Ihr Recht auf Betreuungsleistungen! Wir helfen Ihnen bei der Kostenerstattung.
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Ab einer Wartezeit von mehr als 2 Stunden aufgrund einer Flugverspätung oder einer Annullierung haben Sie Anspruch auf die Gewährung von Betreuungsleistungen. Diese sind Ihnen kostenfrei und in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten. Zu den Betreuungsleistungen zählen etwa Mahlzeiten, Getränke, die Möglichkeit zu Telefonieren oder eine E-Mail zu versenden sowie unter Umständen die Übernachtung in einem Hotel und der Transfer dorthin. Die Gewährung von Betreuungsleistungen können Sie unabhängig davon verlangen aus welchem Grund die Fluggesellschaft den Flug storniert hat oder warum der Flug sich verspätet. Das bedeutet ein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline zwar von der Entschädigungszahlung befreit, entbindet die Fluggesellschaft nicht von der Verpflichtung Ihnen eine angemessene Verpflegung anzubieten.
Verspätung | Flugentfernung | Betreuungsleistung |
---|---|---|
ab 2 Stunden | bis 1.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
ab 3 Stunden | bis 3.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
ab 4 Stunden | ab 3.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
Flug findet am nächsten Tag statt | egal | Unterkunft inklusive Transfer |
Bietet die Airline Ihnen weder Lebensmittel noch Getränke an, empfiehlt Ihnen die SOS Flugverspätung alle Belege über Ihre Einkäufe sorgfältig aufzubewahren. Falls Sie in der Nähe des Flughafens übernachten müssen, behalten Sie unbedingt auch diese Rechnung und die Quittung über eine Taxifahrt oder das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel. Zusammen mit Ihrer Entschädigung, übersenden wir eine Kopie Ihrer Nachweise an die Airline und fordern gerne von der Fluggesellschaft eine Erstattung für Ihre Verpflegungskosten an.
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