Ihr Recht auf Betreuungsleistungen! Wir helfen Ihnen bei der Kostenerstattung.

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Sie sind am Flughafen und der Flug verspätet sich oder wurde annulliert?

Ihr Flug verspätet sich oder entfällt sogar vollständig? Sie sitzen noch am Flughafen und die Airline hilft Ihnen nicht weiter? Ihnen stehen umfassende Rechte zu! Neben einer Entschädigung in Geld ist die Fluggesellschaft verpflichtet Ihnen verschiedene Betreuungsleistungen zur Überbrückung der Wartezeit zu erbringen. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Wann habe ich einen Anspruch auf Betreuungsleistungen?

Ab einer Wartezeit von mehr als 2 Stunden aufgrund einer Flugverspätung oder einer Annullierung haben Sie Anspruch auf die Gewährung von Betreuungsleistungen. Diese sind Ihnen kostenfrei und in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten. Zu den Betreuungsleistungen zählen etwa Mahlzeiten, Getränke, die Möglichkeit zu Telefonieren oder eine E-Mail zu versenden sowie unter Umständen die Übernachtung in einem Hotel und der Transfer dorthin. Die Gewährung von Betreuungsleistungen können Sie unabhängig davon verlangen aus welchem Grund die Fluggesellschaft den Flug storniert hat oder warum der Flug sich verspätet. Das bedeutet ein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline zwar von der Entschädigungszahlung befreit, entbindet die Fluggesellschaft nicht von der Verpflichtung Ihnen eine angemessene Verpflegung anzubieten.

Überblick über die Betreuungsleistungen

Verspätung Flugentfernung Betreuungsleistung
ab 2 Stunden bis 1.500 km Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails
ab 3 Stunden bis 3.500 km Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails
ab 4 Stunden ab 3.500 km Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails
Flug findet am nächsten Tag statt egal Unterkunft inklusive Transfer

Keine Betreuungsleistungen erhalten? Wir helfen Ihnen bei der Erstattung!

Bietet die Airline Ihnen weder Lebensmittel noch Getränke an, empfiehlt Ihnen die SOS Flugverspätung alle Belege über Ihre Einkäufe sorgfältig aufzubewahren. Falls Sie in der Nähe des Flughafens übernachten müssen, behalten Sie unbedingt auch diese Rechnung und die Quittung über eine Taxifahrt oder das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel. Zusammen mit Ihrer Entschädigung, übersenden wir eine Kopie Ihrer Nachweise an die Airline und fordern gerne von der Fluggesellschaft eine Erstattung für Ihre Verpflegungskosten an. 

Entschädigung und Erstattung von Verpflegungskosten - so einfach gehts!

Sie sind von einer Flugverspätung oder einer Annullierung Ihres Fluges betroffen? Dann stehen Ihnen neben einer Entschädigung auch Betreuungsdienstleistungen für die Wartezeit zu. Erbringt die Airline diese Leistungen nicht, können Sie eine Erstattung für Ihre Kosten verlangen. Hier kommen Sie in nur drei Schritten zu Ihrem Anspruch! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
  • Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko.

Schritt 3

  • Wir halten Sie immer auf dem Laufenden.
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Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.