Flugumbuchung? Schnell und einfach zu Ihrer Entschädigung
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Kann eine Airline ihren Flugplan nicht einhalten oder ist ein Flug überbucht, hat dies mitunter eine Flugzeitänderung oder gar eine Umbuchung auf einen anderen Flug bzw. einen anderen Flughafen zur Folge. Eine solche Flugumbuchung durch die Fluggesellschaft ist in der Regel sehr ärgerlich, weshalb Sie Ihre Rechte als Passagier kennen sollten. Dabei stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite, der Sie nicht nur umfassend darüber aufklärt, welche Leistungen Ihnen am Airport zustehen und wann Sie wegen der Flugumbuchung Anspruch auf Entschädigung haben, sondern Ihnen auch im Fall der Fälle mit seiner Expertise zur Verfügung steht. Hier können Sie Ihren Anspruch ganz einfach in wenigen Sekunden prüfen und uns gegebenenfalls damit beauftragen, diesen für Sie geltend zu machen – vollkommen ohne Kostenrisiko, dafür aber mit einer hohen Erfolgschance!
Grundsätzlich ist eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder eine Flugumbuchung auf einen anderen Flughafen, sofern durch die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter durchgeführt, wie eine Nichtbeförderung durch Überbuchung anzusehen. Wurden Sie nicht mindestens zwei Wochen von einer Flugzeitänderung oder Flugumbuchung in Kenntnis gesetzt, besagen Ihre Rechte, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die EU-Fluggastrechte legen allerdings auch fest, dass dies nicht gilt, wenn die Umbuchung unter bestimmten Bedingungen durchgeführt wurde. Nämlich dann, wenn:
Wird Ihr ursprünglicher Flug gestrichen respektive findet eine Umbuchung auf einen anderen Flug durch die Fluggesellschaft statt, ohne dass außergewöhnliche Umstände vorliegen und die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, hängt die Höhe Ihrer Entschädigung von der Entfernung Ihrer geplanten Reise ab. Je nachdem, ob Sie einen Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflug gebucht haben, haben Sie Anspruch auf 250, 400 oder 600 Euro. Beachten Sie jedoch, dass diese Fluggastrechte bei einer Umbuchung nur dann greifen, wenn Ihr Flug in der EU startet oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird und in der EU landet. Zusätzlich können Sie gegebenenfalls auch die Erstattung Ihres Ticketpreises einfordern, nämlich dann, wenn Sie wegen der Flugumbuchung mehr als fünf Stunden Verzögerung haben. In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen einer schnellstmöglichen alternativen Beförderung oder eben der vollständigen Rückerstattung des Flugpreises – zusätzlich zur Entschädigung! Einige Zeit zuvor (ab einer Wartezeit von drei bzw. vier Stunden) stehen Ihnen übrigens verschiedene Betreuungsleistungen von der Verpflegung über Telefonate bis hin zur Unterbringung in einem Hotel zu.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €