Flugverspätung oder Flugausfall?
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Sie hatten eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden? Nach EU-Recht haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Mit unserem Entschädigungsrechner haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung wegen einer Flugverspätung zusteht. Gerne helfen wir Ihnen, die Ansprüche wegen Ihrer Flugverspätung gegen Ihre Airline durchzusetzen.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
In zwei von drei Fällen der über 3 Stunden verspäteten Flügen in der EU besteht ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Airline. Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt maßgeblich davon ab, ob der Airline die Flugverspätung zuzurechnen ist, die Fluggesellschaft die Flugverspätung also durch eine bessere Organisation ihres Flugbetriebes hätte verhindern können oder ob außergewöhnliche Umstände vorlagen. Bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Vogelschlag, Unwetter, Streik von Luftlotsen) kann die Airline für den Schaden nicht haftbar gemacht werden.
Nach wie vor sind sehr vielen Passagiere ihre Fluggastrechte und die damit resultierenden Ansprüche zur Flugverspätung nicht bekannt. Lediglich ein Bruchteil der geschädigten Passagiere schafft es, die Ansprüche eigenständig durchzusetzen, da die Fluggesellschaften die Unwissenheit der Passagiere und die Bagatellgrenze (für 250,00 EUR klagt niemand) oft ausnutzen, um sich so an der Auszahlung der Entschädigung wegen Flugverspätung vorbei zu mogeln. Lassen Sie sich hier nicht um Ihre Rechte bringen und beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigungszahlung wegen Flugverspätung.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die EU-Fluggastverordnung ist auf alle Flüge anwendbar, die von einem innerhalb der EU liegendem Flughafen gestartet sind. Hier sind also auch Flüge erstattungsfähig, die von einer afrikanischen oder asiatischen Airline, wie beispielsweise Air Namibia oder Cathay Pacific durchgeführt wurden. Sofern der Zielflughafen zwar in der EU liegt, der Flug jedoch außerhalb der EU gestartet ist, sind nur solche Flüge erstattungsfähig, die mit einer EU-Fluggesellschaft, also einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt wurden.
Ist die Fluggastverordnung anwendbar, ist erste Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch, dass Sie pünktlich zum Check-In erschienen sind und den Flug angetreten haben. Das gilt nur dann nicht, wenn der Flug annulliert wurde und Sie hierüber im Vorfeld informiert wurden. Hier ist ein Erscheinen zum Check-In natürlich obsolet.
Um eine Entschädigung erfolgreich beanspruchen zu können, muss der eine Ankunftsverspätung mehr 3 Stunden aufweisen. Entscheidend ist also die Verspätung am Ankunftflughafen. Die Landung muss mehr als drei Stunden später als geplant erfolgen. Das Flugzeug gilt als gelandet, wenn die Flugzeugtüre geöffnet wurde.
Sofern Sie von einem Flugausfall betroffen sind, gibt es ebenfalls abhängig von der geplanten Flugstrecke eine Entschädigung in Höhe von 250, 400 oder 600 EUR. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie die Airline mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert hat. Kommt die Absage innerhalb der 14 Tage vor dem Flug, hat die Airline die Möglichkeit den Anspruch durch Alternativflüge, deren Abflug und Ankunft jedoch in einem bestimmten Zeitfenster liegen müssen, auszuschließen: Haben Sie die Flugabsage in einem Zeitraum zwischen 7 und 14 Tagen vor dem geplanten Flug erhalten und der von ihrer Fluglinie angebotene Alternativflug startet über 2 Stunden früher oder landet über 4 Stunden später, besteht der Anspruch. Sofern Sie die Mitteilung in einem Zeitraum von weniger als 7 Tagen vor dem geplanten Flug erreicht und der Alternativflug über eine Stunde früher startet oder über 2 Stunden später ankommt, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung.
Ein Ausschlussgrund für den Entschädigungsanspruch ist das Vorliegen von außergewöhnlichen Umstände. Außergewöhnlichen Umstände sind all die Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs Ihrer Fluggesellschaft liegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, verspäteter Crew, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die im Verantwortungsbereich der Airline liegen. Wir machen oft die Erfahrung, dass sich die Airlines gegenüber unseren Kunden zu Unrecht auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen berufen.
Entschädigung
nach EU Recht
250 €
400 €
600 €
Provi. ohne. MwSt.
Provi. inkl. MwSt.
SOS Flugverspätung
190,65 €
305,04 €
457,56 €
19,95 %
23,74 %
Auszahlung Flightright
max 166,20 €
max 265,92 €
max 398,88 €
20 - 28 %
23,80 - 33,52 %
Auszahlung FairPlane
max 162,50 €
max 260,00 €
max 390,00 €
20,17 - 29,41 %
24 – 35 %
Auszahlung EU Claim
177,50 €
284 €
426 €
24,37 %
29 %
Auszahlung Flugrecht
max 166,20 €
max 265,92 €
max 398,88 €
20 - 30 %
23,8 - 35,70 %
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Überlassen Sie uns, was wir gut können!
Oftmals weigern sich die Airlines, die Entschädigung wegen Flugverspätung zu zahlen, wenn Passagiere ihren Anspruch selbst geltend machen - häufig erhalten Sie noch nicht mal eine Rückmeldung. Wir sind Profis und lassen nicht locker. Das wissen auch die Airlines – und zahlen einfach aus. Wir setzen die Ansprüche für Sie durch!
Was kostet mich SOS-Flugverspätung?
In keinem Fall müssen Sie Zahlungen an uns leisten. Zahlt die Fluggesellschaft eine Entschädigung, behalten wir 23,74% inkl. MwSt. der Entschädigungssumme für unsere Arbeit ein. Ihnen entstehen also nur dann Kosten, wenn wir erfolgreich sind. Ansonsten entstehen Ihnen keine Kosten – garantiert.
Ihr Beitrag für den gemeinsamen Erfolg.
Geben Sie Ihre Flugdaten in den Entschädigungsrechner ein. Lassen Sie uns hierüber auch gleich die Unterlagen zu Ihrer Flugverspätung zukommen. Sie können Ihre Bordkarte dort bequem per Handy abfotografieren und an uns senden. Mehr müssen Sie nicht tun - wir kümmern uns um den Rest und zahlen die Entschädigung im Erfolgsfall aus.
Tobias
Einfach, schnell, gut. Günstigster Anbieter!
Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.
Florian
Blitzschnell, stets gut informiert
und zum Schluss war das
Geld auf dem Konto.
So macht Flugverspätung Spaß.
Tina
Super einfach – ich musste mich
um nichts kümmern und nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat Flightright untersagt, Ryanair in der Werbung übermäßig negativ darzustellen und Passagieren zu empfehlen, sämtliche Kontaktversuche der Airline zu ignorieren (Az.: 14 U 132/22). Gleichzeitig betont das Gericht, dass auch Fluggastportale klare Grenzen bei ihrer Kommunikation und Kundenansprache einhalten müssen, wenn sie sich als Verbraucherschützer präsentieren. Wir schauen genauer hin.
Die geplante EU-Reform der Fluggastrechte kommt erneut nicht entscheidend voran. Während mehrere Mitgliedstaaten die Entschädigung bei Flugverspätung erst später greifen lassen möchten, hält das Europäische Parlament an der bisherigen Schwelle fest. Für Reisende bedeutet das: Die aktuellen Ansprüche gelten weiter, bis tatsächlich neue Regeln beschlossen sind.
Zehn Mitglieder der Gruppe Letzte Generation wurden wegen der Blockade des Hamburger Flughafens zu Schadenersatzzahlungen von insgesamt mehr als 403.000 Euro an die Lufthansa Group verurteilt. Die mehrstündige Störung des Flugbetriebs hatte zahlreiche Ausfälle und Umleitungen zur Folge. Das Urteil zeigt, dass gezielte Eingriffe in den Flughafenbetrieb zivilrechtliche Konsequenzen haben können und bestätigt, dass Airlines ihren Schaden nach solchen Aktionen gerichtlich geltend machen dürfen.
Weiterlesen … 403.000 Euro Schadenersatz nach Flughafenblockade: Gericht verurteilt Aktivisten