Schlichtungsstelle Reise & Verkehr:
Alternative oder Umweg?

  • Außergerichtliche Lösung bei Streit mit Airlines
  • Übernimmt auch Gepäckverlust und -beschädigung
  • Schlichtung ist kostenlos – aber oft langwierig und ohne Garantie

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Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Wissenswertes zur Schlichtung Reise & Verkehr

Wenn eine Airline Ihre berechtigte Entschädigung wegen Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ablehnt, haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr einzuschalten. Diese staatlich anerkannte Einrichtung hilft dabei, Streitigkeiten zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen außergerichtlich zu klären. 

💡 Wer steht hinter der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr?

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit Sitz in Berlin. Sie wird von Verkehrsverbänden getragen, von Flug bis Bahn, und steht unter Aufsicht des Bundesamts für Justiz. Sie arbeitet unabhängig und neutral nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Das Verfahren ist kostenlos und soll eine unkomplizierte Lösung bieten. Das geschieht allerdings auf freiwilliger Basis und ist häufig mit langen Wartezeiten verbunden. Deshalb entscheiden sich viele Betroffene für schnellere und risikofreie Alternativen wie SOS Flugverspätung, um ihre Entschädigung ohne Papierkram und mit garantierter Durchsetzung zu sichern.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Warum monatelang auf Schlichtung warten?

„Die Schlichtungsstelle ist ein sinnvolles Instrument, wenn Airlines kooperieren. Doch wenn eine Airline auf stur schaltet, kommen Verbraucher ohne rechtliche Durchsetzung oft nicht weiter. Wer auf eine schnelle und verbindliche Lösung Wert legt, fährt mit spezialisierten Fluggastrechteportalen meist besser.“

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Was ist eine Schlichtungsstelle?

Eine Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen vermittelt – ohne Gericht. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, aber unverbindlich: Das Unternehmen kann den Lösungsvorschlag annehmen, muss es aber nicht. Schlichtungsstellen sind staatlich anerkannt und unterliegen festen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Welche Fälle übernimmt die Schlichtung Reise & Verkehr?

Die Schlichtung Reise & Verkehr hilft bei Streitigkeiten zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen wie Fluggesellschaften, Bahnunternehmen, Fernbusanbietern und Reedereien. Besonders häufig geht es um Entschädigungen oder Rückerstattungen bei Problemen auf Reisen.

Bei Flugreisen sind typische Fälle:

Außerdem übernimmt die Schlichtung Fälle bei:

  • Bahnreisen (z. B. Verspätung, Ausfall, schlechte Erstattungspraxis)
  • Fernbusreisen (z. B. Ausfall, Verspätung)
  • Schiffs- und Fährreisen (z. B. Annullierung, Verspätung)

Wann ist die Schlichtungsstelle für Fluggäste sinnvoll?

Die Verbraucherschlichtungsstelle ist dann sinnvoll, wenn eine Fluggesellschaft Ihre berechtigte Entschädigung ablehnt, verzögert oder gar nicht reagiert, nachdem Sie selbst eine Beschwerde eingereicht haben. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und bietet die Chance auf eine einvernehmliche Lösung – allerdings nur, wenn die Airline kooperiert und Mitglied der Schlichtungsstelle ist.

Sinnvoll ist die Schlichtung vor allem dann, wenn Sie Zeit mitbringen und der Streit außergerichtlich und ohne Risiko gelöst werden soll. Die Durchsetzung der Schlichtungsstelle ist vollkommen unverbindlich und kann bei Blockieren der Airline ins Leere laufen. Wenn Sie also eine schnelle Auszahlung oder eine konsequente Durchsetzung Ihres Anspruchs wünschen, ist ein spezialisiertes Fluggastrechteportal wie SOS Flugverspätung oft die effektivere Lösung.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Schlichtung endet da, wo Airlines blockieren.

„Wer auf eine kooperative Airline trifft, kann die Schlichtung nutzen. Wer schnell sein Geld will, braucht stärkere Mittel.“

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Schlichtung Reise & Verkehr nutzen zu können?

  • Vorherige Beschwerde beim Unternehmen
    Bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen, müssen Sie sich zunächst direkt an das betreffende Verkehrsunternehmen wenden und ihm die Möglichkeit geben, auf Ihre Beschwerde zu reagieren. Das Unternehmen hat dafür in der Regel eine Frist von zwei Monaten.

  • Mitgliedschaft des Unternehmens bei der Schlichtungsstelle
    Das Unternehmen, gegen das sich Ihre Beschwerde richtet, muss Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. sein. Eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie auf der offiziellen Website der Schlichtungsstelle.

  • Keine anderweitige rechtliche Klärung
    Ihr Fall darf nicht bereits vor Gericht anhängig sein oder in einem anderen Schlichtungsverfahren behandelt werden. Das Schlichtungsverfahren ist eine außergerichtliche Lösung und kann nicht parallel zu gerichtlichen Verfahren durchgeführt werden.

  • Keine Abtretung der Forderung an Dritte
    Wenn Sie Ihre Forderung bereits an ein Fluggastrechteportal oder einen anderen Dienstleister abgetreten haben, können Sie keinen Schlichtungsantrag stellen. Sollte das Portal Ihre Forderung erfolglos bearbeitet haben, können Sie die Rechte zurück abtreten lassen und dann einen Schlichtungsantrag stellen.

  • Abgeschlossene Reise
    Ein Schlichtungsantrag kann nur für bereits durchgeführte Reisen gestellt werden. Für zukünftige Reisen ist eine Schlichtung nicht möglich.

Welche Airlines sind Mitglied bei der Schlichtungsstelle?

Nicht alle Airlines und Verkehrsunternehmen nehmen am Schlichtungsverfahren teil. Die Schlichtung Reise & Verkehr ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen Mitglied der Schlichtungsstelle ist. Viele große Fluggesellschaften mit Sitz in Deutschland sowie einige europäische und internationale Anbieter sind angeschlossen, so z.B. Lufthansa, Condor, Eurowings, – aber längst nicht alle. Besonders bei Airlines mit Sitz außerhalb der EU oder bei Billigfliegern ist die Teilnahme häufig ausgeschlossen.

Ob Ihre Airline mitmacht, können Sie direkt auf der Website der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr prüfen – dort gibt es eine aktuelle Liste der teilnehmenden Unternehmen. Falls die Airline nicht dabei ist, bleibt Ihnen nur der direkte Weg über ein Fluggastrechteportal, wie SOS Flugverspätung, oder der Gang vor Gericht.

Wie hoch kann eine Entschädigung bei Schlichtung maximal ausfallen?

Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Entschädigung bei der Schlichtung Reise & Verkehr an den geltenden gesetzlichen Ansprüchen. Die Schlichtungsstelle selbst entscheidet nicht über willkürliche Summen, sondern vermittelt auf Basis der bestehenden Rechtslage – insbesondere der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, dem Montrealer Übereinkommen (bei Gepäck) und anderen relevanten Vorschriften.

Bei Flugreisen (nach EU-Verordnung 261/2004):

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km
  • 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km oder allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € bei Flügen über 3.500 km

Zusätzlich möglich:

  • Erstattung des Flugpreises, wenn der Flug annulliert wurde oder der Flug über 5 Stunden verspätet ist und der Passagier auf den Flug verzichtet.
  • Kostenübernahme für Betreuung, z. B. Verpflegung, Hotelübernachtung, Transfer – abhängig vom Einzelfall.
  • Erstattung von Zusatzkosten, wie etwa für Ersatzflüge oder verpasste Anschlussverbindungen, wenn direkt mit der Airline gebucht.

Wie läuft ein Verfahren mit Schlichtung Reise & Verkehr ab?

Der Ablauf der Schlichtung ist einfach und strukturiert:

 

  • Beschwerde bei der Airline:
    Vor der Schlichtung müssen Sie sich direkt an die Airline wenden und ihr die Chance geben, zu reagieren.
  • Antrag auf Schlichtung stellen: Wenn keine Einigung erzielt wurde, können Sie online, per E-Mail oder Post den Antrag bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr einreichen.
  • Prüfung der Zuständigkeit: Die Schlichtungsstelle prüft, ob sie für den Fall zuständig ist – also ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Unternehmen Mitglied ist.
  • Stellungnahme der Airline: Die Airline wird zur Stellungnahme aufgefordert und hat in der Regel bis zu vier Wochen Zeit, sich zu äußern.
  • Vermittlung: Die Schlichtungsstelle prüft die Argumente beider Seiten und erstellt einen Lösungsvorschlag. 
  • Ergebnis: Beide Seiten können dem Vorschlag zustimmen. Die Entscheidung ist freiwillig und nicht bindend - weder für die Airline noch für den Passagier.
  • Ende des Verfahrens: Bei Zustimmung beider Parteien ist der Streit erledigt. Bei Ablehnung kann der Verbraucher den gerichtlichen Weg gehen oder z. B. ein Fluggastrechteportal wie SOS Flugverspätung nutzen.

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Gibt es Fristen oder Verjährungen bei einer Schlichtung?

Ja, auch bei der Schlichtung gelten Fristen und gesetzliche Verjährungen. Grundsätzlich haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Diese Frist beginnt jeweils am Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Wird die Verjährungsfrist versäumt, ist Ihr Anspruch dauerhaft verloren – auch über die Schlichtung ist dann keine Durchsetzung mehr möglich.

Wichtig: Das Einreichen eines Schlichtungsantrags hemmt in der Regel die Verjährung, solange das Verfahren läuft. Sobald die Schlichtung beendet ist, läuft die Verjährungsfrist weiter. Deshalb sollten Sie im Zweifel rechtzeitig handeln – vor allem, wenn das Verfahren länger dauert oder die Airline blockiert.

Was passiert, wenn die Schlichtung Reise & Verkehr scheitert?

Wenn die Schlichtung scheitert, bedeutet das, dass keine Einigung zwischen Ihnen und der Airline erzielt wurde. Da das Verfahren freiwillig ist, kann die Airline den Lösungsvorschlag der Schlichtungsstelle ablehnen. In diesem Fall bleibt Ihr Anspruch bestehen, und Sie können andere Wege zur Durchsetzung nutzen. Dazu gehört die Beauftragung eines Fluggastrechteportals wie SOS Flugverspätung, das Ihre Entschädigung notfalls auch rechtlich durchsetzt.

Wichtig: Die Schlichtung hemmt die Verjährung während der Dauer des Verfahrens, nach Abschluss läuft die Frist weiter. Handeln Sie also rechtzeitig, um den Verlust Ihrer Ansprüche zu vermeiden.

Welche Vorteile hat die Abwicklung mit SOS-Flugverspätung?

SOS Flugverspätung bietet gegenüber der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr zahlreiche Vorteile, die für Fluggäste entscheidend sind:

  • Schnelle Durchsetzung der Entschädigung: Während das Schlichtungsverfahren oft mehrere Monate dauert, sorgt SOS Flugverspätung für eine zügige Auszahlung innerhalb weniger Tage oder Wochen.
  • Verbindliche Ergebnisse: Die Schlichtungsstelle kann Airlines nur einen Vorschlag unterbreiten, der nicht bindend ist. SOS Flugverspätung setzt Ansprüche notfalls gerichtlich durch und garantiert damit eine deutlich höhere Erfolgsquote.
  • Kein Aufwand für den Fluggast: Im Gegensatz zur Schlichtung müssen Sie keine Anträge stellen oder Fristen überwachen. SOS Flugverspätung übernimmt den gesamten Prozess – schnell, einfach und ohne Bürokratie.
  • Kein Kostenrisiko: Für Sie entstehen keine Vorabkosten. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich im Erfolgsfall als prozentualer Anteil der erstrittenen Entschädigung.
  • Verjährung wird aktiv unterbrochen: Nach Abschluss einer Schlichtung läuft die Verjährungsfrist weiter. Mit SOS Flugverspätung sind Ihre Ansprüche auch bei langwierigen Verfahren rechtlich abgesichert.
  • Durchsetzung bei allen Airlines: Unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft Mitglied der Schlichtungsstelle ist, setzt SOS Flugverspätung Ihre Rechte gegenüber allen Airlines weltweit durch.
Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Schlichtung ist gut, SOS ist besser

„Wer schnell und sicher an sein Geld will, sollte nicht auf die freiwillige Kooperation der Airline setzen.“

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