Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Zürich (ZRH)

  • Schnell, sicher, zuverlässig
  • In weniger als 2 Minuten zum Ziel
  • Provision nur 19,95 % zzgl. MwSt.

Jetzt kostenlos prüfen

Was kann ich tun bei einer Annullierung oder einem Flugausfall am Flughafen Zürich (ZRH)?

Flughafen Zürich (ZRH)

Flughafen Zürich (ZRH)
Foto: Skórzewiak/AdobeStock
IATA-Code: ZRH
ICAO-Code: LSZH
Eröffnung: 1948
Straße: A 51
Nahverkehr: S 2, S 16, S 24, Busse, Glattalbahn
Bahn InterCity, EuroCity, InterRegio
Betreiber: Flughafen Zürich AG
Beschäftigte: 27.000 Mitarbeitende (Stand 2017)
Terminals: 2
Fläche: 880 ha
Passagiere: 10.237.428 (Stand 2021)
Website www.flughafen-zuerich.ch

Verspätet sich Ihr Flug am Flughafen Zürich (ZRH) oder wird Ihr Flug annulliert, können Sie eine Entschädigung von der Airline unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Um die Durchsetzung Ihres Anspruchs zu erleichtern, können Sie noch am Flughafen folgende Vorkehrungen treffen:

Schritt 1) Bestätigung der Flugverspätung oder Annullierung einholen

Sind Sie von einer Annullierung oder Verspätung Ihres Flugs betroffen, sollten Sie sich noch am Flughafen Zürich (ZRH) vom Flughafenpersonal eine schriftliche Bestätigung des Flugproblems holen. Sowohl am Check-In Schalter als auch am Gate können Sie sich die Bestätigung holen. Sie können ebenfalls das Personal danach fragen, ob der Grund für das Flugproblem bekannt ist. Auch können Sie die Anzeigetafeln abfotografieren, die die Verspätung oder den Ausfall anzeigen. Mit diesen Informationen erhöhen Sie die Chance, Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen zu können, deutlich.

Schritt 2) Alle Belege zu entstandenen Mehrkosten aufbewahren

Während der Wartezeit am Flughafen können Ihnen bei einer Flugverspätung oder einer Annullierung zusätzliche Kosten für eine Selbstverpflegung entstehen. Ab einer gewissen Flugverspätung muss die Airline Ihnen gegenüber dann sogenannte Betreuungsleistungen erbringen. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, Ihnen Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung zu stellen. Die Airline muss Ihnen ebenfalls die Möglichkeit geben, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Herrscht entsprechender Bedarf, hat die Fluggesellschaft die Verpflichtung, für Sie auch eine Hotelunterbringung und den Transport vom und zum Flughafen organisieren. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach und Ihnen entstehen deshalb zusätzliche Kosten, können Sie diese nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline ersetzen lassen. Daher ist es ratsam, sich sämtlich Quittungen und Belege zu den entstandenen Mehrkosten aufheben.

Schritt 3) Flugverspätungen oder Annullierungen anderer Airlines im Blick haben

Beobachten Sie auch bei anderen Airlines Flugverspätung oder Annullierung, kann dies ein erster Hinweis für das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen sein. Der Begriff erfasst Ereignisse, die zwar zu einem Flugvorfall führen, von der Fluggesellschaft aber nicht beeinflussbar sind. Darunter fallen beispielsweise Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschläge. Unter gewissen Voraussetzungen können auch Streiks zu diesen Umständen zählen. Sind außergewöhnliche Umstände verantwortlich für die Verspätung oder Annullierung, können Sie von der Airline keine Entschädigung verlangen.

Schritt 4) Mit SOS Flugverspätung Ihre Entschädigung sichern!

Wie unsere bisherige Erfahrung gezeigt hat, sind Airlines bei der Auszahlung einer Entschädigung meistens nicht besonders kooperativ, wenn Fluggäste ihre Ansprüche selbst gegenüber der Airline geltend machen. Allerdings bringen Sie die Rechtsexperten der SOS Flugverspätung schnell und zuverlässig mit ihrer Erfahrung zu Ihrer Entschädigung. Wir übernehmen von Anfang an die Verhandlung mit den Fluggesellschaften und Sie können dabei von unseren Erfahrungen profitieren. SOS Flugverspätung bringt Sie zu Ihrer Entschädigung!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Das steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu:

Sofern die Flugverspätung 3 Stunden oder mehr beträgt, stehen Ihnen nach Art. 7 der EU-Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche zu:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Welche Ansprüche kann ich bei einer Verspätung am Flughafen Zürich (ZRH) geltend machen?

Kommt es am Flughafen Zürich (ZRH) zu einer mehr als dreistündigen Flugverspätung, steht Ihnen grundsätzlich eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline zu. Als Anknüpfungspunkt für die Berechnung der Verspätung dient der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Bei der Berechnung außen vor gelassen wird hingegen die Wartezeit am Flughafen. 

Verpassen Sie Ihren Anschlussflug am Flughafen Zürich (ZRH), können Sie ebenfalls eine Entschädigung von der Airline verlangen. In diesem Fall muss die Ankunftsverspätung grundsätzlich ebenso drei Stunden betragen. Sie könne jedoch auch bei einer Verspätung unter drei Stunden eine Entschädigung von der Airline verlangen, wenn die Zeit zum Umsteigen in den Anschlussflug aufgrund der Verspätung nicht ausreicht. Es gibt für sämtliche Flughäfen eine vorgeschriebene Verbindungszeit, die Minimum Connecting Time (MCT). Diese schreibt für den jeweiligen Flughafen vor, wie viel Zeit Passagiere mindestens zum Umsteigen am Flughafen haben müssen. Für den Flughafen Zürich (ZRH) gilt eine Minimum Connecting Time (MCT) von 40 Minuten sowohl zwischen Inlands- als auch zwischen Auslandsflügen.

Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt dann von der zurückgelegten Flugstrecke ab. Für einen Kurzstreckenflug muss die Fluggesellschaft 250 EUR pro Fluggast auszahlen. Bei einem Mittelstreckenflug können Sie von der Airline pro Fluggast eine Summe von 400 EUR verlangen und bei einem Langstreckenflug hat jeder Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 600 EUR gegen die Airline. 

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

Selbst probieren

Langwierig und aussichtslos

  • Kein Kostenrisiko
  • Papierkrieg mit der Airline
  • Fehlende Rechtskenntnisse
  • Niedrige Erfolgsquote
  • Stressfaktor hoch

SOS Flugverspätung Logo

Einfach, schnell und unkompliziert

  • Kein Kostenrisiko
  • Geringer Zeitaufwand
  • Hohe Erfolgschance
  • Erfahrene Rechtsexpert:innen
  • Nur 19,95 % Provision (zzgl. MwSt.)
  • Keine versteckten Kosten

Anwalt

Mit Kosten verbunden

  • Muss Kosten berechnen
  • Als Einzelfall unwirtschaftlich
  • Unklare Erfolgsaussichten
  • Erfahrung unklar
  • Stressfaktor hoch

Mein Flug am Flughafen Zürich (ZRH) wurde annulliert - welche Ansprüche habe ich?

Wird Ihr Flug am Flughafen Zürich (ZRH) annulliert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Airline Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert hat. Grundsätzlich gilt, je später Sie die Mitteilung über die Stornierung erhalten, desto eher steht Ihnen eine Entschädigung zu. 

Welche Fristen genau gelten zeigt unser Überblick:

Benachrichtigung vor Abflug Landezeit des Alternativflugs Entschädigungszahlung?
Über 14 Tage Egal Nein
7-14 Tage vorher Maximal 2 Std vorher
oder
maximal 4 Std. verspätet
Nein
7-14 Tage vorher Über 2 Std. vorher
oder
über 4 Std. später
Ja
Weniger als 7 Tage vorher Maximal 1 Std. vorher
oder
maximal 2 Std. später
Nein
Weniger als 7 Tage vorher Über 1 Std. vorher
oder
über 2 Std. später
Ja
Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Wissenswertes zum Flughafen Zürich (ZRH)

Der Flughafen Zürich (ZRH) ist der größte schweizerische Flughafen. Eröffnet wurde der Flughafen im Jahr 1948. Der Flughafen erhielt im Jahr 2021 zum 19. Mal in Folge den World Travel Award für die Kategorie "führender Flughafen Europas". Außerdem dient der Flughafen als Drehkreuz für verschiedene Airlines und ist überdies auch Heimatflughafen der Fluggesellschaften Swiss, Edelweiss Air und Helvetic Airways. Betrieben wird der Flughafen von der börsennotierten Flughafen Zürich AG. 

Anbindung an den Flughafen Zürich (ZRH)

Zu erreichen ist der Flughafen Zürich (ZRH) unter anderem über die Autobahn A51 und mit sämtlichen Fernverkehrszügen, die zu dem unterirdischen Bahnhof Zürich Flughafen führen. Außerdem ist der Flughafen über die S-Bahnlinien S2, S16 sowie der S-24 erreichbar.

Deutsche Flughäfen als Überblick

Die folgende Liste enthält einen Überblick der nach unserer Meinung wichtigsten deutschen Flughäfen gemessen an Passagieraufkommen und Größe (Stand Januar 2023). Unsere Datenbanken enthalten Daten zu sämtlichen sowohl nationalen als auch internationalen Flughäfen, also auch solche, die hier nicht aufgelistet sind. Gerne können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung auch mit unserem Entschädigungsrechner überprüfen. 

 

Internationale Flughäfen als Überblick

Diese Liste enthält eine Übersicht der Flughäfen, die wir als die wichtigsten Flughäfen im internationalen Raum ansehen, ebenfalls gemessen an Größe und Passagieraufkommen (Stand Januar 2023).