Tipps für den sicheren Transport Ihres Rasierers im Handgepäck
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Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften der Airline |
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Zeigen Sie den Rasierer aktiv vor |
Planen Sie genügend Zeit ein |
Ob auf Geschäftsreise oder im Urlaub – ein Rasierer ist für viele unabdingbar in ihrem Reisegepäck. Doch welche Rasierer dürfen im Handgepäck mitgeführt werden? Die Regeln sind nicht immer auf den ersten Blick klar – und niemand möchte an der Sicherheitskontrolle unangenehme Überraschungen erleben. Ob Einwegrasierer, Elektrorasierer oder klassische Rasierklingen – hier erfahren Sie, welche Rasierer Sie 2025 mit ins Flugzeug nehmen dürfen, welche tabu sind und worauf Sie achten sollten, um stressfrei durch die Kontrolle zu kommen. So sind Sie bestens vorbereitet für Ihre nächste Reise!
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Damit Sie sich keine Sorgen bei der Sicherheitskontrolle machen müssen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Sicherheitsvorschriften an Flughäfen dienen dazu, Gefahren an Bord zu minimieren. Gegenstände mit scharfen Klingen, wie klassische Rasiermesser oder bestimmte Arten von Rasierklingen, könnten potenziell als Waffe eingesetzt werden. Daher unterliegen sie strengen Vorschriften. Die Mitnahme von Rasierern im Handgepäck ist also nicht grundsätzlich verboten, aber sie ist klar geregelt.
Die gute Nachricht: Ja, Rasierer im Handgepäck sind grundsätzlich erlaubt – allerdings kommt es auf die Art des Rasierers an. Die Richtlinien unterscheiden zwischen Elektrorasierern, Einwegrasierern und Rasierklingen.
Verpacken Sie den Rasierer sicher, z. B. mit einer Schutzkappe oder in einem Etui, um Schäden und Verletzungen zu vermeiden. Falls Sie Rasierschaum oder Rasiergel mitnehmen möchten, muss der Behälter unter 100 ml fassen und in den Flüssigkeitsbeutel passen. Wer sich unsicher ist, sollte den Rasierer an der Kontrolle aktiv vorzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Gegenstände im Handgepäck nicht gestattet. Dazu zählen unter anderem scharfe und spitze Objekte wie Messer, Scheren oder Werkzeuge. Auch Schlaggegenstände wie Baseballschläger oder Wanderstöcke sind nicht erlaubt. Strengstens verboten sind zudem Waffen und Munition jeglicher Art. Ebenso dürfen keine leicht entzündlichen oder explosiven Stoffe wie Feuerwerkskörper, Benzin oder Gasbehälter mitgeführt werden, da sie eine erhebliche Gefahr für Brände und Explosionen darstellen. Wer solche Gegenstände transportieren möchte, muss sie entweder im aufgegebenen Gepäck verstauen oder ganz darauf verzichten.
Innerhalb der EU dürfen Flugreisende Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern mit maximal 100 Millilitern transportieren. Dazu zählen auch Produkte wie Cremes, Zahnpasta oder Lipgloss. Diese müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter verstaut werden. Pro Person sind also bis zu zehn 100-Milliliter-Behälter erlaubt, solange sie vollständig in den Beutel passen. Eine Ausnahme gilt für Medikamente, die für den persönlichen Gebrauch benötigt werden – sie unterliegen nicht diesen Einschränkungen.
Elektronische Geräte dürfen grundsätzlich im Handgepäck transportiert werden, jedoch gelten dabei bestimmte Vorschriften. Laptops, Tablets und Kameras müssen bei der Sicherheitskontrolle häufig separat vorgezeigt werden, um eine unkomplizierte Überprüfung zu gewährleisten. Besonders wichtig sind die Regelungen für Akkus und Powerbanks: Lithium-Ionen-Akkus mit einer Kapazität von bis zu 100 Wh sind nur im Handgepäck erlaubt, während leistungsstärkere Akkus eine spezielle Genehmigung der Airline benötigen. Defekte oder beschädigte Akkus sind aus Sicherheitsgründen strikt verboten, da sie ein Brandrisiko darstellen.
2006 wurde die Regel eingeführt, dass ein Passagier maximal 10 Behälter à 100 ml Flüssigkeit mitführen dürfe. An deutschen Kontrollstellen, welche das Gepäck mit CT Scannern überprüfen, war diese Regel nun kurzfristig ausgesetzt. Zum ersten September 2024 tritt jedoch wieder die alte Regelung in Kraft. Größere Flüssigkeitsbehälter müssen also wieder zuhause bleiben - oder im Aufgabegepäck verstaut werden.
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Technisch gesehen ja, aber es ist nicht unbedingt ratsam. Enge Waschräume, Turbulenzen und eingeschränkte Wasserverfügbarkeit machen das Rasieren an Bord unpraktisch. Auch Mitreisende könnten sich gestört fühlen.
Ja, aber nur in Behältern bis 100 ml. Alles darüber hinaus wird bei der Sicherheitskontrolle konfisziert. Rasierschaum im Handgepäck unterliegt wie alle Flüssigkeiten der 100-ml-Regel. Sie dürfen also eine kleine Dose oder Tube mitnehmen, solange sie 100 ml nicht überschreitet und in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel transportiert wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auf Rasierseife oder feste Rasiercreme umsteigen – diese unterliegen nicht den Flüssigkeitsbeschränkungen.
Falls Sie versehentlich verbotene Klingen mitführen, müssen Sie diese entweder entsorgen oder ins Aufgabegepäck umpacken – was allerdings bei reinen Handgepäck-Tickets oft nicht möglich ist.
Ja, auch Rasierartikel dieser Marke könnten im Kabinengepäck mitgenommen werden. Es kommt hier wieder auf die Art des Rasurgeräts an: Ist die Rasierklinge eingebettet und kann nicht ohne Weiteres entfernt werden, so ist das Verstauen im Handgepäck unproblematisch möglich.
Elektrorasierer im Bordgepäck stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Die dort verbauten rotierenden Klingen können nicht ohne Weiteres einzeln entfernt werden. Man sieht sie meist nicht einmal. Von allen Varianten von Rasierern sind diese die sichersten.
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Rasierertyp | Im Handgepäck erlaubt? | Hinweise |
---|---|---|
Elektrorasierer | Ja | Akku beachten |
Einwegrasierer | Ja | Klinge fest verbaut |
Systemrasierer mit Klinge | Ja | Klinge darf nicht lose sein |
Lose Klingen | Nein | Ins Aufgabegepäck |
Rasiermesser | Nein | Sicherheitsrisiko |
Die Mitnahme eines Rasierers im Handgepäck ist einfacher, als viele denken – solange man die Regeln kennt. Elektrorasierer, Einwegrasierer und Nassrasierer mit feststehender Klinge sind erlaubt, während lose Klingen, klassische Rasiermesser und Ersatzklingen ins Aufgabegepäck gehören.
Um Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden, lohnt es sich, den Rasierer sicher zu verpacken und sich vorab über die Airline-Vorschriften zu informieren. Wer zusätzlich auf die Flüssigkeitsbeschränkungen achtet und genügend Zeit für die Kontrolle einplant, startet entspannt in den Urlaub – ganz ohne unnötige Überraschungen am Flughafen.
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