Feuerzeug im Flugzeug:
Was ist erlaubt und was verboten?
- Nur ein Feuerzeug pro Person erlaubt.
- Im Aufgabegepäck sind Feuerzeuge strikt verboten.
- Nur bestimmte Feuerzeug-Typen sind erlaubt.
Erlaubt? | Mit Einschränkungen |
---|---|
Menge? | 1 pro Person |
Wo? | Im Handgepäck |
Streichhölzer? | Ja, bestimmte Typen |
Viele Flugreisende fragen sich: Darf man ein Feuerzeug im Flugzeug mitnehmen? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig, denn es gibt strenge Sicherheitsvorschriften für Handgepäck und Aufgabegepäck. Grundsätzlich ist nur ein Feuerzeug pro Person im Handgepäck erlaubt, während Feuerzeuge im Aufgabegepäck aus Sicherheitsgründen verboten sind. Auch die Art des Feuerzeugs spielt eine Rolle – Einwegfeuerzeuge sind meist unproblematisch, Sturm- oder Jetflame-Modelle dagegen nicht gestattet.
Zusätzlich müssen Feuerzeuge im Flugzeug immer am Körper getragen werden, zum Beispiel in der Hosentasche. Sie dürfen nicht lose im Handgepäck verstaut oder im Koffer transportiert werden, da dies ein Sicherheitsrisiko darstellen kann. Auch für Benzinfeuerzeuge oder Zippos gelten besondere Regeln: Viele Airlines erlauben sie nur dann, wenn sie vollständig entleert oder besonders gesichert sind. Moderne elektronische Plasma- oder Lichtbogenfeuerzeuge sind bei den meisten Fluggesellschaften komplett verboten, da sie sowohl eine Brandgefahr als auch ein Risiko für elektronische Störungen darstellen können.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Für Passagiere gelten im Flugzeug viele Vorschriften – selbst für etwas so Alltägliches wie ein Feuerzeug. Doch während solche Regeln vor allem der Sicherheit dienen, sollten Fluggäste auch ihre wesentlichen Rechte bei Flugverspätungen und Annullierungen kennen. Denn nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung können Entschädigungen von bis zu 600 Euro pro Person durchgesetzt werden – und das ist deutlich wichtiger als die Frage, ob ein Feuerzeug im Gepäck erlaubt ist.“
Ob ein Feuerzeug im Flugzeug erlaubt ist, hängt von den internationalen Sicherheitsvorschriften der IATA, der TSA und den EU-Regelungen ab. Grundsätzlich dürfen Passagiere ein Feuerzeug pro Person mitnehmen – zusätzliche Feuerzeuge werden bei der Sicherheitskontrolle in der Regel abgenommen.
✅ Handgepäck
Feuerzeuge sind ausschließlich im Handgepäck gestattet und müssen während des Fluges am Körper getragen werden, beispielsweise in der Hosentasche. Sie dürfen nicht lose im Handgepäck verstaut oder im Koffer mitgeführt werden. Auch Sicherheitsstreichhölzer sind in kleiner Menge erlaubt – meist eine Schachtel pro Person.
❌ Aufgabegepäck
Dagegen ist es streng verboten, Feuerzeuge oder Streichhölzer im Aufgabegepäck mitzunehmen, da Benzin- oder Gasreste ein erhebliches Brand- und Explosionsrisiko darstellen. Verstöße können zu Beschlagnahmungen und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen.
Wichtig ist zudem die Art des Feuerzeugs
Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sein Feuerzeug ausschließlich im Handgepäck mitführen und sich vorab über die aktuellen Bestimmungen der Airline und des Abfluglandes informieren.
Ein Feuerzeug im Aufgabegepäck ist strikt verboten, da es ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Schon kleine Mengen an Benzin oder Gas können sich bei Druck- und Temperaturschwankungen im Frachtraum entzünden und so zur Brandgefahr werden. Aus diesem Grund untersagen internationale Vorschriften der IATA, der TSA sowie die EU-Sicherheitsrichtlinien das Mitführen von Feuerzeugen im Koffer. Auch viele Airlines wie Lufthansa, Emirates oder Ryanair weisen ausdrücklich darauf hin, dass Feuerzeuge und Zündmittel nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen. Flughäfen weltweit führen zudem strenge Sicherheitskontrollen durch und nehmen verbotene Gegenstände im Zweifelsfall ab. Wer dennoch versucht, ein Feuerzeug im Aufgabegepäck mitzuführen, riskiert nicht nur die Beschlagnahmung, sondern unter Umständen auch Bußgelder oder Verzögerungen beim Check-in.
Nicht jedes Feuerzeug im Flugzeug ist erlaubt – die Vorschriften unterscheiden sich je nach Bauart. Einwegfeuerzeuge gelten als am unproblematischsten und dürfen in der Regel mitgeführt werden, solange pro Person nur ein Exemplar im Handgepäck vorhanden ist. Zippos oder andere Benzinfeuerzeuge sind nur eingeschränkt gestattet und müssen absolut dicht verschlossen sein, damit keine Flüssigkeit austreten kann. Streng untersagt sind dagegen Sturmfeuerzeuge und Jetflame-Modelle, da ihre starke Flamme ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt. Auch elektronische Feuerzeuge wie Plasma- oder Lichtbogenfeuerzeuge sind bei den meisten Airlines verboten, da sie durch ihre Bauweise und eingebaute Batterien als Gefahrgut gelten. Wer sicher gehen möchte, sollte sich deshalb vor Reiseantritt informieren, welche Feuerzeugarten die jeweilige Fluggesellschaft im Handgepäck ausdrücklich erlaubt – so lassen sich unnötige Probleme bei der Sicherheitskontrolle vermeiden.
Feuerzeug-Typ | Handgepäck | Aufgabegepäck | Hinweis |
---|---|---|---|
Einwegfeuerzeug | erlaubt (max. 1 Stück, am Körper tragen) | ❌ verboten | Standardfeuerzeug, unproblematisch |
Zippo/Benzinfeuerzeug | eingeschränkt erlaubt (dicht verschlossen) | ❌ verboten | Gefahr durch auslaufendes Benzin |
Sturmfeuerzeug/Jetflame | ❌ verboten | ❌ verboten | Starke Flamme, hohes Risiko |
Elektrische Feuerzeuge | ❌ verboten | ❌ verboten | Plasma- und Lichtbogenfeuerzeuge gelten als Gefahrengut |
Sicherheitsstreichhölzer | erlaubt (1 Schachtel pro Person, am Körper) | ❌ verboten | Nur Sicherheitsstreichhölzer, keine Sturmstreichhölzer |
In der EU, den USA und vielen anderen Ländern kann ein Verstoß gegen Luftsicherheitsvorschriften mit Bußgeldern belegt werden.
Höhe abhängig vom Land:
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Ein Feuerzeug an der Sicherheitskontrolle zu verlieren, ist ärgerlich – mehr aber auch nicht. Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen, Annullierungen oder Umbuchungen bleiben davon unberührt. Hier stehen Ihnen nach EU-Recht Entschädigungen von bis zu 600 € zu – und genau dafür setzen wir uns ein.“