Flug verspätet oder gestrichen? Wir setzen Ihre Ansprüche durch – bei jeder Airline!

  • Günstigster Anbieter am Markt
  • Provision nur 19,95% zzgl. MwSt.
  • Fair, transparent und ohne Kostenrisiko

Jetzt Entschädigung sichern!

Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Ihre Entschädigung bei jeder Airline, mit unserer Erfahrung seit 2016

„Bitte wenden Sie sich an den Kundenservice“ – haben Sie das auch schon mal gehört, nachdem Ihr Flug gestrichen wurde? Viele Airlines verweigern schlichtweg die fällige Entschädigung. Genau deshalb gibt es uns: Seit 2016 setzen wir uns dafür ein, dass Fluggäste wie Sie bekommen, was ihnen zusteht. Ob Lufthansa, Eurowings, Ryanair oder Pegasus - wir haben Erfahrung mit über 200 Airlines. Wir wissen, wer schnell zahlt und bei wem wir klagen müssen. Nehmen wir Ihren Fall an, liegt unsere Erfolgsquote bei 99 %. Dank unserer juristischen Schlagkraft und der günstigsten Erfolgsprovision am Markt (19,95 % zzgl. MwSt.) bleibt bei uns mehr für Sie – ganz ohne Risiko.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Unsere Expertise zahlt sich aus

"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

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DtGV Bewertungssiegel für herausragenden Kundenservice
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Fallstatistik 2024 – Diese Airlines haben uns die meisten Entschädigungsfälle beschert

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Airlines, bei denen wir im Jahr 2024 die meisten Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastverordnung geltend gemacht haben. In unserer Flugdatenbank sind alle relevanten Flüge enthalten, also auch die Airlines abrufbar, die hier nicht aufgeführt sind. Gerne können Sie kostenfrei über unseren Entschädigungsrechner ausprobieren, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.

 

Ihre Airline ist in der obigen Auflistung nicht dabei?

Sie finden Ihre Airline in der obigen Auflistung nicht? Kein Problem. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie leicht prüfen, ob Ihr Anspruch besteht. Sie brauchen lediglich Ihre Flugnummer und das Datum des Fluges einzugeben - und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.

Wir haben mittlerweile gegenüber mehr als 200 Airlines Entschädigungsansprüche durchgesetzt. Wir prüfen jeden Fall. Wir sind mit einer Erfolgsprovision von nur 19,95 % zzgl. MwSt. der günstigste Anbieter am Markt. 

Mehr für Sie
Ihre Vorteile im Überblick

Deutschlands günstigste Provision

Nur 19,95% Erfolgsprovision
Sie behalten mehr von Ihrer Entschädigung.

Rechtsanwalt inklusive

Durchsetzungsstark
Wir gehen notfalls vor Gericht.

Keine Vorkasse, kein Risiko

Kosten nur bei Erfolg
Wir übernehmen alle Kosten bei Klage.

Sind alle Airlines bei einer Verspätung oder Annullierung zur Entschädigung verpflichtet?

Ja. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gilt für alle Airlines, die Flüge in der EU durchführen – egal, ob es sich um europäische Fluggesellschaften wie Lufthansa, Eurowings, Ryanair und Co. handelt oder um Nicht-EU-Airlines wie beispielsweise Turkish Airlines, Etihad Airlines oder Delta Airlines.

Aber Achtung: Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied zwischen EU-Airlines und Nicht-EU-Airlines: Während es bei EU-Airlines nicht darauf ankommt, wo der Flug gestartet ist ist ein mit einer Nicht-EU-Airline durchgeführter Flug nur dann erstattungsfähig, sofern sich der Abflughafen innerhalb der EU befand.

Beispiel: Sie sind mit der Pegasus Airlines, einer türkischen Airline, vom Flughafen Düsseldorf nach Izmir in den Urlaub geflogen. Der Flug hatte eine vierstündige Ankunftsverspätung. Bei einer Strecke von 2100 km entspricht das einem Anspruch von 400  EUR pro Passagier. Fliegen Sie zu viert, so summiert sich Ihr Anspruch auf 1600 EUR. Hatte der Rückflug dieselbe Verspätung, besteht kein Anspruch, weil der Flug außerhalb der EU gestartet ist - außer, Sie fliegen den Rückflug mit einer EU-Airline.

Flugroute Airline Entschädigung
nach EU-Recht?
New York → Frankfurt United Airlines (Nicht-EU) ❌ Nein
Frankfurt → New York United Airlines (Nicht-EU) ✅ Ja
New York → Frankfurt Lufthansa (EU) ✅ Ja

Unser Entschädigungsrechner berücksichtigt, ob der Flug mit Ihrer Airline unter den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung fällt. Gerne können Sie also selbst kostenfrei prüfen, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist. Sofern Sie sich entscheiden, Ihren Flug bei uns einzureichen und uns die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu überlassen, sind Sie bei uns gut aufgehoben: Wir sind mit einer Erfolgsprovision von nur 19,95 % zzgl. MwSt. der günstigste Anbieter am Markt. 

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Was ist mit asiatischen, afrikanischen oder amerikanischen Airlines?

Wir haben mittlerweile gegenüber mehr als 200 Airlines Entschädigungsansprüche durchgesetzt. Es spielt dabei für uns keine Rolle, ob die Airlines Ihren Sitz innerhalb der EU oder aber auf einem anderen Kontinent haben. So sind wir beispielsweise auch gegen Chinesische Airlines (Air China, Xiamen Airlines, Cathay Pacific) oder Lateinamerikanische Airlines wie LATAM oder Air Mexico erfolgreich.

Solange die Airlines deutsche Flughäfen anfliegen, haben wir die Möglichkeit nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren, mit einem Gerichtsvollzieher die Bordkasse zu pfänden. Gegebenenfalls ist es sogar möglich, dass ganze Flugzeug an die Kette zu legen. Das wissen auch die Airlines. Wenn auch viele der Airlines nicht freiwillig auszahlen, so kommt es in der Regel jedenfalls nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren nicht mehr zu Zwangsmaßnahmen, sondern die Airline zahlt entweder direkt an unsere Anwälte von Mueller.legal oder aber an den Gerichtsvollzieher aus, der dann das Geld an uns oder unsere Anwälte weiterleitet. 

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Kosten nur bei Erfolg, wir übernehmen alle Gerichstkosten.

Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis die Airline die Entschädigung auszahlt?

Wie lange es dauert, bis es zur Auszahlung des Entschädigungsbetrages kommt, hängt maßgeblich davon ab, mit welcher Airline Sie geflogen sind. Es gibt Airlines, die sehr kooperativ sind und klar entschädigungsfähige Flüge sofort und ohne Komplikationen auszahlen. Zu diesen Airlines gehören beispielsweise Eurowings, KLM, Air France oder SASHier erhalten Sie Ihr Geld innerhalb weniger Tage. 

Airlines wie easyJet oder WizzAir zahlen auch außergerichtlich aus. Es kommt hier aber auch regelmäßig vor, dass wir klagen müssen.

Andere Airlines wiederum, wie etwa Lufthansa, Ryanair oder Turkish Airlines zahlen grundsätzlich nicht freiwillig aus. Hier müssen wir in fast jedem Fall klagen. Weil wir das wissen, erhalten diese Airlines von uns auch nur ein außergerichtliches Anschreiben. Danach beauftragen wir unsere Rechtsanwälte von Mueller.legal, sofort gegen die Airline zu klagen. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. Das Gerichtsverfahren führen wir auf eigenes Risiko. Verlieren wir das Verfahren, übernehmen wir die Kosten.

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Wie lange dauert eine Klage wegen Flugverspätung oder Flugausfall?

Wie lange es in diesen Fällen dauert, bis Sie die Entschädigungszahlung erhalten, hängt nach unseren Erfahrungen wiederum maßgeblich davon ab, bei welchem Gericht wir Klage einreichen. Das wiederum bestimmt sich in der Regel nach dem Flughafen, von dem Sie gestartet oder gelandet sind. Sogenannte Flughafengerichte wie Königs Wusterhausen (Flughafen Berlin) oder Hamburg klagen derzeit über sehr hohe Belastungen wegen der Flugverspätungsfälle und brauchen daher schon mal bis zu sechs Monaten, bis ein Gerichtstermin anberaumt wird. Andere Gerichte, wie etwa Erding (Flughafen München), Nürtingen (Flughafen Stuttgart) oder Eilenburg (Flughafen Leipzig) weisen dagegen deutlich niedrigere Verfahrensdauern auf.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass bei Einleitung eines Gerichtsverfahrens in vielen Fällen das Geld in drei bis sechs Monaten auf Ihrem Konto ist. Bei Flughafengerichten wie Hamburg oder Königs Wusterhausen kann es auch schon mal bis zu neun Monaten dauern.

Das Gute ist: Ihre Entschädigungszahlung verzinst sich mit 5% über dem Basiszinsatz, das sind 7,27% (Stand 01.01.2025 - der Basiszinsatz wird halbjährlich neu festgelegt). Wir geben - anders als einige Anbieter - diese Zinsen abzüglich unseres Provisionsanteil an Sie weiter. Außerdem berechnen wir - anders als beispielsweise Flightright keine zusätzlichen Gebühren für das gerichtliche Verfahren.

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

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