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Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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IATA-Code: | EN |
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ICAO-Code: | DLA |
Gründung: | 1987 |
Sitz: | Villafranca di Verona, Italien |
Heimatflughafen: | Verona |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 26 Flugzeuge |
Website | www.airdolomiti.de |
Air Dolomiti ist eine italienische Fluggesellschaft mit Sitz in Villafranca di Verona. Die Hauptdrehkreuze der Airline befinden sich an den Flughäfen München und Frankfurt am Main. Zusätzlich unterhält Air Dolomiti operative Basen in Verona, Florenz und Venedig. Air Dolomiti wird zu 100 % von der Lufthansa kontrolliert. Gleichwohl hat die Gesellschaft ihren selbstständigen Außenauftritt beibehalten. Einige Flüge werden unter dem eigenen Airline-Code "EN" vermarktet, während andere als Teil von Lufthansa Regional durchgeführt werden.
Im Jahr 2024 beförderte Air Dolomiti über 3 Millionen Passagiere und führte rund 39.000 Flüge durch. Das Streckennetz umfasst hauptsächlich Verbindungen zwischen Deutschland und Italien. Die Pünktlichkeitsbilanz von Air Dolomiti Flügen war im Jahr 2024 gemischt. Die Annullierungsrate von Flügen bleibt hoch.
Obwohl Air Dolomiti zu 100% zu Lufthansa gehört, hat sich die Airline doch eine gewisse Eigenständigkeit bewahrt. So hat sie nach wie vor ein eigenes Claim-Handling, das tatsächlich weitaus weniger schwergängig funktioniert als das des Mutterkonzerns. Bei validen Ansprüchen hat die Airline bisher zügig ausgezahlt, nachdem wir die Durchsetzung der Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung von unseren Kunden übernommen haben.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Erste Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass Sie sich pünktlich am Check-In von Air Dolomiti eingefunden und den gebuchten Flug auch angetreten haben. Das gilt nur in den Fällen nicht, in denen der Flug annulliert wird und Sie hierüber im Vorfeld informiert wurden. Hier müssen Sie natürlich nicht zum Check-In erscheinen.
Hatte Ihr Flug mit Air Dolomiti eine Verspätung, ist der Flug dann erstattungsfähig, wenn die Ankunftsverspätung mehr 3 Stunden beträgt. Entscheidend ist also die Verspätung am Ankunftflughafen. Die Landung muss mehr als drei Stunden später als geplant erfolgen. Das Flugzeug gilt als gelandet, wenn die Flugzeugtüre geöffnet wurde. Es spielt also keine Rolle, wie lange Sie am Abflughafen darauf gewartet haben, bis der Air Dolomiti Flug endlich losging. Entscheidend ist die verspätete Ankunft.
Bei einer Annullierung Ihres Air Dolomiti-Fluges besteht der Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, wenn Sie von der Airline weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurden, dass der Flug ausfällt. Haben Sie die Mitteilung über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen 7 und 14 Tagen vor dem geplanten Flug erhalten und der von Air Dolomiti angebotene Alternativflug startet über 2 Stunden früher oder landet über 4 Stunden später, besteht der Anspruch ebenfalls. Sofern Sie die Mitteilung in einem Zeitraum von weniger als 7 Tage vor dem geplanten Flug erreicht und der Alternativflug startet über eine Stunde früher oder kommt über 2 Stunden später an, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung.
Ein Ausschlussgrund für den Entschädigungsanspruch ist das Vorligen von außergewöhnlichen Umstände. Außergewöhnlichen Umstände sind all die Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von Air Dolomiti liegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge, also Geschehnisse, aufgrund derer Air Dolomiti nicht unmittelbar für den Flugvorfall verantwortlich ist. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die im Verantwortungsbereich der Airline liegen. Wir machen oft die Erfahrung, dass sich die Airlines gegenüber unseren Kunden zu Unrecht auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen berufen.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wenn Air Dolomiti sich weigert zu zahlen, lassen wir das nicht einfach so stehen. Wir prüfen, ob die Berufung von Air Dolomiti auf außergewöhnliche Umstände rechtlich überhaupt haltbar ist. Als spezialisierte Rechtsdienstleister übernehmen wir für Sie die komplette Kommunikation mit Air Dolomiti, damit Sie sich nicht mit Standardabsagen und komplizierten Schreiben herumschlagen müssen."
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