Noch am Flughafen und Flug verspätet sich?
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Wenn Ihre Flugverspätung größer als 2 Stunden ist, stehen Ihnen Betreuungsleistungen zu. Diese sind Ihnen kostenfrei und in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten. Orientieren Sie sich an die folgende Tabelle. Ihr können Sie entnehmen, welche Rechte Ihnen zustehen.
Verspätung | Flugentfernung | Betreuungsleistung |
---|---|---|
ab 2 Stunden | bis 1.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
ab 3 Stunden | bis 3.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
ab 4 Stunden | ab 3.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
Flug findet am nächsten Tag statt | egal | Unterkunft inklusive Transfer |
Flugannullierungen können ganz spontan passieren. Die Fluggastrechteverordnung stärkt in solchen Fällen die Rechte der Fluggäste. Wenn Sie noch am Flughafen sind, stehen Ihre Chancen auch gut. Wenn die Airline Sie 14 Tage vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert hätte, stünde Ihnen keine Ansprüche nach EU-Recht zu. Die Fluggastrechteverordnung greift erst, wenn Sie weniger als 14 Tage vor geplantem Abflug informiert wurden. Durch eine Entschädigungszahlung soll Ihr orginisatorischer Mehraufwand kompensiert werden. Ob Ihnen letztendlich ein Anspruch zusteht, liegt daran, welche Flugdaten der Ihnen angebotene Alternativflug hat.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €