Warum kommt es zu einem Fluglotsenstreik?

Ein Fluglotsenstreik kann den Reiseplan ganz schön durcheinanderbringen – Flüge verspäten sich, fallen aus oder werden umgeleitet. Aber was bedeutet das eigentlich genau und wann haben Fluggäste eigentlich einen Anspruch auf Entschädigung bei einem aktuellen Fluglotsenstreik? 

🖐️ Fluglotsenstreik - Begriffserklärung

Ein Fluglotsenstreik liegt vor, wenn die Fachkräfte der Flugsicherung – also die Fluglotsen, die den Luftverkehr im Hintergrund überwachen und koordinieren – seine Arbeit niederlegt, häufig im Rahmen von Tarifverhandlungen. Ohne ihre präzise Steuerung ist ein sicherer und geordneter Flugverkehr nicht möglich, da sie entscheidend für Starts, Landungen und die Einhaltung sicherer Flugrouten verantwortlich sind.

Wenn Ihr Flug von so einem Streik betroffen ist, sollten Sie wissen, welche Rechte Sie haben. Auch wenn die Durchsetzung einer Entschädigung im Fall eines Fluglotsenstreik manchmal schwierig werden kann, sind die Airlines zu anderen Dingen, wie Betreuungsleistungen, verpflichtet. 

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

„Außergewöhnlich“ heißt nicht rechtlos!

„Häufig verweigern Airlines eine Entschädigungszahlung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen. Doch in jedem Fall haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotelübernachtung oder alternative Beförderung. Es lohnt sich immer, die individuellen Umstände prüfen zu lassen – oft ergeben sich daraus doch Ansprüche.“

👉 Vertrauen Sie auf Erfahrung, Klarheit und Fairness. Wir setzen Ihr Recht durch!

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Welche Auswirkungen hat ein Fluglotsenstreik auf den Flugverkehr?

Ein Fluglotsenstreik hat meist spürbare Auswirkungen auf den gesamten Flugverkehr. Da Fluglotsen eine zentrale Rolle in der Steuerung und Sicherheit des Luftraums spielen, können bereits wenige Stunden Streik zu erheblichen Störungen führen. Häufige Folgen sind Verspätungen, kurzfristige Flugstreichungen oder großflächige Umleitungen – nicht nur im betroffenen Land, sondern auch im internationalen Transitverkehr. Besonders kritisch wird es an verkehrsreichen Flughäfen oder in Urlaubsregionen, wo sich schnell lange Warteschlangen und Flugausfälle häufen. Selbst wenn der Streik regional begrenzt ist, kann er sich durch die enge Taktung im Flugplan europaweit auswirken.

In diesen Ländern streiken Fluglotsen am häufigsten

Manche Länder sind deutlich häufiger betroffen als andere. So kommt es in Griechenland, Frankreich und Italien deutlich häufiger zu Fluglotsenstreiks.  Auch Spanien und Deutschland sind immer wieder betroffen, vor allem an großen Drehkreuzen wie Paris-Charles de Gaulle, Rom-Fiumicino, Athen, Frankfurt oder Madrid-Barajas. Gerade während Ferienzeiten oder bei politischen Spannungen häufen sich dort die Streiks – mit entsprechenden Folgen für Reisende in ganz Europa. Wer über diese Flughäfen fliegt, sollte besonders aufmerksam aktuelle Meldungen im Blick behalten.

Wer organisiert einen Streik der Fluglotsen?

Fluglotsen sind nicht bei einer Airline angestellt, sondern arbeiten meist für die staatlichen Flugsicherung. In Deutschland ist das die Deutsche Flugsicherung (DFS). Zu einem Streik ruft meist die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) auf, welche alle Angestellten der DFS vertritt. In anderen Ländern, wie bei einem Fluglotsenstreik in Griechenland, sind ebenfalls die Gewerkschaften der Flugsicherungsdienste zuständig. 

Was steht mir bei Fluglotsenstreiks definitiv zu?

Bei einem Fluglotsenstreik – selbst wenn er als außergewöhnlicher Umstand gilt und somit keine Entschädigungspflicht der Airline besteht – haben Fluggäste dennoch bestimmte unverrückbare Ansprüche. Diese Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sind in der EU-Verordnung 261/2004 klar geregelt und gelten unabhängig davon, ob später eine Entschädigung gezahlt wird oder nicht.

Betreuungsleistungen am Flughafen

Bei Verspätungen ab zwei Stunden (je nach Flugdistanz) haben Passagiere Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Außerdem erhält jeder wartende Passagier zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten, um Kontakt aufzunehmen.

Hotelübernachtung + Transfer

Wenn sich der Abflug über Nacht verzögert, muss die Airline eine Hotelübernachtung organisieren und bezahlen, sowie den Transfer zwischen Flughafen und Hotel übernehmen.

Alternative Beförderung oder Erstattung

Wenn der Flug annulliert wird, können Fluggäste wählen zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielort (z. B. Umbuchung, Ersatzflug, ggf. mit Bahn oder Bus).

Informationspflicht

Die Airline muss die Fluggäste aktiv und verständlich über ihre Rechte, über den Grund der Verspätung oder Annullierung und über das weitere Vorgehen informieren.

Wie kann ich mir die Mehrkosten bei einem Fluglotsenstreik erstatten lassen?

Einen Großteil der Kosten, die Ihnen aufgrund eines Fluglotsenstreiks anfallen, können Sie sich von der Airline erstatten lassen. Denn auch bei außergewöhnlichen Umständen sind die Airlines verpflichtet, Fluggäste, die an Flughäfen warten oder gestrandet sind, zu versorgen. Das gilt bei Verspätung von mehr als 2 Stunden, der Annullierung des gebuchten Flugs oder der Nichtbeförderung trotz gültiger Buchung

Eigentlich ist es die Aufgabe der Airline, Mahlzeiten und Erfrischungen zu Verfügung zu stellen und sich auch um Hotelübernachtungen zu kümmern, jedoch sind Gutscheine oder eine Kostenerstattung im Nachgang eine gängige Methode. Fluggäste können sich von der Airline sogar den Transport zum Hotel und zum Flughafen erstatten lassen. 

Wichtig: Bewahren Sie alle Quittungen und Belege auf, um nachzuweisen, welche Ausgaben Sie tatsächlich hatten.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Betreuung vergessen? Nicht bei uns!

Bei vielen Fluggastportalen Bei vielen Fluggastportalen werden Betreuungsleistungen kaum beachtet – dabei entstehen gerade hier oft echte Zusatzkosten: Hotel, Taxi, Verpflegung oder Transport. Diese Ausgaben können bei Kurzstreckenflügen sogar höher sein als die eigentliche Entschädigung. Wir setzen Ihre Rechte vollständig durch.

👉 Vertrauen Sie auf Erfahrung, Klarheit und Fairness. Wir setzen Ihr Recht durch!

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Wann ist ein Fluglotsenstreik ein „außergewöhnlicher Umstand“?

Kommt es zu einem Streik bei Fluglotsen, stellt sich schnell die Frage: Habe ich Anspruch auf Entschädigung – oder nicht? Grundsätzlich gilt: Wenn der Streik außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt, also zum Beispiel von der staatlichen Flugsicherung wie der DFS ausgeht, dann wird er meist als sogenannter „außergewöhnlicher Umstand“ bewertet. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu leisten. Anders sieht es aus, wenn das eigene Personal der Airline streikt – etwa Piloten oder Flugbegleiter. Solche Streiks zählen in der Regel nicht als außergewöhnlich, weil das Unternehmen hier Einfluss nehmen könnte. Ob eine Entschädigung möglich ist, hängt daher immer vom konkreten Fall ab. Eine kann sich in jedem Fall lohnen.

Fluglotsenstreik vs. Airline-Streik

Ob du als Passagier eine Entschädigung bekommst, hängt maßgeblich davon ab, wer genau streikt. Bei einem Fluglotsenstreik, also einem Ausstand der staatlichen Flugsicherung, liegt ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand vor – die Airline trägt dafür keine Verantwortung und ist in der Regel nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet.

Anders sieht es bei einem Streik innerhalb der Fluggesellschaft aus, etwa durch Piloten, Kabinenpersonal oder Bodenpersonal. Diese gelten nicht automatisch als außergewöhnlich, denn die Airline hätte unter Umständen durch Verhandlungen oder interne Planung Einfluss nehmen können. In solchen Fällen bestehen oft gute Chancen auf eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 – je nach Einzelfall. Entscheidend ist also, wer streikt und ob die Airline Einfluss auf die Situation hatte.

Kann ich bei Flugverspätung durch Fluglotsenstreik eine Entschädigung fordern?

Bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall infolge eines Fluglotsenstreiks stellt sich häufig die Frage, ob eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung möglich ist. In den meisten Fällen gilt ein Fluglotsenstreik als sogenannter außergewöhnlicher Umstand – also eine Situation, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt. Das bedeutet: Ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € besteht in der Regel nicht. Dennoch sind Fluggesellschaften weiterhin verpflichtet, Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtungen oder alternative Transportmöglichkeiten anzubieten. Es lohnt sich außerdem, die individuellen Umstände prüfen zu lassen, denn bei fehlerhaftem Krisenmanagement oder unzureichender Information können in Einzelfällen doch Ansprüche entstehen.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Mehr als nur Standard: Wir holen alles raus!

"Während andere Fluggastportale sich auf die Geltendmachung der Pauschalentschädigung beschränken, macht die SOS Flugverspätung auch Ihre zusätzlichen Kosten und Schadensersatzpositionen geltend. Wir als Partneranwälte unterstützen diesen Prozess. Rechtlich fundiert und für Sie ohne Kostenrisiko."

👉 Vertrauen Sie auf Erfahrung, Klarheit und Fairness. Wir setzen Ihr Recht durch!

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

DtGV Bewertungssiegel für herausragenden Kundenservice
DtGV Bewertungssiegel für herausragenden Preis/Leistung

Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.

Close menu