Flug verspätet oder gestrichen? Wir setzen seit 2016 Ihre Ansprüche durch – bei jeder Airline!
- Günstigster Anbieter am Markt
- Provision nur 19,95% zzgl. MwSt.
- Fair, transparent und ohne Kostenrisiko
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Jetzt Anspruch prüfen! Bei uns bleibt mehr für Sie.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Airlines, bei den wir im Jahr 2024 die meisten Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastverordnung geltend gemacht haben. In unserer Flugdatenbank sind alle relevanten Flüge enthalten, also auch die Airlines abrufbar, die hier nicht aufgeführt sind. Gerne können Sie kostenfrei über unseren Entschädigungsrechner ausprobieren, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.
Sie finden Ihre Airline in der obigen Auflistung nicht? Kein Problem. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie leicht prüfen, ob Ihr Anspruch besteht. Sie brauchen lediglich Ihre Flugnummer und das Datum des Fluges einzugeben - und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.
Wir haben mittlerweile gegenüber mehr als 200 Airlines Entschädigungsansprüche durchgesetzt. Wir prüfen jeden Fall. Wir sind mit einer Erfolgsprovision von nur 19,95 % zzgl. MwSt. der günstigste Anbieter am Markt.
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Flugroute | Airline | Entschädigung nach EU-Recht? |
---|---|---|
Frankfurt → New York | United Airlines (Nicht-EU) | ✅ Ja |
New York → Frankfurt | Lufthansa (EU) | ✅ Ja |
New York → Frankfurt | United Airlines (Nicht-EU) | ❌ Nein |
Unser Entschädigungsrechner berücksichtigt, ob der Flug mit Ihrer Airline unter den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung fällt. Gerne können Sie also selbst kostenfrei prüfen, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist. Sofern Sie sich entscheiden, Ihren Flug bei uns einzureichen und uns die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu überlassen, sind Sie bei uns gut aufgehoben: Wir sind mit einer Erfolgsprovision von nur 19,95 % zzgl. MwSt. der günstigste Anbieter am Markt.
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Wir haben mittlerweile gegenüber mehr als 200 Airlines Entschädigungsansprüche durchgesetzt. Es spielt dabei für uns keine Rolle, ob die Airlines Ihren Sitz innerhalb der EU oder aber auf einem anderen Kontinent haben. So sind wir beispielsweise auch gegen Chinesische Airlines (Air China, Xiamen Airlines, Cathay Pacific) oder Lateinamerikanische Airlines wie LATAM oder Air Mexico erfolgreich.
Solange die Airlines deutsche Flughäfen anfliegen, haben wir die Möglichkeit nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren, mit einem Gerichtsvollzieher die Bordkasse zu pfänden. Gegebenenfalls ist es sogar möglich, dass ganze Flugzeug an die Kette zu legen. Das wissen auch die Airlines. Wenn auch viele der Airlines nicht freiwillig auszahlen, so kommt es in der Regel jedenfalls nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren nicht mehr zu Zwangsmaßnahmen, sondern die Airline zahlt entweder direkt an unsere Anwälte von Mueller.legal oder aber an den Gerichtsvollzieher aus, der dann das Geld an uns oder unsere Anwälte weiterleitet.
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*Provision nur bei Erfolg. Auf den Provisionssatz fällt Mehrwertsteuer an.
Wenn Airlines mauern, kommen wir ins Spiel. Unsere spezialisierten Anwält:innen setzen Ihre Fluggastrechte durch – effizient, entschlossen und notfalls vor Gericht. Für Sie ohne Risiko, ohne Kosten.
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