Flugverspätung? Hier geht es zur Entschädigung!
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- In weniger als 2 Minuten zum Ziel
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Sie hatten eine Flugverspätung? Ihr Flug war von einer Annullierung oder einer Überbuchung betroffen? Dann steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Mit unserem Entschädigungsrechner haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zusteht. Gerne helfen wir Ihnen, die Ansprüche wegen Flugverspätung oder Annullierung Ihres Fluges gegen Ihre Airline durchzusetzen. Kosten entstehen Ihnen nur dann, wenn wir erfolgreich sind, wenn also die Fluggesellschaft eine Entschädigung auszahlt.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die EU-Fluggastverordnung ist auf alle Flüge anwendbar, die von einem innerhalb der EU liegendem Flughafen gestartet sind. Hier sind also auch Flüge erstattungsfähig, die von einer afrikanischen oder asiatischen Airline, wie beispielsweise Air Namibia oder Cathay Pacific durchgeführt wurden. Sofern der Zielflughafen zwar in der EU liegt, der Flug jedoch außerhalb der EU gestartet ist, sind nur solche Flüge erstattungsfähig, die mit einer EU-Fluggesellschaft, also einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt wurden.
Ist die Fluggastverordnung anwendbar, ist erste Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch, dass Sie pünktlich zum Check-In erschienen sind und den Flug angetreten haben. Das gilt nur dann nicht, wenn der Flug annulliert wurde und Sie hierüber im Vorfeld informiert wurden. Hier ist ein Erscheinen zum Check-In natürlich obsolet.
Um eine Entschädigung erfolgreich beanspruchen zu können, muss der eine Ankunftsverspätung mehr 3 Stunden aufweisen. Entscheidend ist also die Verspätung am Ankunftflughafen. Die Landung muss mehr als drei Stunden später als geplant erfolgen. Das Flugzeug gilt als gelandet, wenn die Flugzeugtüre geöffnet wurde.
Sofern Sie von einem Flugausfall betroffen sind, gibt es ebenfalls abhängig von der geplanten Flugstrecke eine Entschädigung in Höhe von 250, 400 oder 600 EUR. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie die Airline mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert hat. Kommt die Absage innerhalb der 14 Tage vor dem Flug, hat die Airline die Möglichkeit den Anspruch durch Alternativflüge, deren Abflug und Ankunft jedoch in einem bestimmten Zeitfenster liegen müssen, auszuschließen: Haben Sie die Flugabsage in einem Zeitraum zwischen 7 und 14 Tagen vor dem geplanten Flug erhalten und der von ihrer Fluglinie angebotene Alternativflug startet über 2 Stunden früher oder landet über 4 Stunden später, besteht der Anspruch. Sofern Sie die Mitteilung in einem Zeitraum von weniger als 7 Tage vor dem geplanten Flug erreicht und der Alternativflug startet über eine Stunde früher oder kommt über 2 Stunden später an, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung.
Ein Ausschlussgrund für den Entschädigungsanspruch ist das Vorliegen von außergewöhnlichen Umstände. Außergewöhnlichen Umstände sind all die Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs Ihrer Fluggesellschaft liegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, verspäteter Crew, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die im Verantwortungsbereich der Airline liegen. Wir machen oft die Erfahrung, dass sich die Airlines gegenüber unseren Kunden zu Unrecht auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen berufen.
Entschädigung
nach EU Recht
250 €
400 €
600 €
Provi. ohne. MwSt.
Provi. inkl. MwSt.
190,65 €
305,04 €
457,56 €
19,95 %
23,14 %
Auszahlung Flightright
166,70 €
274,32 €
400,08 €
28 %
31,42 %
Auszahlung FairPlane
177,10 €
283,36 €
425,04 €
20,17 - 29,41 %
24 – 35 %
Auszahlung EU Claim
172,65 €
276,24 €
414,36 €
26 %
30,94 %
Auszahlung Flugrecht
175,62 €
281,00 €
421,50 €
20 - 30 %
23,8 - 35,70 %
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Überlassen Sie uns, was wir gut können!
Oftmals weigern sich die Airlines, die Entschädigung zu zahlen, wenn Passagiere ihre Entschädigung selbst geltend machen - häufig erhalten Sie noch nicht mal eine Rückmeldung. Wir sind Profis und lassen nicht locker. Wir setzen die Ansprüche für Sie durch! Das wissen auch die Airlines – und zahlen einfach aus.
Was kostet mich SOS-Flugverspätung?
In keinem Fall müssen Sie Zahlungen an uns leisten. Zahlt die Fluggesellschaft eine Entschädigungssumme, behalten wir 23,74% inkl. MwSt. der Entschädigungssumme für unsere Arbeit ein. Ihnen entstehen also nur dann Kosten, wenn wir erfolgreich sind. Ansonsten entstehen Ihnen keine Kosten – garantiert.
Ihr Beitrag für den gemeinsamen Erfolg.
Geben Sie Ihre Flugdaten in den Entschädigungsrechner ein. Lassen Sie uns hierüber auch gleich die Unterlagen zu Ihrem Flug zukommen. Sie können Ihre Bordkarte dort bequem per Handy abfotografieren und an uns senden. Mehr müssen Sie nicht tun - wir kümmern uns um den Rest und zahlen im Erfolgsfall aus.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.
Tobias
Einfach, schnell, gut. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.
Florian
Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.
Tina
Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.