Flugverspätung Entschädigung
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Wenn Ihr Flug verspätet war steht Ihnen eine Entschädigung wegen Flugverspätung zu. Die Entschädigungshöhe beträgt zwischen 250,00 und 600,00 EUR pro Passagier. Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs ist, dass der verspätete Flug in der EU gestartet ist. Bei Landungen in der EU muss der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt worden sein. Hinzu kommt, dass die Fluggesellschaft die Verspätung selbst verschuldet haben muss. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie unkompliziert und unverbindlich überprüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
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Eine Entschädigung wegen Flugverspätung steht Ihnen dann zu, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden später am Zielflughafen landet (sogenannte große Flugverspätung). Entscheidend für die Bemessung der Zeit ist das Öffnen der Flugzeugtüre nach der Landung.
Der Anspruch auf Entschädigung ist in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt und wird dort auch als Ausgleichszahlung bezeichnet. Mit der Entschädigung sollen dem Fluggast die Unannehmlichkeiten, die ihm durch den Ausfall oder die Verspätung entstanden sind, monetär entschädigt werden - quasi eine Art "Schmerzensgeld".
Grundvoraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist eine dreistündige Verspätung Ihres Fluges. Entscheidend ist dabei, die Ankunftsverspätung. Fliegen Sie also mit 3 Stunden und 15 Minuten Verspätung los, landen aber nur mit einer Verspätung von 2 Stunden und 55 Minuten, weil der Pilot die Verspätung herausgeflogen ist, liegt keine dreistündige Ankunftsverspätung vor. Maßgebliche Zeitpunkt für das Feststellen der Ankunftsverspätung ist das Öffnen der Flugzeugtüre.
Gemäß Art. 3 der Fluggastrechteverordnung müssen Sie sich zu der von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter angegebenen Zeit am Gate eingefunden haben. Falls auf den Flugunterlagen keine Zeit angegeben ist, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden. Sind Sie nicht zum Check-In erschienen, besteht der Anspruch nicht. Weitere Informationen zum rechtzeitigen Einfinden am Flughafen können Sie hier nachlesen.
Schließlich darf die Flugverspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen. Außergewöhnliche Umstände Ligen vor, wenn für die Verspätung ein Ereignis ursächlich ist, das von der Airline nicht beeinflusst werden kann. Darunter fallen beispielsweise Unwetter, Naturkatastrophen und Vogelschläge. Im Einzelfall können auch Streiks einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Technische Probleme oder Verspätung der Crew sind keine außergewöhnlichen Umstände.
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Ist Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie beträgt je nach Flugstrecke 250 Euro, 400 Euro oder sogar 600,00 Euro pro Passagier.
Ankunftsverspätung | Reiseentfernung | Höhe der Entschädigung |
---|---|---|
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise unter 1.500 km | 250,00 EUR |
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | 400,00 EUR |
Ankunft höchstens 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 300,00 EUR |
Ankunft mehr als 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 600,00 EUR |
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die Entschädigung wegen einer Flugverspätung steht alleine dem Fluggast zu. Es kommt also nicht darauf an, wer das Ticket bestellt oder bezahlt hat. Vielmehr entscheidend ist, auf welchen Namen das Ticket gebucht ist. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem gebuchten Flug um eine Dienstreise handelt, wenn auch hier zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer interne Ausgleichsansprüche bestehen können. Trotzdem gilt auch hier: Nur der Fluggast kann die Entschädigung wegen Flugverspätung beanspruchen und gegenüber der Airline durchsetzen. Das gilt im Übrigen auch für Minderjährige, die ebenfalls Inhaber des Ausgleichsanspruchs sein können. Lediglich bei kostenfrei mitfliegenden Kleinkindern verneint die Rechtsprechung einen Anspruch auf Entschädigung.
Wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung des Entschädigungsanspruches ist, dass Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie pünktlich am Gate erschienen sind. Wären Sie also ohnehin nicht mitgeflogen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dies ergibt sich aus Art. 3 der EU-Fluggasterechteveordnung, in dem es heißt, dass ich der Fluggast zu der von dem Luftfahrtunternehmen, dem Reiseunternehmen oder einem zugelassenen Reisevermittler angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden muss.
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Tobias
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Florian
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Tina
Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.
Liegt die Ursache für die Verspätung in sogenannten außergewöhnlichen Umständen (auch höhere Gewalt genannt) muss die Airline keine Entschädigung zahlen, Art. 5 der EU-Fluggastrechteverordnung. Außergewöhnliche Umstände sind Umstände, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen kann. Hierzu gehören Unwetter, Terrorgefahr, Fluglotsenstreiks oder eine Verspätung wegen Vogelschlages. Aber Achtung: Oftmals berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände, obwohl diese entweder nicht vorliegen oder die Rechtsprechung dies anders beurteilt. Jedenfalls dann, wenn die Ursache der Flugverspätung in der Sphäre der Airline liegt (technischer Defekt, Crew verspätet oder Dienstzeit überschritten), besteht der Anspruch auf Entschädigung. Zudem muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen versuchen, die Passagiere noch rechtzeitig oder wenigstens mit der heringsmöglichen Verspätung an ihr Reiseziel zu bringen. Kann sie dies nicht nachweisen, besteht der Anspruch ebenfalls.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Ursache für Verspätung | Steht mir eine Entschädigung zu? |
---|---|
technischer Defekt | ja |
fehlende Crew | ja |
Verspätung des vorherigen Flugs | ja |
Streik der Flugsicherung oder Fluglotsen | nein |
Streik der Piloten oder des Bodenpersonals | ja, wenn die Airline Einfluss auf den Streik nehmen kann |
Unwetter/Sperrung des Luftraums | nein |
Notlandungen (z.B. aufgrund eines medizinischen Notfalls) | nein |
Terrorgefahr | nein |
Naturkatastrophen | nein |
Pandemie (Corona) | nein |
Das sind die ersten Schritte, wenn Ihr Flug Verspätung hat:
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Ja. Neben der Flugverspätung gibt es eine Entschädigung auch bei Flugausfall/Annuliierung, bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung des Fluges und wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Die Entschädigung wegen einer Flugverspätung ist sogar so explizit gar nicht in der Fluggastrechteverordnung geregelt, sondern geht vielmehr auf Entscheidungen des EuGH zurück. Der Gesetzgeber hatte vielmehr zunächst die Fälle der Überbuchung sowie der Annullierungen im Blick.
Wurde Ihr Flug annulliert oder ist ausgefallen steht Ihnen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung zu. Entscheidend ist dabei, wann Ihnen die Annullierung mitgeteilt wurde. Gibt Ihnen die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, können Sie keine Entschädigung beanspruchen. Erfahren Sie jedoch erst kurz vor Abflug von der Annullierung, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Erfahren Sie hier mehr über Entschädigung bei Flugausfall und Flugannullierung.
Es gehört zur Geschäftspraxis vieler Fluggesellschaften, Flüge gezielt zu überbuchen. Insofern kommt es nicht selten vor, dass ein Platz doppelt belegt wird. Sollte Sie die Airline also nicht boarden, weil der Flieger schon voll ist, liegt ein sogenannter Fall einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung vor. Dann steht Ihnen ebenfalls ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung zu. Dasselbe gilt im Fall einer Umbuchung. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Entschädigung, im Falle einer Überbuchung.
Auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, weil der Zubringerflug verspätet war oder annulliert worden ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie den Zielflughafen nicht oder mit einer dreistündigen Verspätung erreichen. Erfahren Sie hier mehr über die Entschädigung, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.
Fällt ein Flug aus beziehungsweise wird er verschoben, können Ansprüche auf Entschädigung oder eine Ticketerstattung entstehen. Doch worin liegt der Unterschied?
Annulliert die Fluggesellschaft den Flug ist sie unabhängig von den dahinter stehenden Umständen verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuerstatten. Hier kommt es anders als bei den Entschädigungszahlungen nicht darauf an, ob der Annullierung außergewöhnliche Umstände zu Grunde lagen. So sind (waren) die Airlines verpflichtet, die Ticketkosten der wegen Corona annullierten Flüge zurückzuzahlen. Daher sind auch Fälle denkbar, in denen die Airline neben der Entschädigung auch die Ticketkosten zahlen muss.
Corona macht das Leben aller und auch die Lage an den Flughäfen immer wieder unberechenbar. Kann Ihr Flug coronabedingt durch die Airline nicht durchgeführt werden, muss Ihnen die Airline innerhalb von 7 Tagen die Ticketkosten wieder erstatten. Einen Gutschein dürfen, müssen Sie jedoch nicht akzeptieren. Nehmen Sie stattdessen einen Ersatzflug wahr oder stimmen einer Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt um, können Sie die Ticketkosten nicht zusätzlich zurückverlangen.
Eine Entschädigungszahlung bei einem Flugausfall wegen Corona entfällt jedoch. Die EU-Kommission hat am 18.März 2020 entschieden, dass die Corona-Pandemie und Maßnahmen, die damit in Verbindung stehen, als außergewöhnlicher Umstand zu werten seien.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Etwaige Entschädigungen oder Ticketrückerstattungen können Sie gemäß § 195 BGB drei Jahre rückwirkend durchsetzen. Gemäß § 199 BGB beginnt die Frist "mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist [...]". Das bedeutet, dass die Ansprüche, die im Jahr 2019 entstanden sind, mit Ablauf des 31.12.2022 verjähren.
Bei Verspätung Ihres Fluges, stehen Ihnen Betreuungsleistungen in unterschiedlichem Umfang zu. Gemäß der Fluggastrechteverordnung reichen die Leistungen vom Anbieten kostenloser Mahlzeiten bis hin zur Übernachtung im Hotel.