Entschädigung bei Flugverspätung ab 3 Stunden: So gehen Sie vor

Ihr Flug kam mit mehr als drei Stunden Verspätung an? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung in Höhe zwischen 250 € und 600 € gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Prüfen Sie jetzt mit unserem Entschädigungsrechner in weniger als 2 Minuten, ob Ihnen Entschädigung zusteht.

Entschädigung bei Flugverspätung: So einfach geht’s

Flug verspätet? Ihre Flugentschädigung holen wir für Sie - ohne Stress, ohne Kostenrisiko. Einfach Daten eingeben, wir übernehmen den Rest.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Bei Flugverspätung Entschädigung erfolgreich einfordern

"Wir setzen für die Kunden der SOS Flugverspätung seit 2016 Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung und Flugausfall durch. Wir kennen die typischen Ausreden der Airlines – und geben nicht auf, bis Sie Ihr Geld bekommen. Zahlt die Airline nicht freiwillig, klagen wir. So setzen wir Ihr Recht auf Fluggastrechte und Entschädigung konsequent durch – für Sie ohne Aufwand, ohne Kosten, ohne Risiko.“

 

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

DtGV Bewertungssiegel für herausragenden Kundenservice
DtGV Bewertungssiegel für herausragenden Preis/Leistung

Flugverspätung Entschädigung - das Wichtigste in Kürze

  • Sind Sie mit mehr als 3 Stunden Flugverspätung an Ihrem Zielflughafen angekommen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 600 EUR.
  • Die Höhe der Flugentschädigung richtet sich nach der Flugstrecke (250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier).
  • Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Vogelschlag oder politischen Unruhen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Bereits ab 2 Stunden Flugverspätung am Flughafen muss die Airline Sie mit Snacks und Getränken versorgen.
  • Ihre Airline zahlt nicht? Sie haben keine Lust auf Papierkram? Wir übernehmen die Entschädigungsforderung für Ihre Flugverspätung. Für Sie ohne Aufwand, ohne Risiko.
  • SOS Flugverspätung ist seit 2016 aktiv - und der günstigste Anbieter am Markt.

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Flugverspätung Entschädigungen - unsere 99 % Erfolgsquote 

Wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, eine berechtigte Entschädigung bei Flugverspätung zu zahlen, geben viele Passagiere auf. Doch genau hier setzen wir an: Mit unserer jahrelangen Erfahrung setzen wir Flugentschädigungen konsequent durch – notfalls auch vor Gericht.

Dank unserer spezialisierten Expertise und kompromisslosen Vorgehensweise haben wir eine Erfolgsquote von 99 % bei den von uns übernommenen Fällen. Airlines wissen, dass wir nicht locker lassen, bis Sie Ihr Geld zurückbekommen – und genau das macht den Unterschied! Wenn wir Ihren Fall übernehmen, stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Entschädigung sehr gut. 

Ihr Vorteil bei SOS Flugverspätung? Mehr von Ihrer Flugentschädigung behalten

Bei uns bleibt mehr für Sie! Mit nur 19,95 % Erfolgsprovision zzgl. MwSt. sind wir der günstigste Anbieter am Markt. Bei einer Entschädigung von 600 € behalten Sie mit SOS Flugverspätung rund 457 € – bei anderen Anbietern mit 35 % Provision nur 390 €.

👉 Ein Unterschied von über 65 € pro Passagier.

Bei uns bleibt Ihnen als mehr von Ihrer Entschädigung.

Jetzt Entschädigung sichern!

Die Erfahrungen unserer Kunden

Schnell, fair und durchsetzungsstark.
Das ist das Feedback, das wir von unseren Kund:innen am häufigsten hören.
Dank unserer Erfahrung und juristischen Schlagkraft profitieren Sie
von einem Service, der zuverlässig zur Entschädigung führt – mit der
günstigsten Erfolgsprovision am Markt von nur 19,95 % zzgl. MwSt.

Testimonial Fluggastrechte

Tobias

Einfach, schnell, gut. Günstigster Anbieter!
Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.

Testimonial Fluggastrechte

Florian

Blitzschnell, stets gut informiert
und zum Schluss war das
Geld auf dem Konto.
So macht Flugverspätung Spaß.

Testimonial Fluggastrechte

Tina

Super einfach – ich musste mich
um nichts kümmern und nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.

So viel Entschädigung steht Ihnen bei einer Flugverspätung zu:

Sofern die Flugverspätung 3 Stunden oder mehr beträgt, steht Ihnen eine Entschädigung in folgender Höhe zu. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Flugstrecke. Die Entschädigung word pro Passagier fällig.

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Flugverspätung?

In allen Fällen, in denen Ihr Flug bei Ankunft 3 Stunden oder mehr verspätet war und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wichtig ist, dass es sich um eine sogenannte Ankunfts-Verspätung handeln muss. Messzeitpunkt ist das Öffnen der Flugzeugtüren nach der Landung. Erfolgt dies mindestens 3 Stunden später als im Flugplan vorgesehen, besteht der Entschädigungsanspruch. Zudem besteht der Entschädigungsanspruch auch im Fall einer Annullierung sowie einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung - siehe hierzu näher unten. Bei 2 Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen.

Flugverspätung Entschädigung Tabelle: Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Flugverspätung zu?

Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Flug Entschädigung richtet sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Die folgende Tabelle zeigt Ihre Entschädigung bei Flugverspätung ab 3 Stunden. Sie beträgt je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder sogar 600 € pro Passagier.

Flugverspätung Entschädigung Tabelle

Entfernung Verspätung Entschädigung
Unter 1.500 km Ankunft mehr als 3 Stunden später 250,00 EUR
Zwischen 1.500
und 3.500 km
Ankunft mehr als 3 Stunden später 400,00 EUR
Über 3.500 km Ankunft zw. 3 und 4 Stunden später 300,00 EUR
Über 3.500 km Ankunft mehr als 4 Stunden später 600,00 EUR

Flugverspätung Entschädigung bei Langstreckenflügen - 300 € oder 600 €?

Wie hoch die Entschädigung bei Flugverspätung ausfällt, hängt von der jeweiligen Flugstrecke ab (siehe Entschädigungstabelle oben).

Bei Langstreckenflügen über 3.500 km sieht die EU-Fluggastrechteverordnung in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c vor, dass die Flugentschädigung um 50 % reduziert werden kann, wenn die Verspätung weniger als vier Stunden beträgt. Dies bedeutet, dass in solchen Fällen die Airline statt der vollen 600 € lediglich 300 € zu zahlen hat. ​Ihre Rechte bei Flugverspätung bleiben aber bestehen – auch bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden.

Flugverspätung: Entschädigung erfolgreich durchsetzen - so verhalten Sie sich richtig

  • Holen Sie beim Ansprechpartner der Airline Informationen zur Sachlage ein
  • Lassen Sie sich den Grund und die Dauer der Verspätung bestätigen.
  • Protokollieren Sie selbst, wann die Flugzeugtüre nach der Landung geöffnet wird.
  • Protokollieren Sie Aussagen des Piloten oder der Crew zur Ursache der Verspätung.
  • Machen Sie sich Notizen zur Wetterlage und zur Lage am Flughafen.
  • Sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten).
  • Bei Pauschalreisen: Kontaktieren Sie zusätzlich Ihren Reiseveranstalter.

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Entschädigung bei 2 Stunden Flugverspätung?

Nur bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung haben Passagiere Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach EU-Recht. Maßgeblich ist dabei die tatsächliche Ankunftszeit – also der Moment, in dem die Flugzeugtüre geöffnet wird.

Bei einer 2 Stunden Flugverspätung besteht daher noch kein Anspruch auf den pauschalen Geldbetrag. Dennoch haben Sie als Fluggast Rechte: Je nach Dauer der Abflug-Verspätung muss die Airline Betreuungsleistungen bereitstellen – zum Beispiel Snacks, Getränke oder bei sehr langen Verzögerungen auch eine Hotelunterkunft. Diese Ansprüche gelten zusätzlich zur möglichen Erstattung bei Flugverspätung, wenn Sie den Flug gar nicht mehr antreten möchten.

In der nachfolgenden Tabelle sind Ihre Fluggastrechte im Fall einer Abflug-Verspätung übersichtlich abgebildet. 

Abflug-Verspätung Ihre Flugrechte bei Verspätung
Ab 2 Stunden Flugverspätung (Kurzstrecke) Die Airline muss kostenfrei Getränke und Snacks anbieten.
Ab 3 Stunden Flugverspätung (Mittelstrecke) Die Fluggesellschaft ist verpflichtet Versorgungsleistungen bereitzustellen.
Ab 4 Stunden Flugverspätung (Langstrecke) Reisende haben Anspruch auf Getränke und Snacks.
Ab 5 Stunden Flugverspätung (alle Strecken) Passagiere haben Anspruch auf Ticket-Erstattung oder Rücktritt vom Flug.
Ab 5 Stunden Flugverspätung (alle Strecken) Reisende haben Anspruch auf Hotelübernachtung inklusive Transfer.

👉 Beispiel: Unterschied Abflug- und Ankunftsverspätung bei Flugentschädigung

Ihr Flug startet mit mehr als 3 Stunden Abflug-Verspätung, landet jedoch dank Rückenwind nur mit 2:59 Stunden Verspätung am Ziel. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf alle oben dargestellten Fluggastrechte bei Abflug-Verspätung (Snacks, Getränke etc.), jedoch keine pauschale Entschädigung, weil die Grenze für eine Flugverspätung Entschädigung bei 3 Stunden Ankunftsverspätung liegt.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Rechtsexperte erklärt: Ihre Fluggastrechte & Entschädigung bei Flugverspätung

"Wir kennen die Fluggastrechte im Detail und setzen Ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätung konsequent durch. Schon bei einer Verspätung ab 2 Stunden haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, ab 3 Stunden Flugverspätung auf bis zu 600 € Ausgleich. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg hin zu Ihren Fluggastrechten, durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko."

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

DtGV Bewertungssiegel für herausragenden Kundenservice
DtGV Bewertungssiegel für herausragenden Preis/Leistung

Mehr für Sie
Ihre Vorteile im Überblick

Deutschlands günstigste Provision

Nur 19,95% Erfolgsprovision
Sie behalten mehr von Ihrer Entschädigung.

Rechtsanwalt inklusive

Durchsetzungsstark
Wir gehen notfalls vor Gericht.

Keine Vorkasse, kein Risiko

Kosten nur bei Erfolg
Wir übernehmen alle Kosten bei Klage.

Flugverspätung auf Dienstreise oder im Pauschalurlaub

Bei Pauschal- oder Dienstreisen können zur Entschädigung wegen Flugverspätung nach EU‑Recht können weitere Ansprüche aus dem Reiserecht kommen. Wir setzen beides für Sie durch.

Pauschalurlaub

Auch wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs sind, haben Sie bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von eventuellen Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter wegen Beeinträchtigungen Ihres Urlaubs. Ihre Fluggastrechte sind in diesem Fall gesondert zu betrachten.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Flugverspätungen im Pauschalurlaub.

Dienstreisen

Auch bei Dienst- und Geschäftsreisen haben Sie bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden einen Anspruch auf Entschädigung: Das gilt selbst dann wenn Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr das Ticket bezahlt hat. Selbst innerbetriebliche Regelungen zum Ausgleich ändern daran nichts.



Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Flugverspätungen auf Dienstreisen.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Rechte bei Flugverspätung vollumfänglich kennen

„Bei einer Pauschalreise besteht neben der Flugverspätung Entschädigung nach EU-Recht häufig auch ein Anspruch aus dem Reiserecht. Auch auf der Dienstreise steht die Fluggastentschädigung grundsätzlich dem Reisenden selbst zu, nicht automatisch dem Arbeitgeber. Wer seine Fluggastrechte bei Verspätung kennt, ist klar im Vorteil."

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Günstigste Provision

Nur 19,95% Erfolgsprovision -
Sie behalten mehr von Ihrer Entschädigung.

Rechtsanwalt inklusive

Komplette Fallbearbeitung -
auch vor Gericht, ohne Zusatzkosten.

Kein Risiko

Kosten nur bei Erfolg, wir übernehmen alle Gerichstkosten.

Wer ist mein Ansprechpartner für die Entschädigung bei Flugverspätung?

Ihr richtiger Ansprechpartner zur Anmeldung des Anspruchs auf Entschädigung bei Flugverspätungen ist die ausführende Fluggesellschaft. Die ausführende Fluggesellschaft ist die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt, sprich das Flugzeug steuert und betreibt, Art. 2 b FlugGastVO. Bei Codeshare-Flügen kann eine andere Fluggesellschaft (die "vermarkende Fluggesellschaft") den Flug anbieten und verkaufen, aber die ausführende ist die, die das Flugzeug fliegt. In der Regel ist in der Buchungsbestätigung/dem Ticket angegeben, wer ausführende Fluggesellschaft ist. Hier findet sich bei einem Code-Share-Flug in der Regel der Hinweis "operated by" oder "wird durchgeführt von". 

Für welche Airlines gelten Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen?

Egal mit welcher Fluggesellschaft Sie geflogen sind: Die Flugentschädigung nach der EU-Fluggastverordnung ist auf alle Flüge anwendbar, die von einem innerhalb der EU liegendem Flughafen starten. In diesen Fällen können Sie sowohl eine Erstattung der Ticketkosten als auch eine Entschädigung bei Verspätung verlangen und zwar auch dann, wenn der Flug von einer afrikanischen oder asiatischen Airline, wie beispielsweise Air Namibia oder Cathay Pacific durchgeführt wurde. Startet Ihr Flug dagegen außerhalb der EU und landet in der EU, besteht ein Anspruch auf Flugverspätung Entschädigung nur dann, wenn Sie mit einer EU-Fluggesellschaft reisen, also einer Airline mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. Näheres zu der Frage der Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung auf Nicht-EU-Fluggastgesellschaften finden Sie hier. 

Auf welche Flüge ist die EU-Fluggastrechteverordnung anwendbar?

Flugroute Airline Entschädigung
nach EU-Recht?
Frankfurt → New York United Airlines (Nicht-EU) ✅ Ja
New York → Frankfurt Lufthansa (EU) ✅ Ja
New York → Frankfurt United Airlines (Nicht-EU) ❌ Nein
Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

 „Flugverspätung Entschädigung – wer ist zuständig und wann gilt die EU-Verordnung?“

„Bei einer Flugverspätung Entschädigung ist immer die ausführende Airline Ihr Ansprechpartner – auch bei Codeshare-Flügen. Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge mit Start in der EU sowie für Flüge von EU-Airlines, die eine EU-Destination ansteuern. In diesen Fällen steht Ihnen eine Flugentschädigung oder Erstattung zu."

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Flugverspätung Entschädigung: Diese Dokumente sichern Ihre Erstattung

Um Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung erfolgreich geltend zu machen, ist es ratsam, von Anfang an die richtigen Dokumente zusammenzustellen. Diese Unterlagen dienen als wichtige Beweismittel und helfen uns oder Ihnen dabei, Ihren Fall gegenüber der Fluggesellschaft stichhaltig zu untermauern. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen, mit denen Sie Ihre Fluggastrechte Entschädigung bei der Airline sichern:

  • Flugbuchungsbestätigung oder Flugticket: Dient als Nachweis Ihrer gebuchten Reise.
  • Bordkarte: Belegt Ihre tatsächliche Teilnahme am betroffenen Flug.
  • Korrespondenz mit der Fluggesellschaft: Bewahren Sie alle E-Mails oder andere Nachrichten auf.
  • Belege für zusätzliche Kosten (falls entstanden):
    • Quittungen für Mahlzeiten und Getränke
    • Rechnungen für notwendige Hotelübernachtungen
    • Belege für andere durch die Verspätung entstandene Ausgaben.
  • Flugnummer und Flugdatum

Sie wissen Ihre Flugnummer nicht mehr? Finden Sie hier heraus, wie Ihre Flugnummer lautete.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Entschädigung bei Flugverspätung ohne Flugnummernsuche oder Papierkram?

"Sie müssen nicht mühsam Ihre Flugnummer heraussuchen. Nutzen Sie den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung, um unkompliziert herauszufinden, ob Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht. Über den Entschädigungsrechner können Sie auch Ihre Dokumente bequem über die Kamera Ihres Handys hochladen. Jetzt kostenlos ausprobieren!"

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

So viel Entschädigung steht Ihnen bei einer Flugverspätung zu:

Sofern die Flugverspätung 3 Stunden oder mehr beträgt, steht Ihnen eine Entschädigung in folgender Höhe zu. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Flugstrecke. Die Entschädigung word pro Passagier fällig.

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Flugentschädigung: Wo sind die Fluggastrechte bei Verspätung geregelt?

Die Grundlage für Ihre Fluggastrechte ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 – allerdings mit einer wichtigen Ergänzung: In der Verordnung selbst sind Entschädigungen ausdrücklich nur für Annullierungen und Nichtbeförderungen vorgesehen.

Erst durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere das bekannte Sturgeon-Urteil (Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07), wurde entschieden:

Auch bei Flugverspätungen ab drei Stunden können Fluggäste Entschädigungen erhalten, und zwar in gleicher Höhe wie bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung. Diese Rechtsfortbildung hat sich zwischenzeitlich etabliert und wird von allen nationalen Gerichten anerkannt.

Bei Verspätungen bedeutet dies konkret für Ihre Fluggastrechte:

  • Flug mehr als 3 Stunden verspätet? → Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung, je nach Flugstrecke.
  • Rechtsgrundlage sind die EU-Fluggastrechte sowie die ergänzende Rechtsprechung des EuGH.

👉 Unser Tipp: Nutzen Sie jetzt unseren Entschädigungsrechner, um kostenlos zu prüfen, ob Ihnen eine Flug Entschädigung zusteht!

Jetzt Anspruch prüfen!

Wie lange dauert es, bis die Airline die Flugverspätung Entschädigung zahlt?

Das ist von Airline zu Airline sehr unterschiedlich. Bestimmte Airlines, wie Eurowings, TAP Portugal, Eurowings Discover, KLM, Air France oder SAS zeigen sich in der Regel kooperativ und zahlen in klaren Fällen die Entschädigungen sehr schnell aus. Hier dauert es nur wenige Tage oder Wochen, bis die Entschädigung bei uns ankommt. Wir leiten das Geld dann sofort an Sie weiter. 

Andere Airlines dagegen, wie insbesondere Lufthansa oder Ryanair sind nach unseren Erfahrungen weniger kundenfreundlich und kämpfen buchstäblich bis zur letzten Patrone. Mit anderen Worten: Hier landen wir in fast allen Fällen vor Gericht. Nicht selten müssen wir nach einem Verfahren sogar den Gerichtsvollzieher beauftragen. Bei diesen Airlines kann es dann auch sechs bis neun Monate dauern, bis wir Ihre Entschädigung durchgesetzt haben.

Aber keine Sorge: Wir führen die Gerichtsverfahren sehr routiniert und ohne, dass Sie mit Kosten oder Risiken belastet werden. Zudem verzinst sich Ihre Entschädigung in diesen Fällen mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Den Zinssatz geben wir - anders als andere Fluggastportale - an Sie weiter. 

Mehr zu dem Thema "Dauer und Ablauf eines Klageverfahrens" finden Sie hier.

Branchenbester Preis: Nur 19,95 % Provision – günstiger als alle anderen!

Viele Anbieter verlangen bis zu 50 % Ihrer Entschädigung – wir nicht! Bei uns erhalten Sie mehr von Ihrem Geld, denn wir arbeiten mit einer fairen Erfolgsprovision von nur 19,95 %.

  1. Günstigster Anbieter im Markt – kein versteckter Kleingedruckter-Aufschlag!
  2. Volle Transparenz – Sie wissen von Anfang an, was Sie bekommen.
  3. Kein Kostenrisiko – Sie zahlen nur im Erfolgsfall, sonst nichts.

Vergleichen Sie selbst und sichern Sie sich Ihre maximale Entschädigung – mit der besten Provision im Markt. Hier bleibt mehr für Sie!

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Keine Entschädigung wegen außergewöhnlicher Umstände?

Liegt die Ursache einer Flugverspätung in sogenannten außergewöhnlichen Umständen (auch höhere Gewalt genannt), muss die Airline keine Flugentschädigung zahlen (Art. 5 EU-Fluggastrechteverordnung). Außergewöhnliche Umstände sind Umstände, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen kann. Hierzu gehören beispielsweise Unwetter, Terrorgefahr, Fluglotsenstreiks oder eine Verspätung wegen Vogelschlages. 

Aber Achtung: Oftmals berufen sich Airlines fälschlich auf außergewöhnliche Umstände. Nach der Rechtsprechung besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung immer dann, wenn die Ursache in der Verantwortung der Airline liegt, etwa bei technischen Defekten, verspäteter Crew oder überschrittener Dienstzeit.

Zudem muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen alles Zumutbare unternehmen, um Passagiere mit möglichst geringer Verspätung ans Ziel zu bringen. Kann sie das nicht nachweisen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Ihre Fluggastrechte Entschädigung – oft bis zu 600 €.

Flug verspätet - In welchen Fällen gibt es eine Flugentschädigung?

Flugverspätung Entschädigung Tabelle
Ursache für Verspätung Steht mir eine Entschädigung zu?
technischer Defekt ja
fehlende Crew ja
Verspätung des vorherigen Flugs ja
Streik der Piloten oder des Bodenpersonals ja, wenn die Airline Einfluss auf den Streik nehmen kann
Streik der Flugsicherung oder Fluglotsen nein
Unwetter/Sperrung des Luftraums nein
Notlandungen (z.B. aufgrund eines medizinischen Notfalls) nein
Terrorgefahr nein
Naturkatastrophen nein
Pandemie (Corona) nein

☝️ Wichtig: Flugentschädigung nur bei rechtzeitigem Erscheinen am Gate!

Damit Sie Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen können, müssen Sie nachweisen können, dass Sie pünktlich am Gate waren. Falls Sie den Flug ohnehin verpasst hätten, entfällt Ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das regelt Artikel 3 der EU-Fluggasterechteveordnung: Fluggäste müssen sich rechtzeitig zur Abfertigung bei der Airline, dem Reiseveranstalter oder einem autorisierten Vermittler einfinden.

Jetzt kostenlos prüfen!

Gibt es eine Entschädigung auch in anderen Fällen als bei einer Flugverspätung?

Ja. Neben der Flugverspätung gibt es eine Entschädigung auch bei Flugausfall/Annullierung, bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung des Fluges und wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.


Der häufigste Fall, die Entschädigung bei Flugverspätung ab 3 Stunden, ist übrigens nicht ausdrücklich in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt, sondern geht auf Urteile des EuGH zurück. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber vor allem Überbuchungen und Annullierungen im Blick.

Flugausfall/Flugannullierung

Wurde Ihr Flug annulliert oder ist ausgefallen, kann Ihnen eine Flugentschädigung zustehen. Entscheidend ist, wann Ihnen die Annullierung mitgeteilt wurde. Gibt Ihnen die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, können Sie keine Entschädigung beanspruchen. Erfahren Sie jedoch erst kurz vor Abflug von der Annullierung, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Erfahren Sie hier mehr über Entschädigung bei Flugausfall und Flugannullierung.

Überbuchung/Nichtbeförderung

Viele Airlines überbuchen Flüge systematisch. Wird Ihnen deshalb das Boarding verweigert, liegt eine Nichtbeförderung wegen Überbuchung vor. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine pauschale Fluggastrechte Entschädigung nach EU-Recht – genauso wie im Fall einer unfreiwilligen Umbuchung.

 

Erfahren Sie hier mehr über Ihre Entschädigung im Falle einer Überbuchung oder Umbuchung.

Anschlussflug verpasst

Auch wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen, weil der Zubringerflug verspätet oder gestrichen war, besteht Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung. Entscheidend ist, ob Sie den Zielflughafen mit mehr als 3 Stunden Verspätung oder gar nicht erreichen. In diesen Fällen steht Ihnen neben einer Erstattung auch die pauschale Flugverspätung Entschädigung zu.

Erfahren Sie hier mehr über die Entschädigung, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.

Ganz gleich, was schiefgelaufen ist – lassen Sie sich nicht einfach abspeisen. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihren Anspruch – und wir kümmern uns um die Durchsetzung!

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Was ist der Unterschied zwischen einer Entschädigung und einer Rückerstattung?

Fällt ein Flug aus bzw. wird der Flug verschoben, können Ansprüche auf Entschädigung oder eine Ticketerstattung entstehen. Doch worin liegt der Unterschied? 

Annulliert die Fluggesellschaft den Flug, ist sie unabhängig von den dahinter stehenden Umständen verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuerstatten. Der entscheidende Unterschied zwischen dem Anspruch auf eine Entschädigungszahlung und dem Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung: Anders als bei den Entschädigungszahlungen kommt es bei dem Erstattungsanspruch nicht darauf an, ob der Annullierung außergewöhnliche Umstände zu Grunde lagen. Annulliert die Airlines den Flug, ist sie grundsätzlich verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuzahlen, egal aus welchem Grunde die Airline den Flug abgesagt hat. Daher sind auch Fälle denkbar, in denen die Airline neben der Entschädigung auch die Ticketkosten zahlen muss.

Muss die Airline bei einer Verspätung auch meine Zusatzkosten und Aufwendungen erstatten?

Ja, neben dem Entschädigungsanspruch muss die Airline auch die Ihnen aus dem Flugvorfall entstandenen Mehrkosten und Aufwendungen erstatten. In Betracht kommen hier vor allem folgende Zusatzkosten: 

  • Erstattung der Kosten für einen Ersatzflug: Wenn Sie aufgrund der Verspätung einen Ersatzflug buchen müssen, können Sie von der Fluggesellschaft die Erstattung der zusätzlichen Kosten verlangen, die über die Kosten des ursprünglichen Fluges hinausgehen.
  • Erstattung der Kosten für Taxi und Zugfahrten: Sind Ihnen Kosten für Taxifahrten oder Zugreisen entstanden, um an Ihr Zielort oder zu einem Hotel zu gelangen, können auch diese ersatzfähig sein.   
  • Erstattung der Kosten für Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und andere Kosten, die durch die Verspätung entstanden sind, müssen unter bestimmten Umständen ebenfalls erstattet werden. 
    Wichtig!

Wichtig: Bewahren Sie alle Belege für zusätzliche Kosten auf. Diese benötigen wir, um die Ihnen entstanden Kosten gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen zu können.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Ihre Fluggastrechte bei Verspätung sollten nicht zu kurz kommen

"Weil das Einfordern der Zusatzkosten oftmals komplex und aufwendig ist, übernehmen viele Fluggastportale diesen Teil nicht oder weisen nicht darauf hin, dass der Anspruch besteht. Dabei können die Zusatzkosten den Entschädigungsanspruch schnell mal übersteigen. Wir machen auch hier keine halben Sachen und setzen auch insofern Ihre Rechte durch."

Abschließender Überblick: die Voraussetzungen Ihrer Flugverspätung Entschädigung

Ihre Flugverspätung Entschädigung zu erhalten, war noch nie so einfach! Bei uns genügen wenige Klicks, und schon wissen Sie, ob Sie Anspruch haben.

  • Erhebliche Verspätung: Ihr Flug ist am Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden angekommen.
  • Gültiges Flugticket: Sie hatten ein gültiges Flugticket und eine bestätigte Buchung für den verspäteten Flug.
  • Pünktliches Erscheinen: Sie sind pünktlich am Gate erschienen.
  • Flug innerhalb der EU: Der Flug startete in einem EU-Land oder wurde von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt und landete in einem EU-Land.
  • Keine "außergewöhnlichen Umstände": Die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht, die von der Fluggesellschaft nicht zu beeinflussen waren (z.B. Unwetter, Streiks von Flugsicherungspersonal, politische Instabilität).
  • Keine Umbuchung: Sie wurden kostenlos umgebucht und haben Ihr Ziel nur geringfügig später erreicht: Unter bestimmten Bedingungen kann eine Umbuchung den Anspruch auf Entschädigung ausschließen.

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

Selbst probieren

Langwierig und aussichtslos

  • Kein Kostenrisiko
  • Papierkrieg mit der Airline
  • Fehlende Rechtskenntnisse
  • Niedrige Erfolgsquote
  • Stressfaktor hoch

SOS Flugverspätung Logo

Einfach, schnell und unkompliziert

  • Günstigster Anbieter
  • Nur 19,95 % Provision (zzgl. MwSt.)
  • Erfahrene Rechtsexpert:innen
  • 99% Erfolgschance
  • Wir setzen Ihre Zusatzkosten (Hotel, Taxi etc.) durch
  • Für Sie kein Aufwand und kein Risiko

Anwalt

Mit Kosten verbunden

  • Muss Kosten berechnen
  • Als Einzelfall unwirtschaftlich
  • Unklare Erfolgsaussichten
  • Erfahrung unklar
  • Stressfaktor hoch

Bewertungen bei AUSGEZEICHNET.org

Echte Bewertungen, echte Erfahrungen, maximale Transparenz:
Unsere Kund:innen berichten auf AUSGEZEICHNET.org von ihrer Zusammenarbeit mit uns.

rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
Sehr Gut
4.94 / 5.00
810 Bewertungen
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
IOS
22.07.2025
Sehr professionell und immer transparent
Im November 2024 flogen wir mit SWISS von ALC nach STR in Business Class. Die Airline annullierte den Anschlussflug von ZRH nach STR kurzfristig. Die Weiterreise an den Zielort erfolgte per Bus. Es gab keinerlei Unterstützung am Flughafen ZRH durch das SWISS Bodenpersonal. Die Ankunft verspätete sich um 4 Stunden. SWISS verweigerte eine Entschädigung mit dem Hinweis auf widrige Wetterbedingungen am Flughafen ZRH. Diese bestanden nicht. SOS Flugverspätung klagte in unserem Namen gegen SWISS und bekam Recht. Das Gericht gestand uns eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des Business Class-Flugpreises zu. Es ist für uns erschreckend zu sehen, wie SWISS mit Status-Kunden (Star Alliance Gold) und berechtigten Beschwerden von Passagieren umgeht. Die Bearbeitung und Unterstützung durch SOS Flugverspätung war sehr professionell und jederzeit für uns transparent. DANKE!
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
Andreas J.
14.07.2025
Schnell, seriös, fair
Provision weniger also besser als bei der Konkurrenz. Schnelle Antworten und Abwicklung innerhalb von 14 Tagen war das Geld bei uns auf dem Konto und man wurde ständig über den aktuellen Stand informiert. Auf jeden Fall zu empfehlen.
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
HOYING
09.07.2025
Sehr toll das Team
Sehr gut informiert.sehr nett kontaktiert. Schnell bearbeitet.
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
Lucy
27.06.2025
Alles Top
Vielen Dank es hat alles super schnell und sehr gut geklappt. Nur zu empfehlen
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
Bernhard
20.05.2025
Volle Zufriedenheit
Wir können SOS Flugverspätung unbedingt weiterempfehlen.Unser Anspruch wurde in sehr angemäßener Zeit durchgesetzt. Wir wurden immer über die Aktivitäten auf dem laufenden gehalten. Danke dafür.
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
xr-23-0554
14.05.2025
Fluganullierung
Vielen Dank für die ausdauernde Arbeit! 3 Jahre hat es gebraucht, aber die Erstattung war dann eine Freude!
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
Christian
14.05.2025
Super Kommunikation + effektiv
Das einreichen der erforderlichen Unterlagen war sehr einfach. Nach Erteilung der Vollmacht waren die Information seitens SOS immer Transparent und zeitnah. Wir haben ein Regress gegenüber einer Fluglinie wegen Anschluss Flug verpasst und 1 Tag Verspätung am Zielort gemacht. SOS hat alle unsere Forderungen durchgesetzt und nach 14 Monaten war das Geld auf dem Konto. Danke für die gute Arbeit und immer wieder gerne
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
Frimo
13.05.2025
Am Ende wurde alles gut
Es hat zwar einige Zeit gedauert, aber das lag an der zuerst nicht zahlen wollender Fluggesellschaft. Kontakt zu SOS sehr gut, man wurde immer auf dem laufenden gehalten. Sehr zu empfehlen. F
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
Bažo
09.05.2025
Positives Erlebnis mit SOS – Sehr empfehlenswert!
Ich möchte meine Erfahrung mit SOS teilen, die mir und meiner Frau sehr geholfen haben, eine Entschädigung zu bekommen, obwohl fast 18 Monate vergangen waren. Wir wurden aufgrund einer Überbuchung in Skopje nicht mitgenommen. Es gab in den nächsten vier Tagen keine freien Plätze mit anderen Fluggesellschaften, und wir mussten dringend bis Sonntag in Deutschland sein. Da keine freien Plätze verfügbar waren, haben wir uns selbst um die Bustickets nach Dortmund gekümmert. Wizzair hat sich während der ganzen Zeit nie bei uns gemeldet, sich nicht entschuldigt und weder die Kosten für die Flugtickets noch das Gepäck (2x 30 kg) oder die Bustickets erstattet. Nachdem wir SOS 18 Monate später kontaktiert hatten, haben wir sie einfach in Ruhe gelassen und keine Nachfragen gestellt. Wenn SOS etwas von uns wissen wollte, haben wir schnell geantwortet. Sie haben uns regelmäßig auf dem Laufenden gehalten, sodass wir nie nachfragen mussten. Irgendwann kam dann die Nachricht, dass alles erledigt sei, und ich konnte meine IBAN für die Auszahlung angeben. Die Entschädigungssumme betrug insgesamt 1.011 €, davon behielt SOS eine Gebühr von 240 €, und ich habe 771 € überwiesen bekommen. Die ganze Bearbeitung von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Auszahlung hat genau 10 Monate gedauert. Ich kann SOS wirklich nur empfehlen – sie wissen, was sie tun, und kümmern sich um alles. Einfach beauftragen und den Rest erledigen lassen. Vielen Dank, SOS!
rating-star rating-star rating-star rating-star rating-star
Oliver
08.05.2025
Top. Sehr zuverlässig, transparent, schnell, professionell, geringe/faire Gebühr
SOS Flugverspätung hat mir geholfen, mein Recht gegen Iberia durchzusetzen. Es verlief alles sehr reibungslos und professionell. Ich war immer über den Status sehr transparent informiert. Die rechtsanwaltliche Betreuung war top. Das hätte ich allein niemals geschafft. Ich würde immer wieder mit SOS Flugverspätung zusammenarbeiten. Die Gebühr ist sehr fair und im Vergleich zu anderen Kanzleien gering.

Häufige Fragen zur Entschädigung bei Flugverspätung

Ob Anspruch, Entschädigungshöhe oder Entschädigungs-Formular: Hier finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen zur Entschädigungszahlung bei einer Flugverspätung, inklusive praktischer Tipps für Ihren nächsten Schritt.

Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.

Close menu