Entschädigung bei Flugausfall und Flugannullierung
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Ist Ihr Flug annulliert worden oder ausgefallen? Bei einem Flugausfall oder einer Flugannullierung muss Ihnen die Fluggesellschaft nach der EU-Fluggastrechteverordnung unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zahlen. Die Entschädigungshöhe beträgt zwischen 250,00 und 600,00 EUR pro Passagier. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen vom Anspruch auf Entschädigung über die Erstattung der Ticketkosten bis hin zum Schadensersatz beim Flugausfall. Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass der Abflughafen innerhalb der EU liegt. Liegt er hingegen außerhalb des Gebietes der EU, muss die ausführende Fluggesellschaft Ihren Sitz innerhalb der EU oder der Schweiz, Norwegen oder Island haben.
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Grundsätzlich gilt: Wenn die ausführende Airline für den Flugausfall verantwortlich ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Das heißt, dass für die Annullierung keine außergewöhnlichen Umstände (zum Beispiel Streik oder politische Unruhen) vorliegen dürfen. Zudem greifen die Fluggastrechte hinsichtlich einer Entschädigung bei einem Flugausfall nicht, wenn die Airline Sie 14 Tage vor dem Abflugdatum über die Flugannullierung informiert hat. Die Höhe der Entschädigung hängt bei einem Flugausfall wie bei einer mehr als dreistündigen Verspätung von Ihrer Flugstrecke ab. Es spielt keine Rolle, ob Sie einen Billigflug gebucht haben oder besonders viel Geld für einen komfortablen Transfer investiert haben.
Zusätzlich zu der Entschädigungsleistung bei einer Flugannullierung stehen Ihnen weitere Ansprüche zu. Mit Blick auf die Ticketkosten heißt es hier: Flug annulliert? Geld zurück! Wichtig zu wissen ist hier, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Ticketkosten auch dann besteht, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen. Das heißt, dass die Airline immer zurückzahlen muss, auch wenn Sie selbst nichts dafür kann, dass der Flug gestrichen wurde. Nur dann, wenn die Airline Ihnen eine Ersatzbeförderung anbietet und sie dieses Angebot annehmen, muss die Airline die Ticketkosten nicht erstatten.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Grundsätzlich haben Sie bei einer Flugannullierung einen Entschädigungsanspruch. Allerdings besteht bei Flugannullierungen die Besonderheit, dass der Zeitpunkt der Annullierung über Ihren Anspruch auf Entschädigung entscheidet. Je näher dieser am Flugdatum liegt, desto größer sind Ihre Rechte der ausführenden Airline gegenüber. Wir klären Sie nicht nur über Ihre umfassenden Fluggastrechte auf, sondern auch darüber, was im Rahmen der Annullierung zu tun ist, um Ihren Anspruch zu prüfen beziehungsweise geltend zu machen.
Eine Flugannullierung liegt dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
Wenn ein Flug kurzfristig (genaue Definition folgt) annulliert wurde, fragen sich viele Passagiere, was sie selbst an Ort und Stelle tun können. Unabhängig von der Frage, ob Sie einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro haben, haben Reisende zunächst das Recht, die Erstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug zu fordern. Zudem können Sie auch eigenständig einen anderen Flug suchen, den Sie der Airline vorschlagen dürfen. Lassen Sie sich dieses Vorgehen allerdings schriftlich bestätigen, um Ihren Anspruch auf Entschädigung nicht zu gefährden. Zudem können Sie die Fluggesellschaft auch um eine alternative Beförderung per Bus oder Bahn bitten. Wenn Sie nicht von der Reise zurücktreten, sondern auf einen anderen Flug warten wollen, ist die Airline übrigens dazu verpflichtet, Ihnen diverse Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Das muss bei Kurzstreckenflügen schon nach einer Wartezeit von zwei Stunden geschehen und kann die Verpflegung sowie Telefonate bis hin zur Übernachtung im Hotel betreffen.
Bei Flugausfällen kann Ihnen ein Anspruch auf Entschädigungszahlung zustehen. Wenn ein Flug annulliert wurde, sehen die EU-Rechte für Fluggäste hierfür Entschädigungen von bis zu 600 Euro vor. Allerdings sind diese Zahlungsansprüche an gewisse Voraussetzungen gebunden:
Sie wurden weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert. |
Ihr Flugausfall liegt nicht länger als 3 Jahre zurück. |
Es lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor. |
Sie waren pünktlich am Check-In. |
Ihr Flug sollte innerhalb der EU starten |
ODER |
Ihr Flug sollte in der EU landen und die Airline hat ihren Sitz in der EU. |
Es wurden Ihnen stark verfrühte oder verspätete Alternativflüge angeboten. |
Wenn die Airline Sie 14 Tage vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert hat, stehen Ihnen keine Ansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte zu. Die Verordnung der Europäischen Union greift bei einer Annullierung erst, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die neuen Flugzeiten in Kenntnis gesetzt wurden. Ob Ihnen letztendlich ein Anspruch zusteht, hängt also davon ab, welche Flugdaten der Ihnen angebotene Alternativflug hat.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
ACHTUNG: Unabhängig von einem möglichen Entschädigungsanspruch nach der Fluggastrechte-Verordnung ist die Fluggesellschaft natürlich verpflichtet, den vollständigen Ticketpreis zu erstatten. Sie sind also nicht gezwungen, einen von der Airline angebotenen Ersatzflug anzutreten. Daher können Sie bei einer Annullierung Ihres Fluges ohne weiteres den Flug stornieren und Ihr Geld zurückverlangen.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
ACHTUNG: Bedenken Sie, dass Ihnen bei einem Flugausfall (gilt auch bei einer fünfstündigen Flugverspätung) immer das Recht zusteht, eine vollständige Ticketpreis-Erstattung zu fordern und von der Reise zurückzutreten. Sie können ohne weitere Probleme den Flug kostenlos stornieren und Ihr Geld zurückverlangen.
Bevor Sie den angebotenen Ersatzflug akzeptieren, können Sie zunächst selbst prüfen, ob es nicht auch einen früheren und preiswerteren Flug mit einer anderen Airline gibt. Sie müssen den angebotenen Ersatzflug also nicht annehmen. Sollten Sie sich im Rahmen des Flugausfalls für eine andere Fluggesellschaft entscheiden, besprechen Sie dies mit der Airline, die Ihren ursprünglich gebuchten Flug annulliert hat und lassen Sie sich ein Einverständnis über die neue Buchung schriftlich aushändigen. Das kann für die Erstattung des Ticketpreises hilfreich sein. Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf eine Entschädigung hat Ihre Entscheidung hinsichtlich der alternativen Reise nicht.
In der Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist festgelegt, dass Sie als Fluggast ab einer Flugverspätung von zwei Stunden das Recht auf eine angemessene Betreuung haben. Diese ist Ihnen zur Überbrückung der Wartezeit am Flughafen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört sowohl die Versorgung mit Speisen als auch Getränken. Je nach Fall ist auch die Unterbringung im Hotel samt Übernahme der Transfer und Übernachtungskosten geschuldet.
Verspätung | Flugentfernung | Betreuungsleistung |
---|---|---|
ab 2 Stunden | bis 1.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
ab 3 Stunden | bis 3.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
ab 4 Stunden | ab 3.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
Flug findet am nächsten Tag statt | egal | Unterkunft inklusive Transfer |