Ryanair: Entschädigung bei Verspätung oder Ausfall – schnell & unkompliziert
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Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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IATA-Code: | FR |
---|---|
ICAO-Code: | RYR |
Gründung: | 1985 |
Sitz: | Dublin, Irland |
Heimatflughafen: | Dublin |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 318 Flugzeuge |
Website | www.ryanair.com |
Die für ihre billigen Flugtickets bekannte irische Fluggesellschaft Ryanair wurde 1985 gegründet. Mittlerweile befördert die für ihren aggressiven Expansionskurs ebenso berühmt wie berüchtigte Airline über 197 Millionen Passagiere (Jahr 2024) zu 235 Destinationen weltweit, darunter zahlreiche europäische Städte sowie Ziele in Nordafrika und dem Nahen Osten. Neben den Angebotsschnäppchen steht die Airline aber auch immer wieder wegen zahlreichen Flugausfällen und Flugverspätungen im Fokus der Medien, für die die Airline unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungszahlungen an die Passagiere leisten muss.
Im Jahr 2024 waren bei Ryanair 186.000 Flüge verspätet, was etwa 19 % der insgesamt durchgeführten Flüge entspricht. Dies bedeutet, dass nahezu jeder fünfte Ryanair-Flug Verspätung hatte. Auch mit zahlreichen Annullierungen war die Airline 2024 aufgrund externer Faktoren wie ATC-Personalengpässen (insbesondere durch wiederholte Streiks in Frankreich) und Wetterbedingungen konfrontiert.
Ryanair zählt zu den Fluggesellschaften, über die wir die häufigsten Beschwerden über den Airline-Kundenservice im Umgang mit den Entschädigungsansprüchen wegen einer Flugverspätung oder wegen eines Flugausfalls erhalten. Im Jahr 2024 lag Ryanair auf Platz 3 unserer Entschädigungsfälle wegen eines Flugvorfalls. Unseren Erfahrungen nach lehnt Ryanair die Entschädigung in den allermeisten Fällen erst einmal ab, wenn die Passagiere versuchen, den Entschädigungsanspruch bei Ryanair selbst geltend zu machen. Hinzu kommt, dass Ryanair über Klauseln in deren AGB eine Zeit lang versucht hat, Ihren Passagieren eine Beauftragung eines Dienstleisters wie der SOS Flugverspätung zu verbieten. Zwischenzeitlich gibt es jedoch eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen, die diese Klauseln als unwirksam einstufen. Also lassen Sie sich von Ryanair nicht ins Bockshorn jagen.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir haben bereits erfolgreich Entschädigungsansprüche gegen mehr als 200 Airlines durchgesetzt. Sollte Ryanair nicht zahlen, übernehmen wir als Partneranwälte die gerichtliche Durchsetzung. Für Sie ohne Zusatzkosten oder Aufwand. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserer Routine!"
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Die bereits erwähnte EU-Fluggastverordnung bezieht sich auf sämtliche Flüge, die in der EU starten (unabhängig davon, ob es sich um eine EU-Airline handelt oder nicht). Sofern der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, greift die Fluggastverordnung, wenn der Flug von einem Flughafen innerhalb der EU startet oder landet, was bei Ryanair Flügen regelmäßig der Fall ist.
Im Weiteren ist eine Verzögerung von mindestens drei Stunden Voraussetzung, wobei hierbei die Ankunfts- und nicht die Abflugzeit relevant ist. Bei Teilstreckenflügen, also Flügen mit Umstieg, ist die Ankunft am Ziel-Airport maßgeblich und nicht die Verspätung am Umsteigeort.
Wenn die Verspätung auf sogenannte außergewöhnlichen Umstände zurückzuführen ist, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, könnte ein Entschädigungsanspruch entfallen. Das ist dann der Fall, wenn die Flugverspätung auf einem Ereignis beruht, das von Ryanair nicht zu verantworten ist, also beispielsweise bei Unwetter, Naturkatastrophen und Vogelschlägen. Auch ein Ryanair-Streik kann je nach Art des Streiks einen außergewöhnlichen Umstand darstellen.
Wie hoch die Entschädigungssumme ausfällt, ist von der jeweiligen Reiseroute abhängig. In der Übersicht bedeutet dies, dass für:
beansprucht werden können. Bei Langstreckenflügen gibt es allerdings eine Einschränkung: Finden diese innerhalb der europäischen Gemeinschaft statt, liegt also der Abflug- und Ankunftsflughafen innerhalb der EU, werden sie wie Mittelstreckenflüge behandelt. Übrigens: Bereits ab einer Abflug-Verzögerung von zwei Stunden muss Ryanair allen Fluggästen diverse Betreuungsleistungen, etwa Getränke oder Mahlzeiten, anbieten.
Auch wenn es bei der Buchung mit Ryanair zum Flugausfall kommt, weil die Airline den Flug annulliert, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Zunächst muss die Annullierung kurzfristig erfolgen. Der Anspruch entfällt, dann, wenn die Fluggesellschaft Sie 14 Tage vor dem geplanten Abflug von der Flugannullierung informiert hat. Erfolgte die Mitteilung über die Annullierung dagegen in einem Zeitraum zwischen sieben und 14 Tagen vor dem geplanten Flug, und der von der Airline angebotene Alternativflug startet über zwei Stunden früher oder kommt über vier Stunden später am Zielflughafen an, besteht der Anspruch. Werden Sie hingegen in einem Zeitraum von weniger als sieben Tagen vor dem geplanten Flug benachrichtigt und der Alternativflug startet über eine Stunde früher oder kommt über zwei Stunden später an, steht Ihnen ebenfalls eine Entschädigung zu.
Selbstverständlich muss Ryanair Ihnen im Falle eines Flugausfalls auch die Ticketkosten erstatten, sollten Sie keinen alternativen Flug angeboten bekommen oder Ihnen dieser zeitlich nicht zusagen oder Sie diesen selbstständig gebucht haben. Daneben treten womöglich die bereits erwähnten pauschalisierten Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Wichtig: Sollten Sie einen angebotenen Alternativflug am Folgetag wahrnehmen, können Sie in einem Hotel in der Nähe des Flughafens übernachten und bei Ryanair die Rückerstattung der Transfer- sowie der Zimmerkosten einfordern.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zur Entschädigungszahlung bei einer Ryanair Flugverspätung oder Flugausfall basierend auf unserer Expertise und Erfahrung im Umgang mit Ryanair Entschädigungen und der Geltendmachung weiterer Fluggastrechte.
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer pauschalen Zahlung, wenn Sie mit einer Ryanair Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielort ankommen. Beachten Sie, dass eine Entschädigung entfällt, wenn Ryanair für die Verspätung nicht verantwortlich ist.
Sie fragen sich, wie viel Geld Ihnen eigentlich bei einer Ryanair Flugverspätung zusteht? Die Höhe der Ryanair Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke. Es spielt dabei keine Rolle, wie viel Sie für Ihren Flug bezahlt haben. Wenn Ihr Flug verspätet ist oder sogar ganz gestrichen wurde, richtet sich die Entschädigung nach den folgenden Distanzen:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Entschädigung direkt bei Ryanair über ein Formular einzufordern. Leider funktioniert eine Ryanair Rückerstattung über diesen Weg oft nicht wie erhofft. In vielen Fällen wird man ignoriert oder es dauert unverhältnismäßig lang, bis Sie Ihr Geld zurückbekommen. Wir von der SOS Flugverspätung sind gerade dann für Sie da. Sie müssen lediglich Ihre Flugdaten eingeben, danach kümmern wir uns um den kompletten Ablauf. Unsere Erfahrung bei der Einforderung einer Ryanair Verspätung ist für Sie von Vorteil. Falls nötig, setzen wir Ihr Recht auch vor Gericht durch.
Die Bearbeitungszeit bei Ryanair Entschädigungen variiert. Wenn Ryanair freiwillig zahlt, haben Sie Ihre Entschädigung in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen auf dem Konto. Sollte es jedoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, dauert die Rückerstattung oft mehrere Monate länger. Wir halten Sie dabei stets über den aktuellen Stand auf dem Laufenden. Gut zu wissen: Ihr Anspruch wird in diesem Fall mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinst und im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern leiten wir diese Zinsen vollständig an Sie weiter.
Teilt Ihnen Ryanair die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mit, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung. Prüfen Sie einfach online kostenlos Ihre Ryanair Entschädigung über unser Formular. Achtung: Falls Ryanair nicht für die Verspätung verantwortlich ist, entfällt zwar eine Entschädigung. Doch es steht Ihnen eine Ersatzbeförderung oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt zu. Wahlweise muss Ryanair Ihnen den ursprünglich Ticketpreis zurückzahlen.
Nicht in jedem Fall haben Sie bei einem Ryanair-Streik Anspruch auf Entschädigung. Bei externen Streiks, wie etwa von Fluglotsen oder am Flughafen, sowie bei extremen Wetterereignissen kann Lufthansa sich auf außergewöhnliche Umstände berufen und muss keine Entschädigung zahlen. Anders sieht es bei technischen Defekten aus: Diese gelten nicht als außergewöhnlich, sodass Ryanair hier zur Zahlung verpflichtet ist. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen, Ihre Passagierrechte gegenüber Ryanair bei Streiks durchzusetzen.
In Deutschland gilt für verspätete oder gestrichene Ryanair-Flüge eine Frist von drei Jahren, um Entschädigung oder Rückerstattung zu beantragen. Die Verjährungsfrist endet jeweils am 31. Dezember des dritten Folgejahres.
Beispiel: Für ein Flugereignis im Frühjahr 2025 können Sie Ihre Ansprüche bis zum 31.12.2028 geltend machen.
Hinweis: Die EU-Verordnung selbst definiert keine einheitliche Verjährungsfrist. In anderen Ländern können daher abweichende Fristen gelten.
Wenn Ihr Flug ohne Ryanairs Verschulden ausfällt, muss Ryanair Ihnen den ursprünglich gezahlten Ticketpreis erstatten. Die Erstattung umfasst alle Gesamtkosten, die mit dem Flug zusammenhängen, mithin auch Zuzahlungen für Gepäck, Sitzplatzreservierungen und Mahlzeiten. Ryanair kann Ihnen statt einer Erstattung auch einen Gutschein anbieten, diesen müssen Sie jedoch nicht annehmen.
Achtung: Haben Sie die Auszahlung in Form eines Gutschein schon akzeptiert, können Sie nachträglich keine Erstattung des Flugtickets mehr verlangen.
Wenn Ryanair sich auf eine Entschädigungsforderung nicht meldet oder die Zahlung verweigert, gehen wir gerichtlich gegen Ryanair vor. Wir gehen anders vor als viele Wettbewerber: Fällt die von uns gesetzte außergerichtliche Zahlungsfrist aus, reichen wir zügig Klage ein. Und das Beste daran: Ein Kostenrisiko entsteht Ihnen nicht, denn bei negativem Verfahrensausgang übernehmen wir sämtliche Prozesskosten.