Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Paris Charles de Gaulle (CDG)
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IATA-Code: | CDG |
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ICAO-Code: | LFPG |
Eröffnung: | 1974 |
Bahn: | SNCF, TGV |
Betreiber: | Aéroports de Paris (ADP) |
Terminals: | 3 |
Passagiere: | 22.253.302 (Stand 2020) |
Website | www.parisaeroport.fr |
Tritt am Flughafen Paris Charles Gaulle (CDG) der Fall ein, dass sich Ihr Flug verspätet oder annulliert wird, können Sie noch am Flughafen folgende Vorkehrungen treffen:
Holen Sie sich noch am Flughafen Paris Charles Gaulle (CDG) vom Flughafenpersonal eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Flugverspätung. Das können Sie sowohl am Check-In Schalter als auch am Gate erledigen. Fragen Sie das Personal auch danach, ob der Grund für das Flugproblem bekannt ist. Auch können Sie die Anzeigetafeln abfotografieren, die die Verspätung oder den Ausfall anzeigen. Mithilfe dieser Informationen erhöhen Sie die Chance, Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen zu können, erheblich.
Bei einer Flugverspätung oder einer Annullierung kann es vorkommen, dass Sie sich Ihnen zusätzliche Kosten für eine Selbstverpflegung während der Wartezeit entstehen. Ab einer gewissen Dauer der Flugverspätung ist die Airline Ihnen gegenüber dazu verpflichtet, sogenannte Betreuungsleistungen zu erbringen. Das umfasst die Verpflichtung, Ihnen Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung zu stellen. Auch muss die Airline Ihnen ermöglichen, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei entsprechendem Bedarf muss die Fluggesellschaft für Sie auch eine Hotelunterbringung und den Transport vom und zum Flughafen organisieren. Erfüllt die Airline nicht Ihre Pflicht und Ihnen entstehen deshalb zusätzliche Kosten, können Sie diese nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline ersetzen lassen. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt sämtlich Quittungen und Belege zu den entstandenen Mehrkosten aufheben.
Beobachten Sie Flugverspätung oder Annullierung auch bei weiteren Fluggesellschaften, kann dies ein erster Hinweis für das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen sein. Mit dem Begriff umfasst werden Ereignisse, die zwar zu einem Flugvorfall führen, von der Fluggesellschaft aber nicht beeinflusst werden können. Dazu zählen beispielsweise Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschläge. In bestimmten Konstellationen können auch Streiks darunter fallen. Führen außergewöhnliche Umstände zu der Verspätung oder Annullierung, können Sie von der Airline keine Entschädigung verlangen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich Airlines bei der Auszahlung einer Entschädigung meistens eher zurückhaltend zeigen, wenn Fluggäste ihre Ansprüche selbst gegenüber der Airline geltend machen. Die erfahrenen Rechtsexperten der SOS Flugverspätung bringen Sie schnell und zuverlässig zu Ihrer Entschädigung. Wir übernehmen von Anfang an die Verhandlung mit den Airlines und Sie profitieren dabei von unseren Erfahrungen. SOS Flugverspätung verhilft Ihnen zu Ihrem Recht!
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Kommt es zu einer mehr als dreistündigen Flugverspätung, steht Ihnen grundsätzlich eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline zu. Anknüpfungspunkt für die Berechnung der Verspätung ist der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Außer Betracht bei der Berechnung gelassen wird hingegen die Wartezeit am Flughafen.
Sie können auch bei einem verpassten Anschlussflug eine Entschädigung verlangen. Die Ankunftsverspätung muss dafür grundsätzlich ebenfalls drei Stunden betragen. Aber auch bei einer Verspätung unter drei Stunden kann Ihnen eine Entschädigung zustehen, wenn die Zeit zum Umsteigen in den Anschlussflug aufgrund der Verspätung nicht ausreicht. Alle Flughäfen verfügen über eine vorgeschriebene Verbindungszeit, die Minimum Connecting Time (MCT). Dieser legt für den jeweiligen Flughafen fest, wie viel Zeit Passagiere mindestens zum Umsteigen am Flughafen haben müssen. Der Flughafen Paris Charles de Gaulle hat eine Minimum Connecting Time (MCT) von einer Stunde, wenn der Anschlussflug sich am selben Terminal befindet. Geht Ihr Anschlussflug von einem anderen Terminal, muss Ihnen eine Umstiegszeit von mindestens 90 Minuten zur Verfügung stehen.
Die Höhe der Entschädigung, die Sie von der Airline einfordern können, ist abhängig von der Länge der zurückgelegten Flugstrecke. Bei einem Kurzstreckenflug können Sie 250 EUR pro Fluggast von der Airline verlangen. Für einen Mittelstreckenflug muss die Airline pro Fluggast 400 EUR zahlen und bei einem Langstreckenflug muss die Airline jeden Fluggast mit 600 EUR entschädigen.
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Kommt es am Flughafen Paris Charles de Gaulle (CDG) zu einer Annullierung Ihres Flugs können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen. Dazu muss die Airline Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt haben. Grundsätzlich gilt, je später Sie die Mitteilung über die Stornierung erhalten, desto eher steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
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Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
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Der Flughafen Paris Charles de Gaulle (CDG) ist der größte Verkehrsflughafen von Paris und nach dem Flughafen Istanbul der zweitgrößte Passagierflughafen Europas. Eröffnet wurde der Flughafen im Jahr 1974. Er verfügt über drei Terminals und belegt den 10. Platz der weltweit größten Flughäfen. Der Flughafen wurde nach dem französischen General Charles de Gaulle benannt und dient als internationales Drehkreuz für die Air France.
Den Flughafen können Sie unter anderem mit Pendelbussen täglich nutzen von 4:30 Uhr bis 1:30 Uhr. Außerdem ist der Flughafen über eine vollautomatische Mini-Métro erreichbar, die den Terminal 1 mit dem Terminal 2 des Flughafens verbindet. Die Métro fährt alle vier Minuten und die Fahr dauert insgesamt ungefähr acht Minuten.
In dieser Liste finden Sie eine Übersicht der Flughäfen, die wir als die wichtigsten Flughäfen im internationalen Raum ansehen, ebenfalls gemessen an Größe und Passagieraufkommen (Stand Dezember 2022).