Flugverspätung oder Flugausfall mit Ryanair?

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Flugverspätung mit Ryanair? Hier geht es zur Entschädigung!

Ryanair

Ryanair
Foto: Santi Rodríguez/Adobe Stock
IATA-Code: FR
ICAO-Code: RYR
Gründung: 1985
Sitz: Dublin, Irland
Heimatflughafen: Dublin
Ziele: international und national
Flottenstärke: 268 Flugzeuge
Website www.ryanair.com

Sie sind mit Ryanair geflogen und waren von einer mehr als dreistündigen Flugverspätung betroffen oder Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Prüfen Sie hier, ob Ihnen eine Entschädigung gegenüber Ryanair zusteht! Grundsätzlich gilt laut EU-Fluggastrechteverordnung, dass jeder Passagier je nach Flugstrecke Anspruch auf "Schadensersatz" zwischen 250 und 600 Euro hat – sobald sich die Ankunft am finalen Zielflughafen um mehr als drei Stunden verzögert! 

Hier erläutern wir Ihnen gerne, unter welchen Voraussetzungen Ryanair Ihnen im Falle einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Überbuchung eine Entschädigungszahlung leisten muss. Zudem können Sie über unseren Entschädigungsrechner kostenfrei prüfen, ob Ihnen wegen Ihres eine Flugausfalls- oder der Verspätung eine Entschädigung zusteht!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten mit Air Dolomiti und unserer hohen Erfolgsquote.

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Die für ihre billigen Flugtickets bekannte irische Fluggesellschaft Ryanair wurde 1985 gegründet. Mittlerweile befördert die für ihren aggressiven Expansionskurs ebenso berühmt wie berüchtigte Airline rund 120 Millionen Passagiere zu über 200 Destinationen weltweit. Neben den Angebotsschnäppchen steht die Airline aber auch immer wieder wegen zahlreichen Flugausfällen und Flugverspätungen im Fokus der Medien, für die die Airline unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungszahlungen an die Passagiere leisten muss. Das Gesetz sieht für solche Fälle eine klare Regelung und pauschale sowie einfach durchzusetzende Ausgleichsansprüche vor. Leider machen wir gerade bei Ryanair immer wieder die Erfahrung, dass Passagiere, wenn diese die Entschädigung selbst geltend machen, hingehalten oder mit Ausreden abgespeist werden. Wir setzen daher die Ansprüche für Sie durch, notfalls sogar gerichtlich – und das vollkommen ohne Kostenrisiko für Sie!

 

Dreistündige Ankunfts-Flugverspätung berechtigt zur Entschädigung von Ryanair

Die bereits erwähnte EU-Fluggastverordnung bezieht sich auf sämtliche Flüge, die in der EU starten. Sofern der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, greift die Fluggastverordnung, wenn der Flug von einem Flughafen innerhalb der EU startet oder landet, was bei Ryanair Flügen regelmäßig der Fall ist. Im Weiteren ist eine Verzögerung von mindestens drei Stunden Voraussetzung, wobei hierbei die Ankunfts- und nicht die Abflugzeit relevant ist – bei Teilstreckenflügen ist die Ankunft am Ziel-Airport maßgeblich.

Wie hoch die Entschädigungssumme ausfällt, ist von der jeweiligen Reiseroute abhängig. In der Übersicht bedeutet dies, dass für:

  • Kurzstreckenflüge bis 1.500 Kilometer 250 Euro,
  • Mittelstreckenflüge bis 3.500 Kilometer 400 Euro
  • und Langstreckenflüge ab 3.500 Kilometer: 600 Euro

beansprucht werden können. Bei Langstreckenflügen gibt es allerdings eine Einschränkung: Finden diese innerhalb der europäischen Gemeinschaft statt, liegt also der Abflug- und Ankunftsflughafen innerhalb der EU, werden sie wie Mittelstreckenflüge behandelt. Übrigens: Bereits ab einer Abflug-Verzögerung von zwei Stunden muss Ryanair allen Fluggästen diverse Betreuungsleistungen, etwa Getränke oder Mahlzeiten, anbieten.

 

Ihr Ryanair Flug wurde gestrichen?

Auch wenn es bei der Buchung mit Ryanair zum Flugausfall kommt, weil die Airline den Flug annulliert, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Zunächst muss die Annullierung kurzfristig erfolgen. Der Anspruch entfällt, dann, wenn die Fluggesellschaft Sie 14 Tage vor dem geplanten Abflug von der Flugannullierung informiert hat. Erfolgte die Mitteilung über die Annullierung dagegen in einem Zeitraum zwischen sieben und 14 Tagen vor dem geplanten Flug, und der von der Airline angebotene Alternativflug startet über zwei Stunden früher oder kommt über vier Stunden später am Zielflughafen an, besteht der Anspruch. Werden Sie hingegen in einem Zeitraum von weniger als sieben Tagen vor dem geplanten Flug benachrichtigt und der Alternativflug startet über eine Stunde früher oder kommt über zwei Stunden später an, steht Ihnen ebenfalls eine Entschädigung zu.

Wichtig zu wissen ist, dass sich die vorstehenden Ausführungen ausschließlich auf die pauschalisierten Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung beziehen. Selbstverständlich muss Ryanair Ihnen im Falle eines Flugausfalls auch die Ticketkosten erstatten, sollten Sie keinen alternativen Flug angeboten bekommen oder Ihnen dieser zeitlich nicht zusagen oder Sie diesen selbstständig gebucht haben. Zudem können Sie in einem Hotel in der Nähe des Flughafens übernachten und bei Ryanair die Rückerstattung der Transfer- sowie der Zimmerkosten einfordern, sobald Sie einen angebotenen Alternativflug am Folgetag wahrnehmen.

 

Unsere Erfahrungen mit Ryanair

Die häufigsten Beschwerden über den Kundenservice einer Airline um Umgang mit den Entschädigungsansprüchen wegen einer Flugverspätung oder wegen eines Flugausfalls erhalten wir über Ryanair. Unseren Erfahrungen nach lehnt Ryanair die Entschädigung in den allermeisten Fällen erst einmal ab, wenn die Passagiere versuchen, den Entschädigungsanspruch bei Ryanair selbst geltend zu machen. Hinzu kommt, dass Ryanair über Klauseln in deren AGB eine Zeitlang versucht hat, Ihren Passagieren eine Beauftragung eines Dienstleisters wie der SOS Flugverspätung zu verbieten. Zwischenzeitlich gibt es jedoch eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen, die diese Klauseln als unwirksam einstufen. Also lassen Sie sich von Ryanair nicht ins Bockshorn jagen.

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Ihr Flug mit Ryanair war verspätet oder wurde annulliert? Nach der Fluggast-Verordnung haben Sie folgende Ansprüche:

Sofern der Flieger von Ryanair mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggast-Verordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Sie prüfen hier kostenfrei Ihren Anspruch, wir machen ihn für Sie geltend!

Wer seinen Anspruch auf Entschädigung wegen eines Flugausfalls, einer Überbuchung oder einer Flugverspätung prüfen und geltend machen will, kann das bei uns in kürzester Zeit und überaus unkompliziert! Tippen Sie einfach und unverbindlich Ihr Reisedatum und Ihre Flugnummer in unseren Entschädigungsrechner ein und freuen Sie sich auf ein schnelles Ergebnis. Fällt dieses positiv aus, müssen Sie uns nur noch Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihr Recht – notfalls auch vor Gericht – durchzusetzen. Das alles kostet Sie weniger als zwei Minuten! Natürlich erreichen Sie uns auch unmittelbar am Flughafen per Smartphone: Ein Foto Ihres Tickets oder der Abflugtafel samt angezeigter Verspätung genügt. Unkomplizierter geht es nicht. Sparen Sie sich die mühsamen Verhandlungen mit Ryanair, indem Sie auf die Expertise von unseren Spezialisten setzen!

In keinem Fall müssen Sie Zahlungen an uns leisten. Zahlt die Fluggesellschaft eine Entschädigungssumme, behalten wir 23,14% inkl. MwSt. der Entschädigungssumme für unsere Arbeit ein. Ihnen entstehen also nur dann Kosten, wenn wir erfolgreich sind. Ansonsten entstehen Ihnen keine Kosten – garantiert.