Ryanair: Entschädigung bei Verspätung oder Ausfall – schnell & unkompliziert
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- Fair, transparent und ohne Kostenrisiko
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Bei uns bleibt Ihnen mehr von Ihrer Ryanair-Entschädigung – denn Sie profitieren von einer fairen Provision von nur 19,95 % (zzgl. Mehrwertsteuer).
Das bedeutet konkret: Während andere Anbieter oft hohe Gebühren verlangen, bleibt Ihnen bei uns auch bei Entschädigungsbeträgen von bis zu 600 € pro Person deutlich mehr Geld – und das ganz ohne versteckte Kosten.
Probieren Sie es aus – jetzt kostenlos prüfen und erfahren Sie in wenigen Klicks, wie viel Ihnen zusteht!
Unser Team übernimmt den gesamten Prozess – von der schnellen Prüfung Ihres Anspruchs bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch vor Gericht. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihre Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
IATA-Code: | FR |
---|---|
ICAO-Code: | RYR |
Gründung: | 1985 |
Sitz: | Dublin, Irland |
Heimatflughafen: | Dublin |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 318 Flugzeuge |
Website | www.ryanair.com |
Die für ihre billigen Flugtickets bekannte irische Fluggesellschaft Ryanair wurde 1985 gegründet. Mittlerweile befördert die für ihren aggressiven Expansionskurs ebenso berühmt wie berüchtigte Airline über 197 Millionen Passagiere (Jahr 2024) zu 235 Destinationen weltweit, darunter zahlreiche europäische Städte sowie Ziele in Nordafrika und dem Nahen Osten. Neben den Angebotsschnäppchen steht die Airline aber auch immer wieder wegen zahlreichen Flugausfällen und Flugverspätungen im Fokus der Medien, für die die Airline unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungszahlungen an die Passagiere leisten muss.
Im Jahr 2024 waren bei Ryanair 186.000 Flüge verspätet, was etwa 19 % der insgesamt durchgeführten Flüge entspricht. Dies bedeutet, dass nahezu jeder fünfte Ryanair-Flug Verspätung hatte. Auch mit zahlreichen Annullierungen war die Airline 2024 aufgrund externer Faktoren wie ATC-Personalengpässen (insbesondere durch wiederholte Streiks in Frankreich) und Wetterbedingungen konfrontiert.
Ryanair zählt zu den Fluggesellschaften, über die wir die häufigsten Beschwerden über den Airline-Kundenservice im Umgang mit den Entschädigungsansprüchen wegen einer Flugverspätung oder wegen eines Flugausfalls erhalten. Im Jahr 2024 lag Ryanair auf Platz 3 unserer Entschädigungsfälle wegen eines Flugvorfalls. Unseren Erfahrungen nach lehnt Ryanair die Entschädigung in den allermeisten Fällen erst einmal ab, wenn die Passagiere versuchen, den Entschädigungsanspruch bei Ryanair selbst geltend zu machen. Hinzu kommt, dass Ryanair über Klauseln in deren AGB eine Zeit lang versucht hat, Ihren Passagieren eine Beauftragung eines Dienstleisters wie der SOS Flugverspätung zu verbieten. Zwischenzeitlich gibt es jedoch eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen, die diese Klauseln als unwirksam einstufen. Also lassen Sie sich von Ryanair nicht ins Bockshorn jagen.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Die bereits erwähnte EU-Fluggastverordnung bezieht sich auf sämtliche Flüge, die in der EU starten. Sofern der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, greift die Fluggastverordnung, wenn der Flug von einem Flughafen innerhalb der EU startet oder landet, was bei Ryanair Flügen regelmäßig der Fall ist. Im Weiteren ist eine Verzögerung von mindestens drei Stunden Voraussetzung, wobei hierbei die Ankunfts- und nicht die Abflugzeit relevant ist – bei Teilstreckenflügen ist die Ankunft am Ziel-Airport maßgeblich.
Wie hoch die Entschädigungssumme ausfällt, ist von der jeweiligen Reiseroute abhängig. In der Übersicht bedeutet dies, dass für:
beansprucht werden können. Bei Langstreckenflügen gibt es allerdings eine Einschränkung: Finden diese innerhalb der europäischen Gemeinschaft statt, liegt also der Abflug- und Ankunftsflughafen innerhalb der EU, werden sie wie Mittelstreckenflüge behandelt. Übrigens: Bereits ab einer Abflug-Verzögerung von zwei Stunden muss Ryanair allen Fluggästen diverse Betreuungsleistungen, etwa Getränke oder Mahlzeiten, anbieten.
Auch wenn es bei der Buchung mit Ryanair zum Flugausfall kommt, weil die Airline den Flug annulliert, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Zunächst muss die Annullierung kurzfristig erfolgen. Der Anspruch entfällt, dann, wenn die Fluggesellschaft Sie 14 Tage vor dem geplanten Abflug von der Flugannullierung informiert hat. Erfolgte die Mitteilung über die Annullierung dagegen in einem Zeitraum zwischen sieben und 14 Tagen vor dem geplanten Flug, und der von der Airline angebotene Alternativflug startet über zwei Stunden früher oder kommt über vier Stunden später am Zielflughafen an, besteht der Anspruch. Werden Sie hingegen in einem Zeitraum von weniger als sieben Tagen vor dem geplanten Flug benachrichtigt und der Alternativflug startet über eine Stunde früher oder kommt über zwei Stunden später an, steht Ihnen ebenfalls eine Entschädigung zu.
Wichtig zu wissen ist, dass sich die vorstehenden Ausführungen ausschließlich auf die pauschalisierten Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung beziehen. Selbstverständlich muss Ryanair Ihnen im Falle eines Flugausfalls auch die Ticketkosten erstatten, sollten Sie keinen alternativen Flug angeboten bekommen oder Ihnen dieser zeitlich nicht zusagen oder Sie diesen selbstständig gebucht haben. Zudem können Sie in einem Hotel in der Nähe des Flughafens übernachten und bei Ryanair die Rückerstattung der Transfer- sowie der Zimmerkosten einfordern, sobald Sie einen angebotenen Alternativflug am Folgetag wahrnehmen.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Wer seinen Anspruch auf Entschädigung wegen eines Flugausfalls, einer Überbuchung oder einer Flugverspätung prüfen und geltend machen will, kann das bei uns in kürzester Zeit und überaus unkompliziert! Tippen Sie einfach und unverbindlich Ihr Reisedatum und Ihre Flugnummer in unseren Entschädigungsrechner ein und freuen Sie sich auf ein schnelles Ergebnis. Fällt dieses positiv aus, müssen Sie uns nur noch Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihr Recht – notfalls auch vor Gericht – durchzusetzen. Das alles kostet Sie weniger als zwei Minuten! Natürlich erreichen Sie uns auch unmittelbar am Flughafen per Smartphone: Ein Foto Ihres Tickets oder der Abflugtafel samt angezeigter Verspätung genügt. Unkomplizierter geht es nicht. Sparen Sie sich die mühsamen Verhandlungen mit Ryanair, indem Sie auf die Expertise von unseren Spezialisten setzen!
In keinem Fall müssen Sie Zahlungen an uns leisten. Zahlt die Fluggesellschaft eine Entschädigungssumme, behalten wir 23,14% inkl. MwSt. der Entschädigungssumme für unsere Arbeit ein. Ihnen entstehen also nur dann Kosten, wenn wir erfolgreich sind. Ansonsten entstehen Ihnen keine Kosten – garantiert.