Sind Tracking-Devices erlaubt?
Ja. Kleine Bluetooth- oder GPS-Tracker sind grundsätzlich erlaubt. Weil sie meist eine eingebaute Batterie haben, empfehlen viele Airlines und Sicherheitsstellen, solche Geräte im Handgepäck mitzuführen, sofern Sie unsicher sind. Prüfen Sie vor dem Flug kurz die Regeln Ihrer Airline zur Mitnahme elektronischer Geräte mit Batterien.
Wie werden sie behandelt?
Sicherheitskontrollen scannen Gepäck und können Tracker sehen. In den allermeisten Fällen werden die Geräte nicht entfernt; sie bleiben im Gepäck. Bei Stichproben oder Auffälligkeiten kann das Sicherheitspersonal das Gepäck öffnen und das Gerät prüfen.
Wie hoch ist das Risiko, dass ein Tracker entfernt oder gestohlen wird?
Das Risiko ist gering, aber vorhanden. Besonders an großen Umschlagplätzen mit vielen Umladungen (Umsteige-Hubs) gibt es vereinzelt Fälle von Diebstahl oder Manipulation. Ein Tracker verhindert zwar nicht, dass jemand Ihr Gepäck öffnet oder mitnimmt, erhöht aber die Chance, den Verbleib schneller zu erkennen.
Praktische Tipps
- Packen Sie den Tracker versteckt, aber nicht komplett unzugänglich (z. B. in einer Innentasche), so dass er bei Bedarf erreichbar ist.
- Wenn möglich, im Handgepäck mitführen oder zusätzlich dort ein Gerät dabeihaben.
- Aktivieren Sie Hersteller-Features wie Tamper-/Bewegungs-Alarme und melden Sie das Gerät im Account an.
- Machen Sie Fotos von Gepäck und Inventar sowie Seriennummern des Trackers vor Abreise.
- Ergänzend: sichere Gepäckschlösser, auffällige Gepäckkennzeichnung und eine Reiseversicherung sind sinnvolle Backup-Maßnahmen.
- Beachten Sie Datenschutz: Personen nicht ohne Einwilligung verfolgen.
Kurzfazit: Tracking-Devices sind nützlich und meist erlaubter Reisebegleiter. Sie sind kein 100%-Diebstahlschutz, erhöhen aber die Chance auf schnelle Ortung. Packen Sie sie klug (Handgepäck/Innentasche) und nutzen Sie die Sicherheits-Features des Herstellers.