Flugverspätung: Auch bei Pauschalreise Entschädigung
- Schnell, sicher, zuverlässig
- In weniger als 2 Minuten zum Ziel
- Provision nur 19,95 % zzgl. MwSt.
Ja, auch dann, wenn die Flugverspätung bei einer Pauschalreise auftritt haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung. Pauschalreisende gehen bei einer Flugverspätung also nicht leer aus. Denn auch bei einer Pauschalreise gelten alle Fluggastrechte der Fluggastverordnung. Neben der Entschädigung, die zwischen 250,00 und 600,00 EUR je Passagier betragen kann, haben Sie also Anspruch auf Betreuungsleistungen sowie gegebenenfalls auf den Ersatz der Ihnen durch die Flugverspätung zusätzlich entstandenen Aufwendungen. Dabei sind die Voraussetzungen für die Entschädigungszahlung dieselben wie bei einer "normalen" Flugverspätung.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.
Dokumentieren Sie Ihre Flugverspätung und bewahren Sie alle Dokumente auf die Ihnen bei der Einforderung der Entschädigung behilflich sein können. Dazu zählen: Flugunterlagen, der Zeitpunkt des geplanten und des tatsächlichen Abfluges, Fotos von Änderungen an der Anzeigetafel des Flughafens, Bestätigung der Airline über die Verspätung, Quittungen für Hotel, Taxi und ähnliches, Kontaktdaten von Mitreisenden oder Menschen, die später als Zeugen dienen können.
Weisen Sie den Veranstalter auf die Verspätung hin, sobald Sie davon Kenntnis erlangen. Sofern das im konkreten Fall möglich ist, lassen Sie sich vom Veranstalter schriftlich bestätigen, dass Sie den Mangel gemeldet haben. Dazu genügt, dass der Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt.
Benachrichtigen Sie Ihr Hotel/Unterkunft, dass Sie später kommen. Setzen Sie Ihre Mietwagenfirma in Kenntnis, wenn Sie am Zielort zu spät für die Auto-Übernahme ankommen. Informieren Sie die Reederei, wenn Sie eine Fähre oder Kreuzfahrt gebucht haben, die Sie nicht mehr erreichen.
Grundvoraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist eine dreistündige Verspätung Ihres Fluges. Entscheidend ist dabei, die Ankunftsverspätung. Fliegen Sie also mit 3 Stunden und 15 Minuten Verspätung los, landen aber nur mit einer Verspätung von 2 Stunden und 55 Minuten, weil der Pilot die Verspätung herausgeflogen ist, liegt keine dreistündige Ankunftsverspätung vor. Maßgebliche Zeitpunkt für das Feststellen der Ankunftsverspätung ist das Öffnen der Flugzeugtüre.
Gemäß Art. 3 der Fluggastrechteverordnung müssen Sie sich zu der von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter angegebenen Zeit am Gate eingefunden haben. Falls auf den Flugunterlagen keine Zeit angegeben ist, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden. Sind Sie nicht zum Check-In erschienen, besteht der Anspruch nicht. Weitere Informationen zum rechtzeitigen Einfinden am Flughafen können Sie hier nachlesen.
Schließlich darf die Flugverspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn für die Verspätung ein Ereignis ursächlich ist, das von der Airline nicht beeinflusst werden kann. Darunter fallen beispielsweise Unwetter, Naturkatastrophen und Vogelschläge. Im Einzelfall können auch Streiks einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Technische Probleme oder Verspätung der Crew sind keine außergewöhnlichen Umstände.
Hier Entschädigung durchsetzen! Unkompliziert und kostenlos.
Beginnt die Kreuzfahrt im Ausland, erfolgt die Anreise zum Hafen oftmals per Flugzeug. Kommt es zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall, kann das dazu führen, dass die gebuchte Kreuzfahrt sprichwörtlich „ins Wasser fällt“.
Haben Sie den Flug zur Kreuzfahrt als einheitliches Paket beim Reiseveranstalter gebucht, ist der Flug Bestandteil des Reisevertrages. Fällt der Flug aus oder hat eine Verspätung und Sie erreichen die Ablegestelle nicht mehr rechtzeitig, ist neben der Fluggesellschaft auch der Reiseveranstalter in der Haftung und muss für Abhilfe sorgen. Der Reiseveranstalter muss in einem solchen Fall entweder die Beförderung zum nächsten Hafen organisieren. Ist dies nicht möglich, muss er die Rückreise zum Abflughafen organisieren.
Das ist ein klarer Vorteil gegenüber denjenigen Reisenden, die ihre Anreise zum Kreuzfahrtschiff individuell buchen.
Eine Pauschalreise ist danach eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Das ist dann der Fall, wenn Hin- und Rückflug mit der Übernachtung in einem Hotel oder eben einer Kreuzfahrt einheitlich gebucht worden ist. Wichtig ist dabei, dass der Reiseveranstalter ein Angebot aus mehreren möglichen Reiseleistungen individuell für den Verbraucher zusammengestellt hat oder sich der Verbraucher selbst seine Reise aus verschiedenen Bausteinen erstellen konnte. Es ist demnach ausreichend, wenn zwei verschiedene touristische Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis verkauft werden, wie z. B. die Beförderung, sowie die Unterbringung. Jede der touristische Dienstleistung muss dabei einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen. Eine Pauschalreise liegt nicht mehr vor, wenn die Reise weniger als 24 Stunden dauert oder keine Übernachtung aufweist oder weniger als 500 € kostet.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die Ansprüche aus einer mangelhaften Reise verjähren nach § 651j BGB innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Die Verjährungsfrist beginnt damit – anders als die regelmäßige Verjährung – nicht erst zum Jahresende, sondern am letzten Tag Ihrer Reise.
Unabhängig hiervon können Sie die pauschale Entschädigungen wegen einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls jedoch drei Jahre rückwirkend durchsetzen. Gemäß § 199 BGB beginnt die Frist "mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist [...]". Das bedeutet, dass die Ansprüche, die im Jahr 2019 entstanden sind, mit Ablauf des 31.12.2022 verjähren.
Bei Verspätung Ihres Fluges, stehen Ihnen Betreuungsleistungen in unterschiedlichem Umfang zu. Gemäß der Fluggastrechteverordnung reichen die Leistungen vom Anbieten kostenloser Mahlzeiten bis hin zur Übernachtung im Hotel.
Ein Ehepaar hatte eine Kreuzfahrt samt Zubringerflug gebucht. Die Rückreise erfolgte 25 Stunden später als geplant. Das Ehepaar hatte daraufhin von der Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen erhalten, zusätzlich aber vom Reiseveranstalter ab der fünften Stunde Verspätung eine Minderung in Höhe von 5% des Tagespreises der Pauschalreise pro Stunde gefordert.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.09.2014 (X ZR 126/13) die Klage abgewiesen und entschieden, dass eine Minderung, die ausschließlich auf den Ausgleich der durch die Flugverspätung bedingten Unannehmlichkeiten zielt, auf die von der Fluggesellschaft bereits gezahlte oder zu leistende Entschädigung anzurechnen ist.
Das bedeutet in der Praxis, dass die von der Airline zu zahlende Entschädigung wegen einer Flugverspätung den Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter regelmäßig übersteigen wird und zusätzliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter in der Regel ausscheiden. Allerdings muss die Fluggesellschaft Ihnen die zusätzlichen Aufwendungen, die Ihnen durch Ersatztransport, Hotelkosten oder Verpflegung entstanden sind, ersetzen. Dieser Schaden wird nicht auf die Entschädigung angerechnet.
Hier Entschädigung durchsetzen! Unkompliziert und kostenlos.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden