Fluggastrechte 2025 – Ihre Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004

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EU-Fluggastrechte im Überblick

Fluggastrechte bei Verspätung: Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen darüber, welche Rechte Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. Erfahren Sie, welche Flugrechte und Bestimmungen Sie kennen sollten.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Nutzen Sie den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung, um unkompliziert herauszufinden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Die Prüfung dauert nur zwei Minuten – einfach Flugnummer und Datum eingeben.
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Ihre Fluggastrechte - das Wichtigste in Kürze

  • Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gecancelt oder annulliert, besteht gds. ein Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Passagier bis zu 600 EUR.
  • Ob der Anspruch besteht, hängt u. a. davon ab, ob und mit welchen Flugzeiten die Airline Ihnen ein Ersatzflug angeboten hat.
  • Die Airline muss die Annullierung/den Flugausfall verschuldet haben. 
  • Sie haben einen Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten. Dies gilt auch dann, wenn die Airline die Annullierung nicht verschuldet hat.
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen muss die Airline Sie mit Snacks und Getränken versorgen.
  • Wird Ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, zählt das als Annullierung.

Häufig gestellte Fragen zu Fluggastrechten bei Verspätungen (FAQ)

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.