Umweltbundesamt (UBA) -
Emissionen im Luftverkehr unter der Lupe

  • Bundesbehörde fĂŒr Umweltfragen
  • Bewertet Emissionen und LĂ€rm im Luftverkehr
  • Grundlage fĂŒr CO₂-Bepreisung und Klimapolitik

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FlugverspÀtung Flugausfall / Umbuchung

Wissenswertes zum Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt spielt eine zentrale Rolle im Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland und ist eine SchlĂŒsselinstitution, wenn es um die Bewertung und Regulierung der Umweltauswirkungen des Luftverkehrs in Deutschland geht. In diesem Glossareintrag erfahren Sie, welche Aufgaben das Amt hat, wie es Flugemissionen ĂŒberwacht und welchen Beitrag es zum Klimaschutz im Luftverkehr leistet.

💡 Was ist das Umweltbundesamt?

Das Umweltbundesamt (UBA) ist die zentrale Umweltbehörde Deutschlands und hat die Aufgabe, die Bundesregierung in allen Fragen des Umweltschutzes wissenschaftlich zu beraten, Umweltgesetze umzusetzen und die Öffentlichkeit zu informieren. Mit rund 1.800 Mitarbeitenden ist das UBA die grĂ¶ĂŸte Umweltbehörde Europas und arbeitet unabhĂ€ngig sowie fachĂŒbergreifend an Lösungen fĂŒr aktuelle Umweltprobleme.

Carl Christian MĂŒller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian MĂŒller Vertragsanwalt der SOS-FlugverspĂ€tung ist Rechtsexperte fĂŒr Reiserecht

Wenn schon fliegen, dann fair

"Ob beruflich oder privat: Manchmal fĂŒhrt kein Weg am Flugzeug vorbei. Umso wichtiger, dass Sie bei Problemen fair behandelt werden und zu Ihrem Recht kommen. PrĂŒfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen bei einer VerspĂ€tung oder Annullierung eine EntschĂ€digung zusteht."

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Umweltbundesamt: Organisation und Aufgaben

Das Umweltbundesamt ist als Bundesoberbehörde dem Bundesumweltministerium zugeordnet und gliedert sich in mehrere Fachbereiche, die Themen wie Klimaschutz, Luftreinhaltung, Chemikaliensicherheit oder nachhaltige Produktion abdecken. Die Aufgaben reichen von Forschung und Beratung ĂŒber die Umsetzung von Umweltgesetzen bis zur Bereitstellung von Umweltdaten fĂŒr Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ein besonderer Fokus liegt auf der Analyse und Bewertung von Umweltauswirkungen, der Entwicklung von Handlungsempfehlungen und der UnterstĂŒtzung bei der Gesetzgebung.

✈ Umweltbundesamt und Luftverkehr

Das UBA spielt beim Thema Flugverkehr eine zentrale Rolle als Fachbehörde fĂŒr Umwelt- und Klimaschutz. Es untersucht und bewertet die Auswirkungen des Luftverkehrs auf Klima, Umwelt und Gesundheit, etwa durch Emissionen von CO₂, Stickoxiden und LĂ€rm. Das UBA entwickelt Konzepte und Empfehlungen, wie die Umweltauswirkungen des Fliegens reduziert werden können, etwa durch emissionsĂ€rmere Technologien, strengere LĂ€rmschutzregelungen, die Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe oder die Verlagerung von KurzstreckenflĂŒgen auf die Schiene. Das UBA arbeitet dabei eng mit internationalen Organisationen wie der ICAO zusammen, um strengere Emissions- und LĂ€rmgrenzwerte fĂŒr den Luftverkehr durchzusetzen.

Außerdem berĂ€t das Umweltbundesamt die Bundesregierung bei der Gesetzgebung, wirkt an der Umsetzung von LĂ€rm- und Emissionsschutzvorgaben mit und setzt sich fĂŒr eine stĂ€rkere Besteuerung des Luftverkehrs im Vergleich zu anderen VerkehrstrĂ€gern ein. Ziel ist es, den Luftverkehr nachhaltiger zu gestalten und die Belastung fĂŒr Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Wie organisiert das Umweltbundesamt seine Aufgaben zur Überwachung von Flugemissionen?

Das UBA organisiert die Überwachung von Flugemissionen durch ein wissenschaftlich fundiertes und mehrstufiges System:

  • Emissionsberechnungsmodell TREMOD-AV: Das UBA nutzt das Transport Emission Model (TREMOD), speziell das Modul TREMOD-AV, um jĂ€hrlich die Emissionen des deutschen Luftverkehrs zu erfassen und deren Klimawirkung zu bewerten. Dabei werden nicht nur CO₂-Emissionen, sondern auch Nicht-CO₂-Effekte wie Stickoxide, Wasserdampf und Partikel berĂŒcksichtigt. FĂŒr eine prĂ€zisere Analyse setzt das UBA ein Clustermodell ein, das verschiedene Flugzeugtypen, Flugrouten und Flughöhen unterscheidet und so die spezifischen Klimaeffekte einzelner FlĂŒge berechnet.
  • Erfassung und Auswertung von Flugdaten: Die Berechnung basiert auf Flugplandaten, Kraftstoffverbrauch, Flugdistanz und weiteren Parametern. So kann das UBA die Entwicklung der Emissionen seit 1990 nachvollziehen und Trends im Luftverkehr analysieren.
  • Berichterstattung und Monitoring: Das UBA erstellt regelmĂ€ĂŸig Berichte ĂŒber die Emissionen des Luftverkehrs und veröffentlicht diese Daten fĂŒr Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Es unterstĂŒtzt die Bundesregierung bei der Umsetzung internationaler und europĂ€ischer Vorgaben zur EmissionsĂŒberwachung, etwa im Rahmen des EU-Emissionshandels (EU-ETS).
  • Gesetzliche Grundlagen und Messvorschriften: Die Überwachung der Emissionen erfolgt auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und europĂ€ischer Umweltgesetzgebung. FĂŒr genehmigungsbedĂŒrftige Anlagen wie FlughĂ€fen werden kontinuierliche und diskontinuierliche Messungen durchgefĂŒhrt, die von unabhĂ€ngigen, anerkannten Messinstituten vorgenommen und dokumentiert werden.

Durch diese strukturierte Organisation gewĂ€hrleistet das Umweltbundesamt eine umfassende und transparente Überwachung der Flugemissionen und liefert wichtige Entscheidungsgrundlagen fĂŒr einen umweltfreundlicheren Luftverkehr.

Umweltbundesamt Datenbank: Wie sammelt und nutzt das UBA Daten zu Emissionen aus dem Flugverkehr?

Das UBA sammelt und nutzt Daten zu Emissionen aus dem Flugverkehr mithilfe eigener Datenbanken und spezieller Emissionsmodelle. Grundlage ist das Transport Emission Model (TREMOD), das jĂ€hrlich aktualisiert wird und detaillierte Informationen zu CO₂-Emissionen sowie sogenannten Nicht-CO₂-Effekten wie Stickoxiden, Wasserdampf und Partikeln liefert. FĂŒr die Berechnung werden offizielle Statistiken, Flugdaten und wissenschaftliche Studien ausgewertet und in standardisierte Verfahren integriert. Das UBA klassifiziert Flugverbindungen nach ihrer Klimawirkung und berechnet die spezifischen Emissionen je Flugzeugtyp und Flugphase, um die tatsĂ€chlichen Umweltauswirkungen möglichst genau abzubilden. Die gewonnenen Daten werden in öffentlich zugĂ€nglichen Datenbanken bereitgestellt und dienen als Grundlage fĂŒr politische Entscheidungen, Umweltberichte und die Weiterentwicklung von Klimaschutzmaßnahmen im Luftverkehr

💹 Umweltbundesamt und TA Luft

Die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) ist die zentrale Vorschrift fĂŒr den Immissionsschutz in Deutschland. Sie legt Grenzwerte fĂŒr Schadstoffe fest und regelt, wie Betreiber von Anlagen – darunter auch FlughĂ€fen und flugnahe Betriebe – Emissionen begrenzen mĂŒssen. Das Umweltbundesamt wirkt an der Weiterentwicklung der TA Luft mit und unterstĂŒtzt die Behörden bei der Umsetzung der Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt.

Ihr Flug war verspÀtet oder wurde annulliert? Das steht Ihnen nach der Fluggast-Verordnung zu:

Bei einer FlugverspÀtung von mehr als 3 Stunden oder einer Flugannullierung, stehen Ihnen folgende Ausgleichzahlungen zu:

Kurzstrecke

Berlin - MĂŒnchen

EntschÀdigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

EntschÀdigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 â‚Ź

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

EntschÀdigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 â‚Ź

Inwiefern beeinflusst das Umweltbundesamt die LuftqualitÀt rund um deutsche FlughÀfen?

Das UBA beeinflusst die LuftqualitĂ€t rund um deutsche FlughĂ€fen maßgeblich durch Forschung, Überwachung und Beratung. Es fĂŒhrt wissenschaftliche Studien durch, um die Belastung der Umgebungsluft durch Schadstoffe wie Feinstaub und insbesondere Ultrafeinstaub (ultrafeine Partikel, UFP) zu erfassen. Aktuelle Untersuchungen des UBA zeigen, dass FlughĂ€fen einen erheblichen Beitrag zur Konzentration von Ultrafeinstaub in einem Umkreis von bis zu sieben Kilometern leisten können, teilweise vergleichbar mit der Belastung durch den Straßenverkehr in InnenstĂ€dten. Hauptquelle dieser Partikel sind die Abgase der Flugzeugturbinen am Boden, die laut UBA bis zu 90 Prozent der UFP-Belastung verursachen.

👉 Neue EU-Richtlinie 2024: Ultrafeinstaubmessung an FlughĂ€fen verpflichtend

Seit Inkrafttreten der neuen EU-LuftqualitĂ€tsrichtlinie 2024 ist die Messung von Ultrafeinstaub an FlughĂ€fen verpflichtend geworden. Das UBA nutzt dabei standardisierte Messverfahren und Computermodelle, um die Belastung zu bewerten und Trends zu erkennen. Die gewonnenen Daten dienen als Grundlage fĂŒr Empfehlungen an Politik und Behörden, etwa zur Reduzierung von Emissionen durch technische Maßnahmen wie schwefelĂ€rmeres Kerosin oder den Einsatz elektrischer Schlepperfahrzeuge am Boden. Zudem informiert das UBA die Öffentlichkeit transparent ĂŒber die LuftqualitĂ€t und arbeitet an der Weiterentwicklung von Grenzwerten und Monitoringkonzepten, um die Gesundheit der Anwohner langfristig besser zu schĂŒtzen.

Welche Rolle spielt das Umweltbundesamt beim Pariser Abkommen?

Das UBA unterstĂŒtzt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in Deutschland, das die ErderwĂ€rmung auf unter 2 °C gegenĂŒber dem vorindustriellen Niveau begrenzen will. Um dieses Ziel zu erreichen, mĂŒssen insbesondere die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor – und damit auch im Luftverkehr – schnell und deutlich gesenkt werden. Das UBA analysiert regelmĂ€ĂŸig die nationalen KlimaschutzbeitrĂ€ge und entwickelt Empfehlungen, um Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Zudem begleitet das UBA die globale Bestandsaufnahme ("Global Stocktake"), die alle fĂŒnf Jahre den Fortschritt der Staaten ĂŒberprĂŒft. So trĂ€gt das UBA dazu bei, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht und die Vorgaben des Pariser Abkommens einhĂ€lt.

🌳 Umweltfolgen analysieren ist Aufgabe des UBA. Doch auch Ihr Klimabewusstsein zĂ€hlt. Erfahren Sie auf unserer Themenseite zum nachhaltigen Fliegen, wie Fliegen mit Verantwortung möglich ist und welches realistische Wege zum Klimaschutz sind.

Hier finden Sie weiterfĂŒhrende Seiten zu Ihren Fluggastrechten

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