Kurzfristige Flugannulierung
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Grundsätzlich haben Sie bei einer Flugannullierung einen Entschädigungsanspruch. Allerdings besteht bei Flugannullierungen die Besonderheit, dass der Zeitpunkt der Annullierung über Ihren Anspruch auf Entschädigung entscheidet. Je näher dieser am Flugdatum liegt, desto größer sind Ihre Rechte der ausführenden Airline gegenüber. Wir klären Sie nicht nur über Ihre umfassenden Fluggastrechte auf, sondern auch darüber, was im Rahmen der Annullierung zu tun ist, um Ihren Anspruch zu prüfen beziehungsweise geltend zu machen.
Eine Flugannullierung liegt dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
Wenn ein Flug kurzfristig (genaue Definition folgt) annulliert wurde, fragen sich viele Passagiere, was sie selbst an Ort und Stelle tun können. Unabhängig von der Frage, ob Sie einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro haben, haben Reisende zunächst das Recht, die Erstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug zu fordern. Zudem können Sie auch eigenständig einen anderen Flug suchen, den Sie der Airline vorschlagen dürfen. Lassen Sie sich dieses Vorgehen allerdings schriftlich bestätigen, um Ihren Anspruch auf Entschädigung nicht zu gefährden. Zudem können Sie die Fluggesellschaft auch um eine alternative Beförderung per Bus oder Bahn bitten. Wenn Sie nicht von der Reise zurücktreten, sondern auf einen anderen Flug warten wollen, ist die Airline übrigens dazu verpflichtet, Ihnen diverse Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Das muss bei Kurzstreckenflügen schon nach einer Wartezeit von zwei Stunden geschehen und kann die Verpflegung sowie Telefonate bis hin zur Übernachtung im Hotel betreffen.
Bei Flugausfällen kann Ihnen ein Anspruch auf Entschädigungszahlung zustehen. Wenn ein Flug annulliert wurde, sehen die EU-Rechte für Fluggäste hierfür Entschädigungen von bis zu 600 Euro vor. Allerdings sind diese Zahlungsansprüche an gewisse Voraussetzungen gebunden:
Sie wurden weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert. |
Ihr Flugausfall liegt nicht länger als 3 Jahre zurück. |
Es lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor. |
Sie waren pünktlich am Check-In. |
Ihr Flug sollte innerhalb der EU starten |
ODER |
Ihr Flug sollte in der EU landen und die Airline hat ihren Sitz in der EU. |
Es wurden Ihnen stark verfrühte oder verspätete Alternativflüge angeboten. |
Wenn die Airline Sie 14 Tage vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert hat, stehen Ihnen keine Ansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte zu. Die Verordnung der Europäischen Union greift bei einer Annullierung erst, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die neuen Flugzeiten in Kenntnis gesetzt wurden. Ob Ihnen letztendlich ein Anspruch zusteht, hängt also davon ab, welche Flugdaten der Ihnen angebotene Alternativflug hat.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
ACHTUNG: Unabhängig von einem möglichen Entschädigungsanspruch nach der Fluggastrechte-Verordnung ist die Fluggesellschaft natürlich verpflichtet, den vollständigen Ticketpreis zu erstatten. Sie sind also nicht gezwungen, einen von der Airline angebotenen Ersatzflug anzutreten. Daher können Sie bei einer Annullierung Ihres Fluges ohne weiteres den Flug stornieren und Ihr Geld zurückverlangen.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €