Alles Wichtige zu Sicherheitskontrollen am Flughafen
Die Sicherheitskontrolle am Flughafen ist ein zentraler Bestandteil jeder Flugreise. Sie dient dazu, die Sicherheit aller Passagiere und des Flugverkehrs zu gewährleisten. Wer gut vorbereitet ist, kommt entspannter und schneller durch die Kontrolle und kann sich anschließend auf den Flug konzentrieren.
Sicherheitskontrolle Definition
Was wird als Sicherheitskontrolle bezeichnet? Die Sicherheitskontrolle am Flughafen ist eine behördlich vorgeschriebene Überprüfung von Passagieren, Handgepäck und persönlichen Gegenständen vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs. Ziel ist es, verbotene oder gefährliche Gegenstände zu erkennen und die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten.
Rechtsanwalt Carl Christian MüllerVertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Flug verpasst wegen überfüllter Flughafen Sicherheitskontrolle
"Die Sicherheitskontrolle am Flughafen kann zu Stoßzeiten viel Zeit in Anspruch nehmen. Es kann passieren, dass dadurch der eigene Flug verpasst wird. Ob und in welcher Höhe dann eine Entschädigung in Frage kommt, können Sie bei SOS Flugverspätung sofort und kostenlos herausfinden: Einfach in 2 Minuten Ihre Flugdaten eingeben, den Rest übernehmen wir."
Kurz erklärt: Der Ablauf einer Sicherheitskontrolle am Flughafen
Vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs wird zunächst das Flugticket kontrolliert. Anschließend stellen sich Passagiere an der Kontrollstelle an und legen ihr Handgepäck sowie persönliche Gegenstände in bereitgestellte Wannen. Nach dem Ablegen aller vorgeschriebenen Gegenstände durchschreiten Reisende den Körperscanner oder eine Torsonde. Bei Auffälligkeiten erfolgt eine manuelle Nachkontrolle durch das Sicherheitspersonal. Nach erfolgreicher Kontrolle können Passagiere ihr Gepäck wieder aufnehmen und zum Gate weitergehen.
Sicherheitskontrolle Flughafen: Was muss aufs Band?
Folgende Gegenstände müssen bei der Fluggastkontrolle in die Wanne gelegt und aufs Band geschoben werden:
Handgepäck
Jacken, Mäntel und andere Überkleidung
Gürtel, Schmuck, Uhren und andere metallische Gegenstände
Schlüssel, Münzen und andere Kleinteile aus den Hosentaschen
Hinweis: Smartphones dürfen bei modernen Scannern meist im Handgepäck bleiben, größere Elektronik muss jedoch separat gelegt werden. Flüssigkeiten, Babynahrung und Medikamente sind in begrenztem Umfang erlaubt.
Scanner am Flughafen - Besonderheiten und Hinweise
An deutschen Flughäfen kommen unterschiedliche Scanner zum Einsatz, darunter moderne CT-Scanner für den Flughafen und klassische Röntgengeräte. Beim Körperscan durchschreiten Passagiere eine Torsonde oder einen Ganzkörperscanner. Schwangere oder Personen mit Herzschrittmachern, Zahnimplantaten oder anderen medizinischen Implantaten sollten das Sicherheitspersonal vorab informieren, um alternative Kontrollmethoden zu nutzen. Implantate und Schmuck können zu Fehlalarmen führen, sind aber in der Regel kein Problem, wenn sie dem Personal gemeldet werden. Auch bei Intimpiercings oder Prothesen empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit dem Kontrollpersonal, um Missverständnisse zu vermeiden.
👉 Tipp: Wer die Wartezeit verkürzen möchte, kann an vielen Flughäfen die Fast Lane nutzen – eine separate Spur für berechtigte Passagiere, die einen schnelleren Zugang zur Fluggastkontrolle ermöglicht. Die Kontrollen bleiben dabei genauso gründlich wie auf den normalen Spuren. Informieren Sie sich auf unserer Glossarseite zu Fast Lanes über weitere Details.
Welche Besonderheiten gibt es bei Scannern am Flughafen für Schwangere?
Die gängigen Scanner am Flughafen, wie Metalldetektoren und Körperscanner, sind für Schwangere unbedenklich. Sie arbeiten mit schwachen elektromagnetischen Feldern oder Millimeterwellen, nicht mit schädlicher Röntgenstrahlung.
Auch die Strahlendosis bei modernen Körperscannern, die teilweise auf sehr niedriger Röntgenstrahlung basieren, ist so gering, dass sie laut Experten für Schwangere und das ungeborene Kind keine Gefahr darstellt. Die Belastung ist sogar deutlich geringer als die Strahlung, der Passagiere während des Fluges durch Höhenstrahlung ausgesetzt sind.
Wer sich trotzdem unwohl fühlt, kann an der Sicherheitskontrolle um eine alternative Kontrolle (Abtasten) bitten. Dies wird in der Regel akzeptiert, insbesondere in der EU.
Was muss man mit einem (Zahn-)Implantat bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen beachten?
Medizinische Implantate wie Zahnimplantate, künstliche Gelenke oder Herzschrittmacher können bei der Sicherheitskontrolle einen Alarm auslösen, sind aber grundsätzlich kein Risiko für die eigene Gesundheit durch die Scanner.
Betroffene sollten das Sicherheitspersonal vorab informieren und ggf. einen Implantat-Ausweis vorzeigen. In der Regel erfolgt dann eine manuelle Kontrolle oder ein Handscanner wird verwendet, um das Implantat zu lokalisieren. Die eingesetzten Scanner sind auch für Träger von Implantaten unbedenklich.
Herzschrittmacher-Patienten sollten Metalldetektoren möglichst meiden und das Personal auf den Schrittmacher hinweisen, da starke Magnetfelder theoretisch die Funktion beeinflussen könnten. In der Praxis werden jedoch meist alternative Kontrollmethoden angeboten.
Was darf nicht durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen?
Im Rahmen der Sicherheitskontrolle am Flughafen sind zahlreiche Gegenstände im Handgepäck und teilweise auch im Aufgabegepäck verboten. Die wichtigsten Kategorien sind:
Verbotene Gegenstände im Handgepäck
Waffen aller Art (Pistolen, Feuerwaffen, Nachbildungen, Munition)
Scharfe oder spitze Gegenstände wie Messer (Klingenlänge über 6 cm), Scheren, Stricknadeln, Nagelfeilen, Korkenzieher
Stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe dienen könnten (z.B. Baseballschläger, Golfschläger, Wanderstöcke)
Explosive und entflammbare Stoffe (Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sprengstoffe, Benzin, Spraydosen mit Treibgas, Farbsprays)
Chemische und toxische Stoffe (Bleichmittel, Säuren, Pfefferspray, Reizgas)
Werkzeuge mit langer Klinge oder Schaft (über 6 cm, z.B. Schraubenzieher, Meißel)
Flüssigkeiten, Pasten, Gels und Aerosole in Behältern über 100 ml (Ausnahmen: Medikamente, Babynahrung)
Gasbehälter und Campingkocher-Gas
Benzinfeuerzeuge (nur Einwegfeuerzeuge oder ein Gasfeuerzeug am Körper erlaubt)
💡 Hinweise zu verbotenen Gegenständen bei der Sicherheitskontrolle:
Gegenstände, die als potenzielle Waffen dienen könnten, sind unabhängig vom Material verboten.
Bei Unsicherheiten entscheidet das Sicherheitspersonal vor Ort, ob ein Gegenstand mitgeführt werden darf.
Verbotene Gegenstände werden bei der Kontrolle einbehalten und nicht zurückgegeben oder vernichtet.
👉 Tipp: Vor der Reise immer die aktuellen Bestimmungen der Fluggesellschaft und des Abflughafens prüfen, da es je nach Land oder Airline zusätzliche Einschränkungen geben kann.
Getränke und leere Trinkflaschen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen
Getränke und andere Flüssigkeiten im Handgepäck
Getränke und alle anderen Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck grundsätzlich nur in Behältern mit maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verstaut werden. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt.
Die Regelung gilt für Wasser, Softdrinks, Säfte, aber auch für flüssige Kosmetik, Cremes, Gels und Pasten. Entscheidend ist das Fassungsvermögen des Behälters, nicht die tatsächlich enthaltene Menge.
Größere Getränkeflaschen oder Flüssigkeitsbehälter sind im Handgepäck nicht erlaubt und werden bei der Sicherheitskontrolle einbehalten.
Leere Trinkflasche bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen
Leere Trinkflaschen aus Kunststoff oder Metall dürfen problemlos durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden, da sie keine Flüssigkeit enthalten.
Nach der Kontrolle kann die leere Flasche an Wasserspendern oder in Restaurants im Sicherheitsbereich wieder aufgefüllt werden. Das ist eine gängige und umweltfreundliche Praxis, die von vielen Flughäfen ausdrücklich unterstützt wird.
Ausnahmen
Medikamente und Babynahrungsind von der 100-ml-Regel ausgenommen, müssen aber bei der Kontrolle separat vorgezeigt werden.
Flug verpasst wegen Verzögerung bei der Sicherheitskontrolle - welche Rechte habe ich?
Wenn Sie Ihren Flug ausschließlich wegen einer zu langen Wartezeit an der Sicherheitskontrolle verpassen, ist nicht die Airline, sondern der Staat (in Deutschland: der Bund bzw. die Bundespolizei) verantwortlich. Die Sicherheitskontrollen werden im Auftrag des Bundes durchgeführt, oft durch private Sicherheitsfirmen.
Voraussetzungen für Ansprüche:
Sie müssen nachweisen können, dass Sie rechtzeitig am Flughafen und insbesondere rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle waren. Was als "rechtzeitig" gilt, hängt vom Einzelfall ab, orientiert sich aber an Empfehlungen von Flughafen und Airline (meist 1,5 bis 2 Stunden vor Abflug).
Wer sich erst knapp eine Stunde vor Abflug anstellt, trägt das Risiko selbst.
Mögliche Ansprüche:
Wurden Sie rechtzeitig vorstellig und haben den Flug trotzdem wegen langer Sicherheitskontrolle verpasst, können Sie unter Umständen Ersatz für entstandene Kosten (z.B. neuen Flug, Verpflegung, Unterkunft) vom Bund verlangen.
Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist oft schwierig, da Sie sich direkt an die zuständige Bundespolizeidirektion wenden müssen und die Beweispflicht bei Ihnen liegt.
👉 Tipp: Kommen Sie immer frühzeitig zum Flughafen und begeben Sie sich nach dem Check-in direkt zur Sicherheitskontrolle, um unnötige Risiken zu vermeiden. Bei einem verpassten Flug durch die Sicherheitskontrolle dokumentieren Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit und wenden Sie sich mit allen Nachweisen an die Bundespolizei.
📰 Vergangene Newsmeldungen zum Thema verpasster Flug wegen Verzögerung bei Sicherheitskontrolle:
"Bei Verspätungen am Check-in ist die Airline zuständig, bei Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle der Bund. SOS Flugverspätung kennt Ihre Rechte und unterstützt Sie bei allen Haftungsfragen. Finden Sie selbst kostenlos heraus, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben."
Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten
Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.
Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Diese Technologie ermöglicht es uns, die Nutzung der Webseite zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Internetseite: https://ads.google.com/home/ Datenschutzerklärung: http:/
Speicherdauer: 12 Monate
Technischer Name: _ga,_gid
Anbieter: Diensteanbieter: Mouseflow, Inc., 501 Congress Ave, Suite 150, Austin TX 78701 - USA Sitz in der EU: Mouseflow, Inc., Flaesketorvet 68, 1711 Copenhagen, Dänemark Internetseite: https://mouseflow.com/de/ Datenschutzerklärung: https://mouseflow.com/de/gdpr/
Speicherdauer: 12 Monate
Diese Technologie werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Deine Interessen relevant sind.
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Internetseite: https://ads.google.com/home/ Datenschutzerklärung: http:/
Speicherdauer: Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr benötigt werden.
Ermöglicht das Speichern werbebezogener Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps)
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für das Senden von Nutzerdaten zu Onlinewerbezwecken an Google fest.
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für personalisierte Anzeigen fest
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von analysebezogenen Daten wie Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps), z. B. die Besuchsdauer
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern, das die Funktionen der Website oder App unterstützt, z. B. Spracheinstellungen
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von Daten mit Bezug zur Personalisierung, z. B. Videoempfehlungen
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von sicherheitsbezogenen Daten, z. B. für Authentifizierungsfunktionen, Betrugsprävention und andere Schutzmechanismen für Nutzer
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland