Gibt es Fristen oder Verjährungen bei einer Schlichtung?
Ja, auch bei der Schlichtung gelten Fristen und gesetzliche Verjährungen. Grundsätzlich haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Diese Frist beginnt jeweils am Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Wird die Verjährungsfrist versäumt, ist Ihr Anspruch dauerhaft verloren – auch über die Schlichtung ist dann keine Durchsetzung mehr möglich.
Wichtig: Das Einreichen eines Schlichtungsantrags hemmt in der Regel die Verjährung, solange das Verfahren läuft. Sobald die Schlichtung beendet ist, läuft die Verjährungsfrist weiter. Deshalb sollten Sie im Zweifel rechtzeitig handeln – vor allem, wenn das Verfahren länger dauert oder die Airline blockiert.