Entschädigung bei Flugverspätung auf Dienstreise

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Flugverspätung und Flugausfall auf Dienstreisen

Flugverspätungen und Flugannullierung gehören zum Alltag von Dienst- oder Geschäftsreisenden. Verspätet sich der Flieger oder der Flug fällt aus,  verpasst man leicht seine Folgetermine und der Terminplan fällt in sich zusammen. Das ist überaus ärgerlich. Die gute Nachricht ist: Auch bei einer Flugverspätung auf einer Geschäfts- oder Dienstreise steht Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zu, denn auch hier gelten die Passagierrechte der Fluggastverordnung. Der Anspruch besteht je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 EUR.Tatsächlich aber kennen gerade Vielflieger nicht mal ihre Rechte oder denken, dass der Entschädigungsanspruch dem Arbeitgeber zustünde. Doch das stimmt so nicht. Wie Sie an Ihre Entschädigung kommen? Wir klären Sie auf.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

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Die Firma hat gezahlt: Habe ich dennoch Anspruch auf die Entschädigung?

Ja, auch dann wenn der Arbeitgeber das Flugticket gezahlt hat, haben Sie als Fluggast den Anspruch auf Entschädigung. Art. 7 der Fluggastrechteverordnung spricht hier eine klare Sprache. Dort heißt es nämlich: "Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe..." Es kommt also nicht auf die vertraglichen Beziehungen mit der Airline an (wer hat das Ticket gebucht?); vielmehr zählt alleine, wer geflogen ist. Der Grund dafür liegt darin, dass der Gesetzgeber wollte, dass der Fluggast für die ihm durch die Flugverspätung, den Flugausfall oder die Nichtbeförderung entstandenen Unannehmlichkeiten entschädigt werden soll. Anspruchsinhaber des Entschädigungsanspruches ist also alleine der Arbeitnehmer, der die Reise angetreten ist.

Wann steht dem Arbeitgeber die Entschädigung zu?

Von dem oben beschriebenen Grundsatz, dass dem Arbeitnehmer als Fluggast die Entschädigung zusteht, kann durch vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewichen werden. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft dem Arbeitgeber zustehen sollen, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche an seinen Arbeitgeber abtreten. In der Praxis beinthalten Arbeitsverträge von Vielfliegern oftmals einen Passus, in denen diese Fallkonstellation behandelt wird und in denen sich Arbeitgeber den Ausgleichsanspruch im Vorfeld an sich abtreten lassen, um dann den Anspruch selber durchzusetzen. Diese Praxis ist grundsätzlich zulässig.

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Verspätungen bei Geschäftsreisen: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers

Von der pauschalen Entschädigungszahlung, die zwischen 250 und 600 EUR betragen kann und grundsätzlich dem Passgier zusteht ist der Schadensersatzanspruch zu unterscheiden, der dem Arbeitgeber wegen einer Flugverspätung zustehen kann. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit Urteil vom 17.02.2016 (EuGH C-429/14)entschieden, dass der Arbeitgeber diesen Schaden von der Fluggesellschaft zurückfordern kann.

Der Fall

Im dem Fall ging es um eine Geschäftsreise von zwei Angestellten des öffentlichen Dienstes der Republik Litauen. Auf dem Flug von Vilnius über Riga und Moskau nach Baku kam es zu einer Verspätung von 14 Stunden. Dem Arbeitgeber  entstanden dadurch zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt 338 Euro, weil er seinen Angestellten zusätzliche Reisekosten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen musste. Die Republik Litauen forderte die Summe von der Airline zurück, diese lehnte die Erstattung jedoch ab. 

Die Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof Litauens legte die Angelegenheit dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH gab dem Kläger recht: Die Airline muss dem Arbeitgeber den durch den Flugvorfall entstandenen Schaden zu einer Obergrenze in Höhe von 5.000 EUR ersetzen. Allerdings muss die Airline dem Arbeitgeber jedoch nur den Betrag erstatten, den der jeweilige Arbeitnehmer bei einer Schadensersatzklage gegen die Fluggesellschaft selbst erhalten hätte (EuGH, Urt. v. 17.02.20216, C-429/14).

...in der Praxis

Die Entscheidung des EuGH zeigt, dass grundsätzlich jeder Schaden ersatzfähig sein kann, der durch eine Verspätung des Fluges eingetreten ist. Entscheidend ist der Zusammenhang zum Schadensereignis, also die verzögerte Durchführung des Fluges. Ersatzansprüche sind demnach keineswegs auf die Fluggäste begrenzt, sondern auch mittelbar Betroffene, wie der Arbeitgeber, können Schadensersatz verlangen. Der Arbeitgeber wird also in der Regel zusätzliche Kosten, die eine verzögerte Dienstreise seiner Arbeitnehmer produziert, ersetzt verlangen können.

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Flugverspätung: Was gilt für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes?

Wenn Sie Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes sind und waren auf einer Dienstreise von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung betroffen, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Die Entschädigungszahlung dürfen Sie behalten. Insbesondere müssen Sie sich die Entschädigung nicht auf die Reisekostenvergütung anrechnen lassen. In einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die für das Reisekostenrecht zuständigen obersten Landesbehörden vom 21.05.2022 heißt es hierzu:

"Nach dem Bezugsrundschreiben werden Leistungen, die als Entschädigung für körperlich und seelisch erlittene Beeinträchtigungen von einem Verkehrsträger gewährt werden, nicht nach § 3 Absatz 2 BRKG auf die Reisekostenvergütung angerechnet. Der Sachgrund für die Nichtanrechenbarkeit trifft in Erweiterung der bisher geregelten Fälle auch auf diejenigen zu, in denen Verkehrsträger Entschädigungsleistungen aufgrund von Ausfällen (Nichtbeförderungen, Annullierungen) oder Verspätungen und daraus folgenden Konsequenzen wie Verlängerung der Reise, andere Reisewe- ge usw. gewähren. Hier überwiegt ebenso wie bei den bereits geregelten Ausnahmetatbeständen zu § 3 Absatz 2 BRKG die persönliche Betroffenheit den Dienstbezug."

Wie hoch fällt meine Entschädigung auf einer Dienstreise aus?

Entscheidend über die Höhe der Ausgleichszahlung ist vor allem die Länge der Flugstrecke. Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km besteht ein Anspruch auf 250 EUR. Bei einer mittleren Flugstrecke, 1500 km bis 3500 km, können Sie mit einer Zahlung von 400 EUR rechnen. Bei einem Flug außerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km kann sogar ein Anspruch von bis zu 600 EUR geltend gemacht werden. Nachfolgender Grafik können Sie Ihre Anspruchshöhe entnehmen.

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Flugverspätung auf Dienstreise - welche Rechte stehen mir zu?

Die Fluggastrechteverordnung EU-VO 261/2004 sieht für Flugverspätungen umfangreiche Ansprüche zu Gunsten des Verbrauchers vor. Diese reichen von Betreuungsleistung bis Entschädigungszahlungen.

Entschädigung in Geld

Flugverspätungen ab mindestens 3 Stunden begründen einen Anspruch auf Entschädigungszahlung. Dieser Anspruch ist stets gegen die ausführende Fluggesellschaft zu richten. Gemäß EU-Recht steht Ihnen in diesem Fall eine Entschädigungszahlung von 250 bis 600 EUR zu.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Höhe Ihres Anspruchs auf Entschädigung.

Betreuungsleistungen

Den Fluggästen stehen bei Verspätungen Betreuungsleistungen von der Airline zu. In welchem Umfang die Betreuung erfolgen muss, ist in der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geregelt. Die Leistungen reichen vom Anbieten kostenloser Mahlzeiten bis zur Übernachtung im Hotel.

Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen zu Betreuungsleistungen.