Haustiere im Flugzeug: So fliegen Sie sicher mit Hund & Co.

  • Welche Hunde dürfen in der Kabine reisen – und welche nicht?
  • So bereiten Sie Ihr Tier auf den Flug und die Transportbox vor
  • Was gilt rechtlich bei Tiertransport, Verspätung oder Schaden?

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Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

So gelingt der Flug mit Haustier: Von der Buchung bis zur Ankunft

Haustiere im Flugzeug

Haustiere im Flugzeug
Erlaubte Tiere? Hunde, Katzen, Kleintiere
Kabine oder Frachtraum? Größe entscheidet
Notwendige Unterlagen? Impfpass, Gesundheitszeugnis
Boxvorgaben? IATA-Standard beachten

Ein Urlaub ohne den geliebten Vierbeiner? Für viele Tierhalter undenkbar. Immer mehr Airlines ermöglichen deshalb, Hunde und Katzen im Flugzeug mitzunehmen. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch teils erheblich. Ob ein Tier in der Kabine reisen darf oder im klimatisierten Frachtraum transportiert wird, hängt von Gewicht, Boxgröße und Airline-Richtlinien ab. Schon vor der Buchung sollten Halter prüfen, welche Bestimmungen 2025 gelten und welche Dokumente, etwa Impfpass oder Gesundheitszeugnis, erforderlich sind.

Auch die Vorbereitung spielt eine große Rolle: Tiere müssen an ihre Transportbox gewöhnt, Futter- und Trinkpausen geplant und die Sicherheit an Bord gewährleistet werden. Neben praktischen Fragen zum Ablauf erklärt dieser Ratgeber, worauf Sie bei der Buchung achten sollten, welche Kosten entstehen können und welche Rechte Sie haben, falls es beim Transport oder Flug zu Verspätungen oder Problemen kommt. So reisen Sie und Ihr Haustier entspannt und rechtlich abgesichert ans Ziel.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Wenn Tier und Mensch warten müssen

„Auch bei Flugverspätungen mit Haustieren gelten die Fluggastrechte: Wird der Transport verzögert oder entstehen Zusatzkosten, kann eine Entschädigung fällig werden. Wer Belege sichert und seine Rechte kennt, schützt sich – und sein Tier.“

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Welche Haustiere dürfen im Flugzeug mitfliegen?

Nicht jedes Haustier darf automatisch mit an Bord. Airlines unterscheiden genau, welche Tierarten transportiert werden dürfen, wo sie reisen dürfen (Kabine oder Frachtraum) und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wer die Regeln kennt, erspart sich Stress am Flughafen – und sorgt dafür, dass das Tier sicher und möglichst entspannt ankommt.

Hunde und Katzen – die häufigsten Flugbegleiter

Hunde und Katzen sind die mit Abstand am häufigsten transportierten Haustiere im Flugverkehr.

  • Kleine Tiere (meist bis 8 kg inkl. Box) dürfen in einer zugelassenen Transporttasche in der Kabine mitreisen.
  • Größere Tiere werden im klimatisierten Frachtraum befördert, in einer stabilen Transportbox nach IATA-Standard.

💡 Reise-Tipp:

Kurznasige Hunderassen wie Mops oder Bulldogge gelten als besonders empfindlich beim Fliegen. Manche Airlines schließen sie aus Sicherheitsgründen ganz vom Transport aus.

Kleintiere wie Hasen, Meerschweinchen & Co

Auch Kleintiere können grundsätzlich mitfliegen – etwa Hasen, Meerschweinchen oder Hamster. Allerdings gelten hier deutlich strengere Regeln:

  • Nur wenige Airlines erlauben den Transport kleiner Nager oder Kaninchen.
  • In der Regel dürfen sie nicht in der Kabine, sondern nur im Frachtraum mitreisen.
  • Die Transportbox muss ausbruchssicher, luftdurchlässig und komfortabel ausgestattet sein.

Beispiel: Lufthansa befördert Kleintiere ausschließlich über den Cargo-Service als Frachtgut – nicht im Passagierflugzeug.

Vögel und andere Tierarten

Kleine Zier- oder Singvögel (z. B. Wellensittiche oder Kanarienvögel) dürfen bei manchen Fluggesellschaften nach vorheriger Genehmigung mitreisen, meist nur im Frachtraum.
Nicht erlaubt sind in der Regel:

  • Reptilien und Amphibien
  • Insekten, Spinnen oder Wildtiere
  • Landwirtschaftliche Nutztiere (z. B. Hühner, Ziegen etc.)

Diese Tierarten dürfen nur über spezialisierte Tiertransporteure oder Frachtservices reisen.

Vor der Reise wichtig:

Jede Airline legt eigene Gewichtsgrenzen, Maße und Gebühren fest. Informieren Sie sich daher rechtzeitig – am besten vor der Flugbuchung.

🐾 Tierart 🚫 Kabine erlaubt? ✈️ Frachtraum erlaubt? 💡 Hinweise
Hund/Katze (klein) ✅ Ja (bis 8 kg) ✅ Ja Früh anmelden, Boxpflicht
Hund / Katze (groß) ❌ Nein ✅ Ja Klimatisierter Frachtraum
Hase / Meerschweinchen ❌ Nein ✅ Eingeschränkt Nur mit Tierfracht-Service
Vogel (klein) ❌ Selten ✅ Teilweise Nur mit Genehmigung
Reptilien / Amphibien ❌ Nein ❌ Nein Nur über Spezialtransport
Nutztiere ❌ Nein ✅ Nur Fracht Zoll- & Quarantänepflicht

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Was muss ich vor dem Flug mit meinem Haustier beachten?

Melden Sie Ihr Haustier so früh wie möglich bei der Airline an – am besten direkt bei der Buchung.
Die meisten Fluggesellschaften akzeptieren nur eine begrenzte Zahl an Tieren pro Flug, meist ein bis zwei in der Kabine.

Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel:

  • Tierart, Rasse und Gewicht (inkl. Transportbox)
  • Maße und Material der Box
  • Zielort und Flugdaten
  • Gesundheits- und Impfunterlagen

Lassen Sie sich die Anmeldung schriftlich bestätigen. Sollte es später zu Problemen kommen (z. B. verweigerter Transport), haben Sie einen eindeutigen Nachweis.

Muss ich für meinen Hund einen Platz buchen?

Ja – auch für Hunde muss immer ein Platz beim Flug gebucht werden, selbst wenn das Tier nicht auf einem eigenen Sitz reist. Jede Airline hat ein festgelegtes Kontingent an Tierplätzen pro Flug, meist ein bis zwei in der Kabine und mehrere im Frachtraum. Deshalb ist eine vorherige Anmeldung und Buchung zwingend erforderlich.

Größere Hunde, die im Frachtraum mitfliegen, benötigen eine eigene Transportreservierung. Der Preis richtet sich nach Gewicht, Boxgröße und Strecke. Ohne bestätigte Buchung darf das Tier in der Regel nicht transportiert werden.

So läuft es bei den meisten Airlines ab:

  1. Flug normal buchen – über Website, App oder Reisebüro.

  2. Anschließend Kontakt mit der Airline aufnehmen (telefonisch oder per Kontaktformular).

  3. Angaben zum Tier machen

  4. Airline prüft, ob noch ein Tierplatz verfügbar ist und bestätigt die Buchung schriftlich.

Was kostet es, meinen Hund im Flugzeug mitzunehmen?

Reiseart Kosten (ca.) Hinweis
Kleine Tiere in der Kabine 50-100 Euro pro Strecke Bis ca. 8 kg inkl Tasche, je nach Airline
Größere Hunde im Frachtraum 100-400 Euro pro Strecke Preis nach Gewicht & Boxgröße
Tiertransport über Cargo-Service 300-800 Euro Für größere Tiere oder Langstrecken
Assistenzhunde Kostenlos Mit gültiger Bescheinigung

Welche Impfungen und Dokumente benötigt mein Haustier?

Vor allem bei internationalen Flügen ist es wichtig, dass Ihr Tier alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat – insbesondere gegen Tollwut.

  • Für Flüge innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis Pflicht.
  • Das Tier muss gechipt sein und die Chipnummer im Ausweis eingetragen.
  • Bei Flügen in Drittländer (z. B. Großbritannien, USA, Kanada) gelten teils strengere Regeln oder Quarantänepflichten.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Ziel-Land oder Konsulat, welche Einreisebestimmungen für Tiere gelten.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Flug verspätet – und der Hund wartet mit

„Kommt es zu einer Flugverspätung oder gar zu einem Ausfall, betrifft das nicht nur die Passagiere, sondern oft auch ihre mitreisenden Tiere. Für Halter kann das zusätzliche Kosten für Betreuung, Unterbringung oder Umbuchung bedeuten – doch auch hier greifen die EU-Fluggastrechte. Wer Belege und Buchungsunterlagen sorgfältig aufbewahrt, kann Entschädigung verlangen und vermeidet finanzielle Nachteile. Gute Vorbereitung schützt also nicht nur die Reisenden, sondern auch das Wohl der Tiere.“

Welche Transportbox oder Tasche brauche ich für Hunde im Flugzeug?

Transportbox oder Tasche in der Kabine

Kleine Hunde dürfen – je nach Airline – bis etwa 8 Kilogramm inklusive Tasche in der Kabine mitreisen. Dafür ist eine geschlossene, auslaufsichere Tragetasche oder kleine Hartschalenbox erforderlich, die unter den Vordersitz passt.

Wichtige Vorgaben:

  • Maximale Maße: meist 55 × 40 × 23 cm (abhängig von der Airline)
  • Ausreichende Belüftung und sichere Verschließbarkeit
  • Weiche, waschbare Unterlage (z. B. Decke oder Einlage)
  • Ruhepflicht: Das Tier muss während des gesamten Fluges in der Tasche bleiben

💡 Tipp: Gewöhnen Sie Ihren Hund schon Tage vor dem Flug an die Tasche. Eine vertraute Decke oder ein Lieblingsspielzeug helfen, den Stresspegel zu senken.

Transportbox im Frachtraum

Größere Hunde werden im klimatisierten und druckausgeglichenen Frachtraum transportiert – in einer stabilen Box nach IATA-Standard (International Air Transport Association). Diese Box muss besonders robust und sicher sein.

Grundanforderungen für den Frachtraum:

  • Fester Kunststoff oder Fiberglas, keine Stofftaschen erlaubt
  • Verriegelungssystem, das sich nicht von innen öffnen lässt
  • Belüftung auf mindestens drei Seiten
  • Wassernapf mit Tropfschutz, von außen befüllbar
  • Auslaufsichere Bodenwanne mit rutschfester Unterlage
  • Größe: Der Hund muss stehen, sich drehen und bequem liegen können

💡 Extra-Tipp:

Zwischen Kopf des Hundes und Boxdecke sollten mindestens 5 cm Abstand bleiben. Beschriften Sie die Box außen mit „LIVE ANIMAL“, Name, Telefonnummer und Flugnummer – das erleichtert der Crew den sicheren Umgang.

Wird mein Hund im Frachtraum versorgt?

In der Kabine dürfen Tierhalter selbst für ihr Tier sorgen – etwa, indem sie beruhigend sprechen oder den Wasserbehälter prüfen.
Das Flugpersonal ist informiert, wo sich Tiere an Bord befinden, und achtet auf eine ruhige Umgebung.

Im Frachtraum übernimmt die Crew am Boden (meist Tierbetreuungspersonal oder spezielle Spediteure) die Verantwortung. Sie kontrollieren, dass:

  • die Box richtig gesichert ist,
  • die Temperatur stabil bleibt,
  • und das Tier nach der Landung sofort ausgeladen und übergeben wird.

Bei großen Airlines wie Lufthansa, KLM oder Air France werden Tiere nach der Landung in speziellen Animal Lounges oder Tierstationen versorgt, bevor sie den Halter übergeben werden.

Während eines Fluges dürfen Tiere im Frachtraum nicht gefüttert werden. Das dient der Sicherheit des Tieres und verhindert Erstickungsgefahr oder Übelkeit durch Futterreste, die bei Bewegung oder Stress problematisch sein können. Um eine Dehydrierung zu vermeiden, muss in jeder IATA-zugelassenen Transportbox ein Wassernapf vorhanden sein.

Wie läuft der Flug mit meinem Hund ab?

In der Kabine reist das Tier in einer geschlossenen Transporttasche unter dem Vordersitz. Während des gesamten Fluges darf die Tasche nicht geöffnet werden – auch nicht zum Streicheln oder Herausnehmen.
Die meisten Tiere verhalten sich nach kurzer Eingewöhnungszeit ruhig, vor allem, wenn sie die Tasche bereits von zu Hause kennen. Sprechen Sie leise mit Ihrem Tier, damit es Ihre Stimme wahrnimmt und sich sicher fühlt.

Während des Fluges können Sie Ihren Hund oder Ihr Haustier nicht füttern. Füttern Sie daher Ihr Tier 2-3 Stunden vor Abflug nochmal leicht, aber nicht direkt vor dem Boarding. Geben Sie Ihm zudem ausreichend Wasser bis kurz vor der Sicherheitskontrolle. In Ausnahmefällen dürfen Sie dem Tier in die Tasche Leckerlis hereinreichen. 

Was passiert, wenn Tiere im Flugzeug „müssen“?

Während des Fluges – egal ob in der Kabine oder im Frachtraum – haben Tiere keine Möglichkeit, ihr Geschäft gezielt zu verrichten.
Deshalb ist es wichtig, sie vor dem Flug gut vorzubereiten und die Transportbox entsprechend auszustatten.

Kleine Hunde oder Katzen, die in einer Transporttasche unter dem Sitz mitreisen, dürfen die Tasche nicht verlassen. Legen Sie daher in die Tasche eine saugfähige Unterlage, z.B. eine Puppy-Pad oder Einwegwindelmatte.

Im Frachtraum ist die Transportbox mit saugfähigem Material ausgelegt. Bei langen Flügen kann das Tier dort urinieren oder koten, ohne dass Flüssigkeit ausläuft oder Geruch entsteht. 

Ankunft am Zielort - was ist zu beachten?

Nach der Landung beginnt der wichtigste Teil der Reise für Tierhalter – die Ankunftskontrolle und die Eingewöhnung des Tieres. Ob innerhalb der EU oder bei internationalen Flügen: Für die Einreise mit Hund, Katze oder Kleintier gelten unterschiedliche Regeln, die unbedingt vorab geprüft werden sollten. Wer vorbereitet ist, vermeidet Verzögerungen am Zoll und sorgt dafür, dass das Tier schnell zur Ruhe kommt.

Zoll- und Einreisebestimmungen für Tiere

Bei der Ankunft im Zielland müssen alle Tiere – egal ob in der Kabine oder im Frachtraum gereist – deklariert werden.
Das bedeutet: Sie müssen angeben, dass Sie ein Tier mitführen, und die notwendigen Dokumente vorzeigen, etwa:

  • EU-Heimtierausweis oder internationales Gesundheitszertifikat
  • Nachweis über Mikrochip und Tollwutimpfung
  • Einfuhrgenehmigung, falls erforderlich

In vielen Ländern gibt es eigene Tierkontrollstellen am Flughafen – dort werden Chipnummer und Impfstatus geprüft, bevor das Tier offiziell einreisen darf. Fehlen Dokumente oder Impfungen, kann das Tier zurückgewiesen oder in Quarantäne genommen werden.

👉 Besonderheit:

Bei der Rückreise in die EU ist der Mikrochip mit registrierter Nummer zwingend erforderlich. Ohne diesen Nachweis kann das Tier nicht einreisen oder muss in Quarantäne bleiben, bis der Gesundheitsstatus geklärt ist.

Muss mein Haustier nach der Ankunft in Quarantäne?

Die Vorschriften unterscheiden sich deutlich zwischen EU-Staaten und Drittstaaten:

Innerhalb der EU:

  • Der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung reicht meist aus.
  • Die Impfung muss mindestens 21 Tage alt sein.
  • Maximal fünf Tiere pro Person dürfen ohne kommerzielle Genehmigung reisen.

Bei Einreise in Nicht-EU-Länder (z. B. Großbritannien, USA, Australien):

  • Oft sind zusätzliche Impfungen, Gesundheitszertifikate oder Bluttests erforderlich.
  • Einige Länder (z. B. Australien, Neuseeland, Japan) verlangen eine mehrtägige bis mehrwöchige Quarantäne, selbst bei gültigen Impfungen.
  • Ohne korrekte Dokumente kann das Tier beschlagnahmt oder in Quarantäne isoliert werden.

Wichtig: Diese Vorschriften gelten auch für Zwischenstopps – wer z. B. über London oder Dubai fliegt, sollte prüfen, ob dort vorübergehende Einreisebestimmungen gelten.

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Haben Haustiere Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall oder Verspätung?

Nein, denn Haustiere gelten im Flugverkehr nicht als Fluggäste, sondern als Gepäck oder Fracht – je nachdem, ob sie in der Kabine oder im Frachtraum mitreisen. Das bedeutet: Das Tier selbst hat keinen eigenen Entschädigungsanspruch.

Trotzdem können TierhalterAnsprüche geltend machen, wenn der Flug verspätet, gestrichen oder fehlerhaft durchgeführt wurde – insbesondere dann, wenn dadurch zusätzliche Kosten oder Schäden entstehen.

Mögliche Ansprüche im Überblick:

  • Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004):
    Wenn Sie als Passagier von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen sind, steht Ihnen unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung bis zu 600 € pro Person zu – unabhängig davon, ob ein Tier mitreist.
  • Schadenersatz nach dem Montrealer Übereinkommen (§ 425 HGB):
    Wenn ein Tier beim Transport verletzt, verloren oder verspätet ausgeliefert wird, kann der Halter Schadenersatz für die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen (z. B. Tierarztkosten, Ersatzkäfig, Betreuungskosten).
  • Rückerstattung von Transportgebühren:
    Wird der Tiertransport nicht oder verspätet durchgeführt, kann die Airline verpflichtet sein, die gezahlte Transportgebühr zu erstatten.

Beispiel:

Ein Hund wird im Frachtraum verspätet verladen, der Flug verspätet sich um 5 Stunden.
Der Halter hat Anspruch auf Entschädigung als Passagier (bis zu 600 €) und kann weitere Schäden (z. B. Tierarztkosten bei Überhitzung) geltend machen – sofern die Airline schuldhaft gehandelt hat.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Tier an Bord, Rechte im Blick

„Kommt es zu einer Flugverspätung oder einem Ausfall, leiden oft auch die mitreisenden Tiere mit. Entstehen dadurch zusätzliche Kosten oder Belastungen, können Halter nach der EU-Fluggastrechteverordnung Entschädigung verlangen – wichtig ist, alle Nachweise insbesondere über mögliche Schäden und entstandene Kosten am Tier sorgfältig aufzubewahren.“

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