Haustiere im Flugzeug: So fliegen Sie sicher mit Hund & Co.
- Welche Hunde dürfen in der Kabine reisen – und welche nicht?
- So bereiten Sie Ihr Tier auf den Flug und die Transportbox vor
- Was gilt rechtlich bei Tiertransport, Verspätung oder Schaden?
Erlaubte Tiere? | Hunde, Katzen, Kleintiere |
---|---|
Kabine oder Frachtraum? | Größe entscheidet |
Notwendige Unterlagen? | Impfpass, Gesundheitszeugnis |
Boxvorgaben? | IATA-Standard beachten |
Ein Urlaub ohne den geliebten Vierbeiner? Für viele Tierhalter undenkbar. Immer mehr Airlines ermöglichen deshalb, Hunde und Katzen im Flugzeug mitzunehmen. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch teils erheblich. Ob ein Tier in der Kabine reisen darf oder im klimatisierten Frachtraum transportiert wird, hängt von Gewicht, Boxgröße und Airline-Richtlinien ab. Schon vor der Buchung sollten Halter prüfen, welche Bestimmungen 2025 gelten und welche Dokumente, etwa Impfpass oder Gesundheitszeugnis, erforderlich sind.
Auch die Vorbereitung spielt eine große Rolle: Tiere müssen an ihre Transportbox gewöhnt, Futter- und Trinkpausen geplant und die Sicherheit an Bord gewährleistet werden. Neben praktischen Fragen zum Ablauf erklärt dieser Ratgeber, worauf Sie bei der Buchung achten sollten, welche Kosten entstehen können und welche Rechte Sie haben, falls es beim Transport oder Flug zu Verspätungen oder Problemen kommt. So reisen Sie und Ihr Haustier entspannt und rechtlich abgesichert ans Ziel.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Auch bei Flugverspätungen mit Haustieren gelten die Fluggastrechte: Wird der Transport verzögert oder entstehen Zusatzkosten, kann eine Entschädigung fällig werden. Wer Belege sichert und seine Rechte kennt, schützt sich – und sein Tier.“
Nicht jedes Haustier darf automatisch mit an Bord. Airlines unterscheiden genau, welche Tierarten transportiert werden dürfen, wo sie reisen dürfen (Kabine oder Frachtraum) und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wer die Regeln kennt, erspart sich Stress am Flughafen – und sorgt dafür, dass das Tier sicher und möglichst entspannt ankommt.
Hunde und Katzen sind die mit Abstand am häufigsten transportierten Haustiere im Flugverkehr.
Kurznasige Hunderassen wie Mops oder Bulldogge gelten als besonders empfindlich beim Fliegen. Manche Airlines schließen sie aus Sicherheitsgründen ganz vom Transport aus.
Auch Kleintiere können grundsätzlich mitfliegen – etwa Hasen, Meerschweinchen oder Hamster. Allerdings gelten hier deutlich strengere Regeln:
Beispiel: Lufthansa befördert Kleintiere ausschließlich über den Cargo-Service als Frachtgut – nicht im Passagierflugzeug.
Kleine Zier- oder Singvögel (z. B. Wellensittiche oder Kanarienvögel) dürfen bei manchen Fluggesellschaften nach vorheriger Genehmigung mitreisen, meist nur im Frachtraum.
Nicht erlaubt sind in der Regel:
Diese Tierarten dürfen nur über spezialisierte Tiertransporteure oder Frachtservices reisen.
Jede Airline legt eigene Gewichtsgrenzen, Maße und Gebühren fest. Informieren Sie sich daher rechtzeitig – am besten vor der Flugbuchung.
🐾 Tierart | 🚫 Kabine erlaubt? | ✈️ Frachtraum erlaubt? | 💡 Hinweise |
---|---|---|---|
Hund/Katze (klein) | ✅ Ja (bis 8 kg) | ✅ Ja | Früh anmelden, Boxpflicht |
Hund / Katze (groß) | ❌ Nein | ✅ Ja | Klimatisierter Frachtraum |
Hase / Meerschweinchen | ❌ Nein | ✅ Eingeschränkt | Nur mit Tierfracht-Service |
Vogel (klein) | ❌ Selten | ✅ Teilweise | Nur mit Genehmigung |
Reptilien / Amphibien | ❌ Nein | ❌ Nein | Nur über Spezialtransport |
Nutztiere | ❌ Nein | ✅ Nur Fracht | Zoll- & Quarantänepflicht |
Melden Sie Ihr Haustier so früh wie möglich bei der Airline an – am besten direkt bei der Buchung.
Die meisten Fluggesellschaften akzeptieren nur eine begrenzte Zahl an Tieren pro Flug, meist ein bis zwei in der Kabine.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel:
Lassen Sie sich die Anmeldung schriftlich bestätigen. Sollte es später zu Problemen kommen (z. B. verweigerter Transport), haben Sie einen eindeutigen Nachweis.
Ja – auch für Hunde muss immer ein Platz beim Flug gebucht werden, selbst wenn das Tier nicht auf einem eigenen Sitz reist. Jede Airline hat ein festgelegtes Kontingent an Tierplätzen pro Flug, meist ein bis zwei in der Kabine und mehrere im Frachtraum. Deshalb ist eine vorherige Anmeldung und Buchung zwingend erforderlich.
Größere Hunde, die im Frachtraum mitfliegen, benötigen eine eigene Transportreservierung. Der Preis richtet sich nach Gewicht, Boxgröße und Strecke. Ohne bestätigte Buchung darf das Tier in der Regel nicht transportiert werden.
Flug normal buchen – über Website, App oder Reisebüro.
Anschließend Kontakt mit der Airline aufnehmen (telefonisch oder per Kontaktformular).
Angaben zum Tier machen
Airline prüft, ob noch ein Tierplatz verfügbar ist und bestätigt die Buchung schriftlich.
Reiseart | Kosten (ca.) | Hinweis |
---|---|---|
Kleine Tiere in der Kabine | 50-100 Euro pro Strecke | Bis ca. 8 kg inkl Tasche, je nach Airline |
Größere Hunde im Frachtraum | 100-400 Euro pro Strecke | Preis nach Gewicht & Boxgröße |
Tiertransport über Cargo-Service | 300-800 Euro | Für größere Tiere oder Langstrecken |
Assistenzhunde | Kostenlos | Mit gültiger Bescheinigung |
Vor allem bei internationalen Flügen ist es wichtig, dass Ihr Tier alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat – insbesondere gegen Tollwut.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Ziel-Land oder Konsulat, welche Einreisebestimmungen für Tiere gelten.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Kommt es zu einer Flugverspätung oder gar zu einem Ausfall, betrifft das nicht nur die Passagiere, sondern oft auch ihre mitreisenden Tiere. Für Halter kann das zusätzliche Kosten für Betreuung, Unterbringung oder Umbuchung bedeuten – doch auch hier greifen die EU-Fluggastrechte. Wer Belege und Buchungsunterlagen sorgfältig aufbewahrt, kann Entschädigung verlangen und vermeidet finanzielle Nachteile. Gute Vorbereitung schützt also nicht nur die Reisenden, sondern auch das Wohl der Tiere.“
Kleine Hunde dürfen – je nach Airline – bis etwa 8 Kilogramm inklusive Tasche in der Kabine mitreisen. Dafür ist eine geschlossene, auslaufsichere Tragetasche oder kleine Hartschalenbox erforderlich, die unter den Vordersitz passt.
Wichtige Vorgaben:
💡 Tipp: Gewöhnen Sie Ihren Hund schon Tage vor dem Flug an die Tasche. Eine vertraute Decke oder ein Lieblingsspielzeug helfen, den Stresspegel zu senken.
Größere Hunde werden im klimatisierten und druckausgeglichenen Frachtraum transportiert – in einer stabilen Box nach IATA-Standard (International Air Transport Association). Diese Box muss besonders robust und sicher sein.
Grundanforderungen für den Frachtraum:
Zwischen Kopf des Hundes und Boxdecke sollten mindestens 5 cm Abstand bleiben. Beschriften Sie die Box außen mit „LIVE ANIMAL“, Name, Telefonnummer und Flugnummer – das erleichtert der Crew den sicheren Umgang.
In der Kabine dürfen Tierhalter selbst für ihr Tier sorgen – etwa, indem sie beruhigend sprechen oder den Wasserbehälter prüfen.
Das Flugpersonal ist informiert, wo sich Tiere an Bord befinden, und achtet auf eine ruhige Umgebung.
Im Frachtraum übernimmt die Crew am Boden (meist Tierbetreuungspersonal oder spezielle Spediteure) die Verantwortung. Sie kontrollieren, dass:
Bei großen Airlines wie Lufthansa, KLM oder Air France werden Tiere nach der Landung in speziellen Animal Lounges oder Tierstationen versorgt, bevor sie den Halter übergeben werden.
Während eines Fluges dürfen Tiere im Frachtraum nicht gefüttert werden. Das dient der Sicherheit des Tieres und verhindert Erstickungsgefahr oder Übelkeit durch Futterreste, die bei Bewegung oder Stress problematisch sein können. Um eine Dehydrierung zu vermeiden, muss in jeder IATA-zugelassenen Transportbox ein Wassernapf vorhanden sein.
In der Kabine reist das Tier in einer geschlossenen Transporttasche unter dem Vordersitz. Während des gesamten Fluges darf die Tasche nicht geöffnet werden – auch nicht zum Streicheln oder Herausnehmen.
Die meisten Tiere verhalten sich nach kurzer Eingewöhnungszeit ruhig, vor allem, wenn sie die Tasche bereits von zu Hause kennen. Sprechen Sie leise mit Ihrem Tier, damit es Ihre Stimme wahrnimmt und sich sicher fühlt.
Während des Fluges können Sie Ihren Hund oder Ihr Haustier nicht füttern. Füttern Sie daher Ihr Tier 2-3 Stunden vor Abflug nochmal leicht, aber nicht direkt vor dem Boarding. Geben Sie Ihm zudem ausreichend Wasser bis kurz vor der Sicherheitskontrolle. In Ausnahmefällen dürfen Sie dem Tier in die Tasche Leckerlis hereinreichen.
Während des Fluges – egal ob in der Kabine oder im Frachtraum – haben Tiere keine Möglichkeit, ihr Geschäft gezielt zu verrichten.
Deshalb ist es wichtig, sie vor dem Flug gut vorzubereiten und die Transportbox entsprechend auszustatten.
Kleine Hunde oder Katzen, die in einer Transporttasche unter dem Sitz mitreisen, dürfen die Tasche nicht verlassen. Legen Sie daher in die Tasche eine saugfähige Unterlage, z.B. eine Puppy-Pad oder Einwegwindelmatte.
Im Frachtraum ist die Transportbox mit saugfähigem Material ausgelegt. Bei langen Flügen kann das Tier dort urinieren oder koten, ohne dass Flüssigkeit ausläuft oder Geruch entsteht.
Nach der Landung beginnt der wichtigste Teil der Reise für Tierhalter – die Ankunftskontrolle und die Eingewöhnung des Tieres. Ob innerhalb der EU oder bei internationalen Flügen: Für die Einreise mit Hund, Katze oder Kleintier gelten unterschiedliche Regeln, die unbedingt vorab geprüft werden sollten. Wer vorbereitet ist, vermeidet Verzögerungen am Zoll und sorgt dafür, dass das Tier schnell zur Ruhe kommt.
Bei der Ankunft im Zielland müssen alle Tiere – egal ob in der Kabine oder im Frachtraum gereist – deklariert werden.
Das bedeutet: Sie müssen angeben, dass Sie ein Tier mitführen, und die notwendigen Dokumente vorzeigen, etwa:
In vielen Ländern gibt es eigene Tierkontrollstellen am Flughafen – dort werden Chipnummer und Impfstatus geprüft, bevor das Tier offiziell einreisen darf. Fehlen Dokumente oder Impfungen, kann das Tier zurückgewiesen oder in Quarantäne genommen werden.
Bei der Rückreise in die EU ist der Mikrochip mit registrierter Nummer zwingend erforderlich. Ohne diesen Nachweis kann das Tier nicht einreisen oder muss in Quarantäne bleiben, bis der Gesundheitsstatus geklärt ist.
Die Vorschriften unterscheiden sich deutlich zwischen EU-Staaten und Drittstaaten:
Wichtig: Diese Vorschriften gelten auch für Zwischenstopps – wer z. B. über London oder Dubai fliegt, sollte prüfen, ob dort vorübergehende Einreisebestimmungen gelten.
Nein, denn Haustiere gelten im Flugverkehr nicht als Fluggäste, sondern als Gepäck oder Fracht – je nachdem, ob sie in der Kabine oder im Frachtraum mitreisen. Das bedeutet: Das Tier selbst hat keinen eigenen Entschädigungsanspruch.
Trotzdem können TierhalterAnsprüche geltend machen, wenn der Flug verspätet, gestrichen oder fehlerhaft durchgeführt wurde – insbesondere dann, wenn dadurch zusätzliche Kosten oder Schäden entstehen.
Ein Hund wird im Frachtraum verspätet verladen, der Flug verspätet sich um 5 Stunden.
Der Halter hat Anspruch auf Entschädigung als Passagier (bis zu 600 €) und kann weitere Schäden (z. B. Tierarztkosten bei Überhitzung) geltend machen – sofern die Airline schuldhaft gehandelt hat.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Kommt es zu einer Flugverspätung oder einem Ausfall, leiden oft auch die mitreisenden Tiere mit. Entstehen dadurch zusätzliche Kosten oder Belastungen, können Halter nach der EU-Fluggastrechteverordnung Entschädigung verlangen – wichtig ist, alle Nachweise insbesondere über mögliche Schäden und entstandene Kosten am Tier sorgfältig aufzubewahren.“