drohnen und deren Betreibern kontrolliert das LBA die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards

Wie ist das LBA organisiert?

Das Luftfahrt-Bundesamt ist in mehrere spezialisierte Abteilungen gegliedert, die jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche abdecken. Die Organisation des LBA umfasst folgende Hauptabteilungen:

  • Abteilung Z – Zentrale Dienste: Zuständig unter anderem für den Bürgerservice, Fluggastrechte, Personalmanagement, Organisation, Haushalt sowie Informations- und Kommunikationstechnik.
  • Abteilung T – Technik/Umweltschutz: Verantwortlich für die technische Zulassung, Überwachung und Prüfung von Luftfahrzeugen, Musterzulassungen, Lärmzulassung sowie Strahlenschutz und Umweltfragen.
  • Abteilung B – Betrieb: Behandelt die Genehmigung und Aufsicht über Luftfahrtunternehmen, die Erteilung von Flugliniengenehmigungen, Kabinensicherheit, Ausbildung des Kabinenpersonals sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Luftfahrtunternehmen.
  • Abteilung S – Luftsicherheit: Überwacht und zertifiziert Sicherheitsprogramme der Luftfahrtunternehmen, regelt die Zulassung von Sicherheitsausrüstung, kontrolliert die sichere Lieferkette und ist für die Ausbildung und Zulassung von Luftsicherheitskräften zuständig.
  • Abteilung L – Luftfahrtpersonal: Befasst sich mit der Lizenzierung, Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals.

Das LBA nimmt seine Aufgaben überwiegend zentral am Hauptsitz in Braunschweig wahr, ist aber zusätzlich mit Außenstellen an den großen Flughafenstandorten wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, München und Stuttgart vertreten. Die Leitung des LBA obliegt einem Präsidenten, unterstützt durch einen Vizepräsidenten sowie die jeweiligen Abteilungsleitungen.

☝️ Durch diese strukturierte Organisation kann die Luftfahrtbehörde ihre vielfältigen Aufgaben effizient und fachgerecht erfüllen und so die Sicherheit und Ordnung im deutschen Luftverkehr gewährleisten.

Wem ist das LBA unterstellt?

Das Luftfahrt-Bundesamt ist dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstellt. Es handelt sich um eine Bundesoberbehörde, die direkt im Geschäftsbereich dieses Ministeriums arbeitet und dessen Vorgaben umsetzt.

💶 Was kostet die Registrierung beim LBA?

Für die Registrierung als Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs (z.B. Drohne) erhebt das LBA Gebühren. Die Registrierung kostet für natürliche Personen 20 Euro, für juristische Personen (z.B. Unternehmen) 50 Euro.

LBA Drohnenführerschein

Wer eine Drohne gewerblich oder in bestimmten privaten Szenarien fliegen möchte, benötigt einen Drohnenführerschein, offiziell als Fernpiloten-Zeugnis bezeichnet. Die Luftfahrtbehörde bietet verschiedene Fernpiloten-Zertifikate an, abhängig von Gewicht und Einsatzbereich der Drohne. Für die offene Kategorie reicht oft der Kompetenznachweis A1/A3, für anspruchsvollere Einsätze ist das Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich. Die Nachweise müssen bei jedem Flug mitgeführt werden, entweder digital oder in Papierform.

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Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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